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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0280-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Der Bauherr beabsichtigt sein Vereins-/Sportheim um ein zweigeschossiges Gymnastik-Center zu erweitern. Der Anbau erhält ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10 Grad. Die Räumlichkeiten werden baulich mit den bereits bestehenden Bauten verbunden und benötigen keine weitere Infrastruktur. Die Erweiterung wird vorwiegend für den Gesundheitssport und die Kindersportschule benötigt. Die täglichen Belegzeiten sind von 8.00 bis 22.00 Uhr geplant. Weiterhin wurde die Errichtung eines Vordaches (Glas-Stahl-Konstruktion) beantragt.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:  14,03 m              Länge:  23,98 m                ca. 8,00 m              Firsthöhe: ca. 10,50 m

              Hallenfläche: 398 m²

             

                         bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               04.02.2016

                                vollständig:                     -------

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

                         Teilplan Art der Nutzung:

                         Dargestellt ist eine Grün- und Freifläche mit dem Nutzungsschwerpunkt Sportplatz.

                         Teilplan Landschaftsplan:

                         Dargestellt ist eine Grünfläche mit der Funktion einer Sportanlage. Als landschaftliches

                         Gliederungselement ist eine Fläche mit besonderer Bedeutung für Freizeit und Erholung

                         dargestellt.

 

                         Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.

 

                          Das Vereins-/Sportheim hat sich in den vergangenen Jahren stets weiter entwickelt. In

                          diesem Zusammenhang wurden auch bereits Baugenehmigungen erteilt.

 

 

 

 

 

                            Die geplante Erweiterung kann aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich befürwortet

                            werden, da sie u. a. auch den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht und

                            erschlossen ist. Allerdings sind die nachfolgenden Bedingungen zu beachten:

 

                            Durch die geplante Nutzung des Gymnastik-Centers und die ggf. damit einhergehende

gewerbliche Nutzung darf es zu keiner unzumutbaren Beeinträchtigung der benachbarten

Wohnnutzungen kommen.

                            Im Flächennutzungsplan sind zur Jahnstraße hin und nach Norden jeweils zu den

                            Wohngebieten Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen

                            Umwelteinwirkungen dargestellt. Ausnahmsweise ist ein nicht störender Gewerbebetrieb zwar

                            möglich, hier ist allerdings ein entsprechender Nachweis zu führen. Der Bauherr hat daher

              noch eine schallschutztechnische Untersuchung vorzulegen.

 

Eine entsprechende detaillierte Betriebsbeschreibung mit Öffnungszeiten und Nutzungsverläufen ist noch vorzulegen.

Wegen der vorhandenen Verkehrsbelastungen im ruhenden Verkehr ist planungsrechtlich ein realer Stellplatznachweis zu fordern.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 8              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              8

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Der Bauherr befindet sich derzeit mit der Stadt Bamberg in Verhandlungen ob die

              erforderlichen Stellpätze auf der angrenzenden Fläche, die durch den Abbruch des

              FC-Vereinsheimes frei geworden ist, nachgewiesen werden können. Dies würde zu einer

              Entlastung der Jahnstraße führen, da der Zugang zu den Tennisplätzen, der Tennishalle und

              auch zu den neuen Räumlichkeiten von diesem Standort aus kürzer zu erreichen ist.

              Im Rahmen des Stellplatznachweises ist noch ein nachvollziehbares Gesamtkonzept der

              Stellplatzsituierung vorzulegen

 

Fahrradstellplätze:

              erforderlich: 20              anrechenbar: -/-                      nachzuweisen: 20

              Nachweis auf Baugrundstück: 20

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               ist noch nachzuweisen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Für das Bauvorhaben muss ein Baum gefällt werden. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt.

             

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung unter den Voraussetzungen zu, dass eine schallschutztechnische Untersuchung sowie eine Betriebsbeschreibung bezüglich der Nutzung vorgelegt wird und die erforderlichen Kfz.-Stellplätze real nachgewiesen werden.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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