"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2009/0630-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.  Sitzungsvortrag:

 

Die GAL-Stadtratsfraktion bittet die Verwaltung um eine Bedarfsanalyse von Fahrrad-Parkplätzen in der Innenstadt, insbesondere am Rand der Fußgängerzone und - darauf aufbauend - um ein Fahrrad-Parkkonzept incl. Finanzierungsvorschlag (s. Anlage 1).

 

Die Verbesserung des Fahrradparkens ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des Radverkehrs in Bamberg. Durch eine Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Wohnort und an den Zielorten kann ein erhebliches Potential für die Fahrradnutzung im Alltag neu erschlossen werden.

 

1.     Bestand und Bedarf von Fahrradparkplätzen

Für die Nutzung des Fahrrads im Alltagsverkehr ist die Abstellsituation mit entscheidend: Wenn das Rad zum Beispiel über eine Treppe aus dem Keller geholt werden muss, wird es vielfach erst gar nicht benutzt. Leicht zugängliche Fahrradabstellanlagen am Wohnort können hingegen die Nutzung des Rades für tägliche Wege wesentlich fördern. Gute Abstellanlagen an den Zielorten z. B. am Bahnhof, am Arbeitsplatz oder beim Einkauf machen das Radfahren bequemer und bieten zudem mehr Schutz gegen Diebstahl. Zusätzlich tragen gute Abstellanlagen auch zu einem geordneten Stadtbild und zur Ordnung innerhalb des öffentlichen Raumes bei.

Im Stadtgebiet Bamberg (größtenteils in der Innenstadt) sind im öffentlichen Straßenraum derzeit ca. 460 Fahrradbügel installiert, an denen ca. 920 Fahrräder Platz finden (s. Anlage 2).

Daneben sind im Umfeld von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zahlreiche halböffentliche Fahrradabstellplätze vorhanden, z.B. vor der Stadtbücherei, im Umfeld der Universität, etc. deren genaue Anzahl nicht vom Stadtplanungsamt erhoben wird.

Der genaue Bedarf an Fahrradabstellplätzen sowohl an Wohngebäuden als auch an Gebäuden mit Fahrradzielverkehr wird bei Neubauten bzw. Umnutzungen bauordnungsrechtlich in der Stellplatzsatzung geregelt. Die Stellplatzsatzung ist eine Ortssatzung der Stadt Bamberg und unter § 2 Absatz 2 der derzeit gültigen Fassung ist dort die Stellplatzpflicht, d.h. der notwendige Nachweis für den Bau von Fahrradabstellanlagen, geregelt. Folglich werden die privat bzw. halböffentlich nutzbaren Abstellplätze von Privat hergestellt, finanziert und auch unterhalten.

Öffentlich nutzbare Abstellplätze im öffentlichen Straßenraum werden durch die Kommune finanziert und unterhalten. Bewährt haben sich als Standardlösung in Bamberg die verzinkten Bügel mit Mittelstange, die sowohl großen wie kleinen Rädern einen sicheren Stand bieten und daher weiterhin im Straßenraum Verwendung finden sollten. Anlehnbügel können zu Abstellanlagen unterschiedlichster Größe kombiniert werden. Die bestehenden Fahrradabstellanlagen unterscheiden sich nach ihrer Größe und ihrer Anordnung der Anlehnbügel. Dabei hat sich herausgestellt, dass größere Standorte, wie z.B. Grüner Markt und Pfahlplätzchen, zu unübersichtlich werden und zu einem ungeordneten Abstellen führen. Zudem lässt eine große Anzahl „irregulär“ abgestellter Fahrräder auf erhöhte Nachfrage an Parkraum für Fahrräder schließen. Aber: Eine Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt auf konzeptioneller Grundlage (Anzahl, Qualität, Standort, Erreichbarkeit) ist aufgrund der baulichen Situation nur in bestimmten Grenzen möglich und nicht beliebig vermehrbar. Bei Beachtung von freizuhaltenden Feuerwehrdurchfahrten und ausreichenden Breiten für den Fußverkehr verbleibt oftmals als Lösung die Umnutzung von Pkw–Parkplätzen zu Fahrradparkplätzen.

 

2.     Planung

Die Abstellflächen für Fahrräder im Straßenraum sind derzeit nicht ausreichend und werden schrittweise erweitert. Da sich Standorte mit einer großen Anzahl von Fahrradbügeln nicht bewährt haben, werden zukünftig kleinere und überschaubare Standorte mit 5 -10 Bügeln bevorzugt. In der Innenstadt sind die Fahrradabstellanlagen vor allem am Rand der Fußgängerzone konzentriert, da in der FGZ selbst das Radfahren zwischen 10.30 und 18.00 Uhr nicht erlaubt ist.

Attraktive Abstellanlagen tragen zu einem geordneten Stadtbild und zur Ordnung innerhalb des öffentlichen Raumes bei. Ein fehlendes Angebot an Abstellanlagen führt zu ungeordnetem Abstellen von Rädern an ungeplanten Standorten (z.B. im Bereich von Haltestellen und vor Schaufenstern) und schränkt die Verkehrssicherheit ein (minimierte Gehwegbreiten, verstellte Warteflächen vor Fußgängerüberwegen und Ampeln, verstellte Feuerwehrzufahrten etc.).

Trotz gut geplanter Abstellanlagen wird ein gewisser Anteil an frei abgestellten Rädern im Straßenraum verbleiben. Radfahrer sind umwegeempfindlich und wollen ihr Fahrrad zielnah abstellen. Radfahrer sollten hier sensibilisiert werden, ihr Fahrrad nicht behindernd abzustellen.

Im öffentlichen Straßenraum sind in nächster Zukunft folgende Standorte für die Errichtung von Fahrradbügeln vorgesehen, s. Tabelle.

Die Finanzierung dieser Standorte ist – vorbehaltlich der Übertragung der Haushaltsreste - über die Haushaltsstelle 6300.9508 (Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes) gegeben. Davon ausgenommen sind eventuelle Fahrradboxen unter der Luitpoldbrücke und die geplanten Fahrradabstellanlagen am Bahnhof. Diese werden über andere Haushaltsstellen finanziert.

 

 

Nr.

Standort

Derzeitige Nutzung

Anzahl Radbügel

Umsetzung

 

Kernstadt (innerhalb und entlang IR)

Gesamt:

28

 

1

Lange Straße / Theatergassen

1 Pkw-Stellplatz

5

Inhalt moderierter Planungsprozess

2

Fischstraße

Freifläche

5

3 / 2010

3

Tränkgasse

Freifläche bzw. Pkw-Stellplatz

8

In Planung, spätestens III. Bauabschnitt

4

Heinrichsdamm / Kettenbrücke

2 Pkw-Stellplätze

10

Im Zuge der Umgestaltung

 

Innenstadt / Stadtteilzentren
(Sand, Bahnhof, Inselgebiet, Wunderburg)

Gesamt:

74
(ohne Bahnhof)

 

5

Kunigundendamm

Freifläche

3

3 / 2010

6

Hemmerleinstraße

2 Pkw-Stellplätze

4

3 / 2010

7

Treppenaufgang Weegmannufer Höhe FLG

Freifläche

8

6 / 2010

8

Treppenaufgang Adenauerufer Höhe Hoppferstr.

Freifläche

8

6 / 2010

9

Luitpoldbrücke Rampe Weegmannufer

Freifläche

10

evtl. als Fahrradboxen

10

Mittelstraße im Umfeld Gärtnermuseum

Freifläche / Gehweg

5

Im Zuge der Umgestaltung

11

Bahnhofsvorplatz

wie bisher

120 überdacht

als Ersatz

12

Bahnhof – Fahrradparkhaus Brennerstraße

-------------------

444 überdacht

 

13

Bahnhof – Außenanlage Brennerstraße

-------------------

15

für 30 Fahrräder

14

Herrenstraße

1 Pkw-Stellplatz

5

Im Zuge der Umgestaltung

15

Katzenberg

1 Pkw-Stellplatz

5

Im Zuge der Umgestaltung

16

Wilhelmsplatz (auf 4 Standorte verteilt)

-------------------

16 (4 x 4)

Im Zuge der Umgestaltung

17

Tourismus & Kongress Service

Freifläche

10

Im Zuge des Neubaus

 

 

3.    Umgang mit den Abstellplätzen am Pfahlplätzchen, am Grünen Markt und in der Hauptwachstraße

Standorte mit einer großen Anzahl von Fahrradbügeln haben sich nicht bewährt, sie werden zu unübersichtlich und führen zu einem ungeordneten Abstellen. Im Zuge der Umgestaltung in der Hauptwachstraße werden die erforderlichen Fahrradbügel nun auf mehrere Standorte verteilt (Hauptwachstraße, Vorderer Graben, Heinrichsdamm) um den Einmündungsbereich Kleber-, Hauptwachstraße zu entlasten.

Am Pfahlplätzchen und auch am Grünen Markt sind hohe Anteile von „Schrottfahrrädern“ bzw. von „Langzeitparkern“ zu verzeichnen. Hier überprüft derzeit das Ordnungsamt rechtliche Möglichkeiten zur Abholung und Beseitigung dieser Fahrräder (dies ist Inhalt eines gesonderten Tagesordnungspunktes, federführend Referat 5).

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.       Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 09.03.2009 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht Kosten in Höhe von ca. 5.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan 2010 – vorbehaltlich der Übertragung der Haushaltsreste - gegeben ist unter der Haushaltsstelle 6300.9508 (Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes).

 

 

Bamberg,

Baureferat

Hans Zistl-Schlingmann                                        Stadtplanungsamt:           ..............................

Baureferent                                                                                                          Harald Lang

 

 

 

                                                                                                                   ………………….

                                                                                                              Dagmar Spangenberg

 

 

Loading...