Berichtsvorlage - VO/2009/0630-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrrad-Parkkonzept für die Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungssenat
|
Empfehlung
|
|
|
10.03.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Die
GAL-Stadtratsfraktion bittet die Verwaltung um eine Bedarfsanalyse von
Fahrrad-Parkplätzen in der Innenstadt, insbesondere am Rand der Fußgängerzone
und - darauf aufbauend - um ein Fahrrad-Parkkonzept incl.
Finanzierungsvorschlag (s. Anlage 1).
Die Verbesserung des
Fahrradparkens ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des Radverkehrs in
Bamberg. Durch eine Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am
Wohnort und an den Zielorten kann ein erhebliches Potential für die
Fahrradnutzung im Alltag neu erschlossen werden.
1. Bestand und Bedarf von Fahrradparkplätzen
Für die Nutzung des
Fahrrads im Alltagsverkehr ist die Abstellsituation mit entscheidend: Wenn das
Rad zum Beispiel über eine Treppe aus dem Keller geholt werden muss, wird es
vielfach erst gar nicht benutzt. Leicht zugängliche Fahrradabstellanlagen am
Wohnort können hingegen die Nutzung des Rades für tägliche Wege wesentlich fördern.
Gute Abstellanlagen an den Zielorten z. B. am Bahnhof, am Arbeitsplatz oder
beim Einkauf machen das Radfahren bequemer und bieten zudem mehr Schutz gegen
Diebstahl. Zusätzlich tragen gute Abstellanlagen auch zu einem geordneten
Stadtbild und zur Ordnung innerhalb des öffentlichen Raumes bei.
Im Stadtgebiet Bamberg
(größtenteils in der Innenstadt) sind im öffentlichen Straßenraum derzeit
ca. 460 Fahrradbügel installiert, an denen ca. 920 Fahrräder Platz finden
(s. Anlage 2).
Daneben sind im Umfeld von
Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zahlreiche halböffentliche
Fahrradabstellplätze vorhanden, z.B. vor der Stadtbücherei, im Umfeld der
Universität, etc. deren genaue Anzahl nicht vom Stadtplanungsamt erhoben wird.
Der genaue Bedarf an Fahrradabstellplätzen
sowohl an Wohngebäuden als auch an Gebäuden mit Fahrradzielverkehr wird bei
Neubauten bzw. Umnutzungen bauordnungsrechtlich in der Stellplatzsatzung
geregelt. Die Stellplatzsatzung ist eine Ortssatzung der Stadt Bamberg und
unter § 2 Absatz 2 der derzeit gültigen Fassung ist dort die Stellplatzpflicht,
d.h. der notwendige Nachweis für den Bau von Fahrradabstellanlagen, geregelt.
Folglich werden die privat bzw. halböffentlich nutzbaren Abstellplätze von
Privat hergestellt, finanziert und auch unterhalten.
Öffentlich nutzbare
Abstellplätze im öffentlichen Straßenraum werden durch die Kommune finanziert
und unterhalten. Bewährt haben sich als Standardlösung in Bamberg die
verzinkten Bügel mit Mittelstange, die sowohl großen wie kleinen Rädern einen
sicheren Stand bieten und daher weiterhin im Straßenraum Verwendung finden
sollten. Anlehnbügel können zu Abstellanlagen unterschiedlichster Größe
kombiniert werden. Die bestehenden Fahrradabstellanlagen unterscheiden sich
nach ihrer Größe und ihrer Anordnung der Anlehnbügel. Dabei hat sich
herausgestellt, dass größere Standorte, wie z.B. Grüner Markt und
Pfahlplätzchen, zu unübersichtlich werden und zu einem ungeordneten Abstellen
führen. Zudem lässt eine große Anzahl „irregulär“ abgestellter
Fahrräder auf erhöhte Nachfrage an Parkraum für Fahrräder schließen. Aber: Eine
Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt auf
konzeptioneller Grundlage (Anzahl, Qualität, Standort, Erreichbarkeit) ist
aufgrund der baulichen Situation nur in bestimmten Grenzen möglich und nicht
beliebig vermehrbar. Bei Beachtung von freizuhaltenden Feuerwehrdurchfahrten
und ausreichenden Breiten für den Fußverkehr verbleibt oftmals als Lösung die
Umnutzung von Pkw–Parkplätzen zu Fahrradparkplätzen.
2. Planung
Die Abstellflächen für
Fahrräder im Straßenraum sind derzeit nicht ausreichend und werden schrittweise
erweitert. Da sich Standorte mit einer großen Anzahl von Fahrradbügeln nicht
bewährt haben, werden zukünftig kleinere und überschaubare Standorte mit 5 -10
Bügeln bevorzugt. In der Innenstadt sind die Fahrradabstellanlagen vor allem am
Rand der Fußgängerzone konzentriert, da in der FGZ selbst das Radfahren
zwischen 10.30 und 18.00 Uhr nicht erlaubt ist.
Attraktive Abstellanlagen
tragen zu einem geordneten Stadtbild und zur Ordnung innerhalb des öffentlichen
Raumes bei. Ein fehlendes Angebot an Abstellanlagen führt zu ungeordnetem
Abstellen von Rädern an ungeplanten Standorten (z.B. im Bereich von
Haltestellen und vor Schaufenstern) und schränkt die Verkehrssicherheit ein
(minimierte Gehwegbreiten, verstellte Warteflächen vor Fußgängerüberwegen und
Ampeln, verstellte Feuerwehrzufahrten etc.).
Trotz gut geplanter
Abstellanlagen wird ein gewisser Anteil an frei abgestellten Rädern im
Straßenraum verbleiben. Radfahrer sind umwegeempfindlich und wollen ihr Fahrrad
zielnah abstellen. Radfahrer sollten hier sensibilisiert werden, ihr Fahrrad
nicht behindernd abzustellen.
Im öffentlichen Straßenraum
sind in nächster Zukunft folgende Standorte für die Errichtung von
Fahrradbügeln vorgesehen, s. Tabelle.
Die Finanzierung dieser
Standorte ist – vorbehaltlich der Übertragung der Haushaltsreste - über
die Haushaltsstelle 6300.9508 (Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes)
gegeben. Davon ausgenommen sind eventuelle Fahrradboxen unter der
Luitpoldbrücke und die geplanten Fahrradabstellanlagen am Bahnhof. Diese werden
über andere Haushaltsstellen finanziert.
Nr. |
Standort |
Derzeitige Nutzung |
Anzahl Radbügel |
Umsetzung |
|
Kernstadt (innerhalb und entlang IR) |
Gesamt: |
28 |
|
1 |
Lange Straße / Theatergassen |
1 Pkw-Stellplatz |
5 |
Inhalt moderierter Planungsprozess |
2 |
Fischstraße |
Freifläche |
5 |
3 / 2010 |
3 |
Tränkgasse |
Freifläche bzw. Pkw-Stellplatz |
8 |
In Planung, spätestens III. Bauabschnitt |
4 |
Heinrichsdamm / Kettenbrücke |
2 Pkw-Stellplätze |
10 |
Im Zuge der Umgestaltung |
|
Innenstadt / Stadtteilzentren |
Gesamt: |
74 |
|
5 |
Kunigundendamm |
Freifläche |
3 |
3 / 2010 |
6 |
Hemmerleinstraße |
2 Pkw-Stellplätze |
4 |
3 / 2010 |
7 |
Treppenaufgang Weegmannufer Höhe FLG |
Freifläche |
8 |
6 / 2010 |
8 |
Treppenaufgang Adenauerufer Höhe Hoppferstr. |
Freifläche |
8 |
6 / 2010 |
9 |
Luitpoldbrücke Rampe Weegmannufer |
Freifläche |
10 |
evtl. als Fahrradboxen |
10 |
Mittelstraße im Umfeld Gärtnermuseum |
Freifläche / Gehweg |
5 |
Im Zuge der Umgestaltung |
11 |
Bahnhofsvorplatz |
wie bisher |
120 überdacht |
als Ersatz |
12 |
Bahnhof – Fahrradparkhaus Brennerstraße |
------------------- |
444 überdacht |
|
13 |
Bahnhof – Außenanlage Brennerstraße |
------------------- |
15 |
für 30 Fahrräder |
14 |
Herrenstraße |
1 Pkw-Stellplatz |
5 |
Im Zuge der Umgestaltung |
15 |
Katzenberg |
1 Pkw-Stellplatz |
5 |
Im Zuge der Umgestaltung |
16 |
Wilhelmsplatz (auf 4 Standorte verteilt) |
------------------- |
16 (4 x 4) |
Im Zuge der Umgestaltung |
17 |
Tourismus & Kongress Service |
Freifläche |
10 |
Im Zuge des Neubaus |
3. Umgang mit den Abstellplätzen am
Pfahlplätzchen, am Grünen Markt und in der Hauptwachstraße
Standorte mit einer großen
Anzahl von Fahrradbügeln haben sich nicht bewährt, sie werden zu
unübersichtlich und führen zu einem ungeordneten Abstellen. Im Zuge der
Umgestaltung in der Hauptwachstraße werden die erforderlichen Fahrradbügel nun
auf mehrere Standorte verteilt (Hauptwachstraße, Vorderer Graben,
Heinrichsdamm) um den Einmündungsbereich Kleber-, Hauptwachstraße zu entlasten.
Am Pfahlplätzchen und auch
am Grünen Markt sind hohe Anteile von „Schrottfahrrädern“ bzw. von
„Langzeitparkern“ zu verzeichnen. Hier überprüft derzeit das
Ordnungsamt rechtliche Möglichkeiten zur Abholung und Beseitigung dieser
Fahrräder (dies ist Inhalt eines gesonderten Tagesordnungspunktes, federführend
Referat 5).
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht Kosten in Höhe von ca. 5.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im
geltenden Finanzplan 2010 – vorbehaltlich der Übertragung der
Haushaltsreste - gegeben ist unter der Haushaltsstelle 6300.9508 (Umsetzung
des Verkehrsentwicklungsplanes).
Bamberg,
Baureferat
Hans Zistl-Schlingmann Stadtplanungsamt: ..............................
Baureferent Harald
Lang
………………….
Dagmar
Spangenberg