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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0276-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

 

1.1              Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr geht die Verwaltung aktuell von Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 32,3 Mio. € aus. Das sind 1,6 Mio. € weniger als veranschlagt. Ursächlich hierfür ist zum einen die Betriebsstättenverlagerung eines Unternehmens, bei dem die Gewerbesteuervorauszahlungen komplett gemindert wurden. Bei der Hochrechnung musste auch berücksichtigt werden, dass sich bei einigen Unternehmen, die bereits sehr hohe Vorauszahlungen geleistet haben, eine Verschlechterung der Betriebssituation abzeichnet und deshalb mit nicht unerheblichen Minderungen zu rechnen ist.

 

Aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne ergaben sich entgegen erster Einschätzungen doch Gewerbesteuerminderungen für 2001 und 2002 von ca. 1,5 Mio. € zuzüglich Zinszahlungen in Höhe von ca. 1,1 Mio. €. Zusätzlich sind hieraus noch weitere Belastungen (Gewerbesteuerrückzahlungen und Zinszahlungen) in derzeit nicht abschätzbarer Höhe für die Jahre 2003 ff. zu erwarten.

 

1.2              Einkommensteuer

Zum 01.06.2015 beträgt das Anordnungssoll 9.281.534,00 . Auf Jahressicht können geringe Mehreinnahmen erwartet werden.

 

1.3              Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.06.2015 auf 1.774.981,00 €. Der veranschlagte Haushaltsansatz kann voraussichtlich erreicht werden.

 

 

 

1.4              Sonstige Einnahmepositionen

    • Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 749.286,00 . Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz nicht ganz erreicht werden kann.

 

    • Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 3,5 Mio. €.
    • Bei der Grunderwerbsteuer wird der Ansatz voraussichtlich nicht erreicht.
    • Beim Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat sind Mindereinnahmen von 123.392 € zu verzeichnen.

 

    • Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

 

2.1              Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.06.2015 beträgt 1.865.508,00 €. Aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer kann bei der Umlage mit Minderausgaben von etwa 0,3 Mio. gerechnet werden.

 

2.2              Personalkosten

Nach aktueller Hochrechnung ist im Bereich der Personalkosten mit Mehrausgaben von ca. 0,3 Mio. € zu rechnen.

 

2.3              „Budget“ Sozialhilfe

In den Bereichen des Sozialamtes werden die Haushaltsansätze nicht ausreichen. Zum einen erhalten Flüchtlinge mit ihrer Anerkennung Leistungen nach dem SGB II, womit auch die Kosten der Unterkunft für die Stadt Bamberg deutlich steigen. Durch die Anpassung der Angemessenheitsgrenzen erhöhen sich die Ausgaben sowohl im SGB II als auch im SGB XII. Für 2016 ist insgesamt mit Mehrausgaben von voraussichtlich 750.000 € zu rechnen.

 

2.4              „Budget“ Jugendhilfe

Nach seiner letzten Hochrechnung zu den kostenträchtigsten Hilfen und Aufgaben geht das Jugendamt aktuell davon aus, dass auf Jahressicht mit Mehrausgaben von etwa 0,8 Mio. € zu rechnen sein wird. Dies ist insbesondere auch zurückzuführen auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, für deren Heimkosten die entsprechenden Kostenerstattungen nicht mehr in diesem Jahr eingehen werden, sowie auf die Erhöhung des Basiswertes bei der kindbezogenen Förderung.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 21.10.2015 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2016 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.
  • Der Beitrag der Liegenschaftsverwaltung zum Ausgleich des Haushalts kann voraussichtlich erreicht werden.

 

 

4.              Kassenbestand und weitere Kennzahlen (Anlage 2)

 

4.1              Kassenbestand und Rücklage

              Zum 31.05.2016 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 11.544.525,49 €.

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 und unter Berücksichtigung der für 2016 geplanten Rücklagenzuführung und -entnahme beläuft sich die nicht zweckgebundene Rücklage auf nur noch 35.197,98 €.

 

4.2              Kreditaufnahmen

Aufgrund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2016 bislang noch keine neuen Darlehen aufgenommen. Die Kreditermächtigung 2016 in Höhe von 2.713.000 € blieb daher noch unangetastet.

Es wurde keine Umschuldung von Verbindlichkeiten vorgenommen.

 

 

5.              Fazit

 

Mit Schreiben vom 26.02.2016 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2016. Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte jedoch wiederum nur unter Auflagen. Danach sind die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt mit Nachdruck fortzusetzen und das Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

In ihrer Würdigung des Gesamthaushaltes der Stadt Bamberg weist die Regierung darauf hin, dass die Stadt Bamberg insbesondere durch die Einnahmeschwäche im Verwaltungshaushalt gerade noch die Mindestvoraussetzungen für die Genehmigung der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erfüllen kann.

 

An dieser Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass die Entlastung der Kommunen durch die sog. Bundesmilliarde, die anteilig über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer vergütet wird, ab 2018 wegfallen wird. Dann wird mit Mindereinnahmen im siebenstelligen Bereich gerechnet.

 

Aufgrund der dargestellten Haushaltslage werden die Referate und Ämter aufgefordert, weiterhin äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben unbedingt zu vermeiden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zum Haushalt 2016 wird Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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