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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0262-R4

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Für das Haushaltsjahr 2017 werden von den budgetierten Einrichtungen Tourismus-und Kongress Service, Städtische Musikschule, Volkshochschule Bamberg Stadt, Museen der Stadt Bamberg, Garten-und Friedhofsamt und E.T.A.- Hoffmann-Theater die Budgetanträge vorgelegt (s. Anlagen).

 

Bei der Berechnung des erforderlichen Budgets wurde von folgenden Erhöhungen ausgegangen, für die tarifliche bzw. vertragliche Verpflichtungen bestehen:

 

Voraussichtliche Steigerung der Personalkosten in Höhe von 2,0 % rückwirkend für 2016 sowie 2,15% für 2017 in allen budgetierten Einrichtungen.

 

Die geschätzte Erhöhung der Bewirtschaftungskosten (z.B. Heizung, Reinigung durch Fremdfirmen) beträgt nach Auskunft des Immobilienmanagements 2,5 %.

 

Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen und Sanierungsarbeiten bzw. die sicherheitsrechtlich erforderlichen Wartungsverträge für das Haushaltsjahr 2017 werden in derselben Höhe eingestellt wie im letzten Jahr, da bislang noch keine Gesprächstermine mit dem Immobilienmanagement/Abt. Bauunterhalt und Technik stattgefunden haben.

 

Bezüglich der intervallmäßigen Steigerung der Verwaltungskostenpauschale liegt den Haushaltsanmeldungen die Annahme zugrunde, dass diese budgetneutral abgebildet wird.

 

Besondere Projekte und Maßnahmen, die eine weitere Erhöhung des Budgets erfordern, wurden bei den einzelnen Einrichtungen besonders begründet („einmalige Kosten“).

 

Ebenso werden die für das Jahr 2017 geplanten Maßnahmen der budgetierten Einrichtungen für den Vermögenshaushalt vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Die Haushaltsanträge werden befürwortet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Haushaltsmittel zu den Haushaltsberatungen 2017 
         anzumelden.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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