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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0275-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Ausgangslage

 

In der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes werden die Aufgabenträger verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen (vgl. §8 (3) PBefG).

Rechtlich zuständig für die bauliche Ausgestaltung der Bushaltestellen ist nicht der Betreiber der öffentlichen Transportdienstleistung, sondern der Straßenbaulastträger. Im Stadtgebiet Bamberg bestehen über 300 öffentliche angefahrene Bushaltestellen. Von diesen sind –Stand 01.01.216- 16 Stück barrierefrei ausgestaltet.

Letztendlich müsste die Stadt Bamberg aus dem städtischen Haushalt bis 2022 den Umbau von noch rund 300 Bushaltestellen finanzieren.

Selbst wenn dies finanzierbar wäre, könnte die Bauleistung von rund 50 Haltestellenbauten pro Jahr kaum abgewickelt werden.

Zudem stellen sich für viele Bushaltestellen in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragestellungen:

 

-          Bleibt die jeweils betroffene Buslinienführung unverändert?

-          Soll der Standort der Bushaltestelle verändert werden?

-          Soll eine ggf. vorhandene Busbucht rückgebaut werden?

-          Welche anderen beteiligten „Spartenträger“ planen in diesem Zusammenhang Leitungsbauarbeiten?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Bereits barrierefrei umgebaute Haltestellen

 

In der Vergangenheit wurden bereits einige Haltestellen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen barrierefrei umgebaut. Wenn von einer Barrierefreien Bushaltestelle die Rede ist, ist der Leitfaden zur praktischen Anwendung der DIN 32984 anzuwenden. Dies geschah bereits an folgenden Haltestellen:

 

-          Bahnhof (Brennerstraße)

-          Bambados

-          Carl-Schmolz-Weg

-          Fabrikbau

-          Heinrich-Semlinger-Straße

-          P+R Kronacher Straße

-          Rathaus Gaustadt

-          Schönleinsplatz

-          Spinnerei

-          Stadion

-          Wilhelmsplatz

 

 

 

Wesentliche Elemente einer barrierefreien Haltestelle sind:

 

a) der Einbau eines Kassler Sonderbordsteins für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg

b) der Einbau von taktilen Bodenindikatoren zur Verbesserung der Orientierung für sehbeeinträchtigte

    Menschen

 

Siehe hierzu auch unter Anlage 2 einen Auszug aus dem Leitfaden Bamberg zur praktischen Anwendung der DIN 32984.

 

3. Grundsätzliches Vorgehen

 

Vor diesem Hintergrund gründete die Stadtverwaltung Bamberg einen Arbeitskreis „Barrierefreie Bushaltestellen“. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern des Verkehrsbetriebes, der Senioren- und Behindertenbeauftragten, dem Stadtplanungsamt, dem Straßenverkehrsamt und dem Straßenbaulastträger (EBB) zusammen.

 

Erstes Ziel des Arbeitskreises ist es, eine Priorisierung der betroffenen Haltestellen im Stadtgebiet Bamberg zu erarbeiten. Hierzu wurde bzw. wird als Arbeitsgrundlage eine Liste der Haltestellen mit allen für die Priorisierung relevanten Daten zusammengestellt.

 

Folgende Daten fanden bzw. finden hier Berücksichtigung:

-          Lage der Haltestelle

-          Angabe der Linien die die Haltestelle bedient

-          Ausbauzustand/ Defizite

-          Einwohner (mit Altersgruppe) im Einzugsgebiet der Haltestelle

-          Einrichtungen im Einzugsgebiet der Haltestelle, die für ältere/ mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen ein notweniges Ziel darstellen

-          Sonstige Einrichtungen bzw. Kriterien, die für die Thematik „Barrierefreiheit“ von Bedeutung sind.

 

Diese Liste wird ständig ergänzt und aktualisiert.

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Zur finanziellen Unterstützung stellt der Freistaat Bayern Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zur Verfügung. Bei der Förderung des Personennahverkehrs sind pro Haltepunkt maximal 65.000 € förderfähig. Der Fördersatz beträgt 50 %. Grundsätzlich können keine Umbaumaßnahme, welche in Eigenregie der Stadt Bamberg, also dem EBB ausgeführt werden, gefördert werden. Die Bauleistungen sind auszuschreiben.

 

Anhand des durch die Arbeitsgruppe entstehende Gesamtkonzeptes werden tranchenweise und jährlich Zuwendungsanträge bei der Regierung von Oberfranken gestellt. Eine Tranche soll 10 – 15 Haltepunkte, je nach erfoderlichen baulichen Umfang, enthalten.

 

Die Stadt Bamberg wird spätestens zum Ende des Jahres 2016 einen Zuwendungsantrag gemäß Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) für die erste Tranche der barrierefreien Umgestaltung von Bushaltestellen mit der Priorität 1 in Bamberg einreichen (siehe Übersichtslageplan Anlage 1). Die Umsetzung ist dementsprechend für 2017 vorgesehen. Die erforderlichen städtischen Mittel werden also jetzt für den Haushalt angemeldet.

 

Nach Bewilligung und bei Bereitstehen der erforderlichen Haushaltsmittel werden die Bauarbeiten für den barrierefreien Umbau der Haltestellen ausgeschrieben und ausgeführt.

 

 

5. barrierefreie Haltestellen „Konzerthalle“ und „Luitpoldstraße“ – Umsetzung 2016

 

5.1 Haltestelle „Konzerthalle“

 

Die Bushaltestellen „Konzerthalle“ sind mit in der höchsten Priorität eingestuft. Eine Besonderheit besteht in diesem Bereich darin, dass für 2016 ohnehin eine Kanalbaumaßnahme ansteht. Die Kanalbaumaßnahme wurde gezielt in einem geraden Kalenderjahr vorgenommen, um einen Konflikt mit dem Weltkulturerbelauf (Startbereich) zu vermeiden.

 

Die Haltestelle „Konzerthalle“ wird Mo-Sa alle 15 Minuten und am So alle 30 Minuten von der VGN-Buslinie 906 (Bamberg ZOB – Bamberg Gaustadt – Bischberg) bedient. Sie befindet sich in einem innenstadtnahen Wohngebiet, in dem rund 340 Personen im Alter von über 65 Jahren wohnen (Einzugsbereich 300 m Luftlinie).

Darüber hinaus liegt die Haltestelle in unmittelbarer Nähe (ca. 50 m) zu einem der größten Veranstaltungshäuser der Stadt Bamberg, der Konzert- und Kongresshalle. Die Konzerthalle ist u.a. Spielstätte der Bamberger Symphoniker.

 

Der Haltepunkt „Konzerthalle“ in Fahrtrichtung Bamberg - ZOB befindet sich in einer Kurve, was zur Folge hat, dass die Busse nicht über die gesamt Fahrzeuglänge direkt am Bordstein zum Halten kommen.

Für Fahrgäste, die an der zweiten bzw. dritten Tür des Fahrzeuges ein- oder aussteigen möchten, ergibt sich aufgrund des weiten Abstandes zum Bordstein sowie des großen Höhenunterschied zwischen Fahrzeug und Fahrbahn eine unerwartete Gefahrensituation. Dies gilt v.a. für Personen, die in Ihrer Mobilität einschränkt sind, wie z.B. Ältere oder auch Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen.

Darüber hinaus stehen im Haltestellenbereich Bäume, deren unbefestigte Baumscheiben die Bewegungsfläche verkleinern bzw. das Ein- und Aussteigen zusätzlich behindern. (siehe Foto 1-4)

 

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1) Haltepunkt „Konzerthalle“: Blickrichtung Weide / Markusplatz

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2) Haltepunkt „Konzerthalle“: Anfahrt Bus in Kurve

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3) Haltepunkt „Konzerthalle“: weiter Abstand zum Bordstein auf Höhe Bustür 2 und 3

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4) Haltepunkt „Konzerthalle“: Baumscheibe auf Höhe Bustür 1

 

Der Haltepunkt „Konzerthalle“ erfüllt nicht die oben genannte Anforderung an einen barrierefreien Personennahverkehr. Vielmehr unterschreitet der Haltepunkt hinsichtlich seiner Lage und Ausgestaltung den heutigen Status Quo der übrigen Haltestellen im Stadtgebiet von Bamberg erkennbar.

 

Als zielführend wird erachtet, den Haltepunkt ca. 30 m in Fahrtrichtung Bamberg ZOB zu verlegen und an dem dort geradlinig verlaufenden Straßenabschnitt barrierefrei neu zu bauen (siehe Anlage 3).

 

Die Abteilung Entwässerung des Entsorgungs- und Baubetriebs plant im Bereich der Haltestelle „Konzerthalle“ den hydraulisch überlasteten Kanal im Herbst 2016 auszuwechseln (siehe Anlage 4).

Unter Nutzung von Synergien bei der Wiederherstellung der Oberfläche soll in diesem Zuge der barrierefreie Umbau der Haltestelle zusammen mit den Kanalbauarbeiten ausgeschrieben und durchgeführt werden.

 

Bei einer gemeinsamen Umsetzung der Maßnahme sind Aufwendungen für Verkehrssicherung oder auch Baustelleneinrichtung nur einmal nötig.

Auch wäre es den Bürgerinnen und Bürgern nur sehr schwer vermittelbar, dass ein unlängst im Nachgang zu einer Tiefbaumaßnahme neu errichteter Gehweg binnen eines Jahres für die Errichtung der Haltestelle wieder aufgegraben und zerstört wird.

 

5.2 Haltestellen „Luitpoldstraße“

 

Die Haltestellen „Luitpoldstraße“ sind ebenfalls in der Priorität 1 eingestuft. Die Luitpoldstraße im Bereich zwischen der Oberen Königsstraße und der Hs.-Nr. 21 befindet sich in einem desolaten Zustand. Insbesondere die Busspur stadteinwärts ist sehr sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund ist es notwendig im Zuge des Straßenunterhalts und der Verkehrssicherung eine Straßensanierung durchzuführen.

 

Die Haltestelle „Luitpoldstraße“ liegt auf der Verbindungsachse Bamberg Bahnhof – Bamberg ZOB. Sie wird im Durchschnitt Mo-Sa alle 3 Minuten und am So alle 8 Minuten von den VGN-Buslinien 901, 902, 907, 911, 914, 931 und 931 bedient und ist aufgrund der dichten und mitunter gleichzeitig stattfindenden Abfahrten in beiden Fahrtrichtungen als Doppelhaltestelle angelegt. Die Haltestelle befindet sich in einem innenstadtnahen Wohn- und Geschäftsgebiet, in dem rund 310 Personen im Alter von über 65 Jahren wohnen (Einzugsbereich 300 m Luftlinie). Darüber hinaus liegt sie in unmittelbarer Nähe (ca. 10 m) zur Gangolf-Grundschule.

 

Der im Haltestellenbereich verlaufende Bordstein ist in einem baulich sehr schlechten Zustand und stellenweise nur wenige Zentimeter hoch. Für Fahrgäste ergibt sich aufgrund des großen Höhenunterschieds zwischen Fahrzeug und Fahrbahn eine unerwartete Gefahrensituation. Dies gilt v.a. für Personen, die in Ihrer Mobilität einschränkt sind, wie z.B. Ältere oder auch Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen. (siehe Foto 5-8)

 

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5) Doppelhaltestelle „Luitpoldstraße“: Fahrtrichtung Bamberg Bahnhof

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6) Doppelhaltestelle „Luitpoldstraße“: Höhenunterschied am Bordstein

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7) Doppelhaltestelle „Luitpoldstraße“: Fahrtrichtung Bamberg ZOB

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8) Doppelhaltestelle „Luitpoldstraße“: baulicher Zustand

 

Die Haltepunkte der Haltestelle „Luitpoldstraße“ erfüllen nicht die oben genannte Anforderung an einen barrierefreien Personennahverkehr. Vielmehr unterschreiten die Haltepunkte hinsichtlich ihrer Ausgestaltung den heutigen Status Quo der übrigen Haltestellen im Stadtgebiet von Bamberg erkennbar.

 

Als zielführend wird erachtet, die Doppelhaltestellen in jeder Fahrtrichtung auf einer Länge von 35 m barrierefrei auszubauen. Wesentliche Elemente einer barrierefreien Haltestelle sollten dabei sein, a) der Einbau eines Kassler Sonderbordsteins für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg sowie b) der Einbau von taktilen Bodenindikatoren zur Verbesserung der Orientierung für sehbeeinträchtigte Menschen (siehe Anlage 5).

 

Synergie Haltestellen „Luitpoldstraße“

 

Der Entsorgungs- und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Brückenbau plant im Bereich der Haltestellen „Luitpoldstraße“ im Zuge des Straßenunterhaltes den Vollausbau der stadteinwärtigen Busspur sowie eine Deckensanierung auf kompletter Fahrbahnbreite zwischen der Oberen Königsstraße und der Hs.-Nr. 21. Zudem ist die Neuherstellung der Entwässerungsrinne vorgesehen. Im Anschluss wird der Querschnitt neu aufgeteilt, so dass in beide Fahrtrichtungen ein Schutzstreifen für Radfahrer Platz findet. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist es zwingend erforderlich die Arbeiten in den Sommerferien auszuführen. Es ist vorgesehen diese Maßnahme in den Sommerferien 2016 umzusetzen.

Unter Nutzung von Synergien bei der Wiederherstellung der Oberfläche sollte in diesem Zuge der barrierefreie Umbau der Haltestellen zusammen mit der Straßenunterhaltsmaßnahme durchgeführt werden die Arbeiten werden durch den städtischen Baubetrieb in Eigenleistung ausgeführt.

Bei einer gemeinsamen Umsetzung der Maßnahme sind Aufwendungen für Verkehrssicherung oder auch Baustelleneinrichtung nur einmal nötigt.

Auch wäre es den Bürgerinnen und Bürger nur sehr schwer vermittelbar, dass ein unlängst im Nachgang zu einer Straßenbaumaßnahme neu errichte Fahrbahn binnen eines Jahres für die Errichtung der Haltestelle zum Teil wieder aufgegraben und zerstört wird.

 

 

 

 

 

Förderunschädliche Umsetzung der barrierefreien Haltestellen „Konzerthalle“ und „Luitpoldstraße“

 

Die genannten Haltestellen wurden bei einem gemeinsamen Vororttermin mit Vertretern der Regierung von Oberfranken, des Staatlichen Bauamtes Bamberg, den Verkehrsbetrieben der Stadt Bamberg und der Stadtverwaltung in Augenschein genommen. Es wurde eine Notwenigkeit der beschriebenen Maßnahmen erkannt.

 

Da die Kanalbaumaßnahem an der Weide für den Herbst 2016 und die Straßenunterhaltsmaßnahme in der Luitpoldstraße in den Sommerferien 2016 vorgesehen sind, hat die Stadt Bamberg bei der Regierung von Oberfranken für diese Haltestellen einen vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginn beantragt.

 

Mit Schreiben vom 20.06.2016 liegt der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberfranken vor.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Bau-und Werksenat nimmt den Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebs zur Kenntnis.

2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung zu diesem Thema zu gegebener Zeit erneut zu

    berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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