Beschlussvorlage - VO/2016/0280-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines zweigeschossigen Gymnastik-Centers, Bamberg, Jahnstraße 32
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.07.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der Bauherr beabsichtigt sein Vereins-/Sportheim um ein zweigeschossiges Gymnastik-Center zu erweitern. Der Anbau erhält ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10 Grad. Die Räumlichkeiten werden baulich mit den bereits bestehenden Bauten verbunden und benötigen keine weitere Infrastruktur. Die Erweiterung wird vorwiegend für den Gesundheitssport und die Kindersportschule benötigt. Die täglichen Belegzeiten sind von 8.00 bis 22.00 Uhr geplant. Weiterhin wurde die Errichtung eines Vordaches (Glas-Stahl-Konstruktion) beantragt.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 14,03 m Länge: 23,98 m ca. 8,00 m Firsthöhe: ca. 10,50 m
Hallenfläche: 398 m²
Antragseingang: 04.02.2016
vollständig: -------
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Teilplan Art der Nutzung:
Dargestellt ist eine Grün- und Freifläche mit dem Nutzungsschwerpunkt Sportplatz.
Teilplan Landschaftsplan:
Dargestellt ist eine Grünfläche mit der Funktion einer Sportanlage. Als landschaftliches
Gliederungselement ist eine Fläche mit besonderer Bedeutung für Freizeit und Erholung
dargestellt.
Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Das Vereins-/Sportheim hat sich in den vergangenen Jahren stets weiter entwickelt. In
diesem Zusammenhang wurden auch bereits Baugenehmigungen erteilt.
Die geplante Erweiterung kann aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich befürwortet
werden, da sie u. a. auch den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht und
erschlossen ist. Allerdings sind die nachfolgenden Bedingungen zu beachten:
Durch die geplante Nutzung des Gymnastik-Centers und die ggf. damit einhergehende
gewerbliche Nutzung darf es zu keiner unzumutbaren Beeinträchtigung der benachbarten
Wohnnutzungen kommen.
Im Flächennutzungsplan sind zur Jahnstraße hin und nach Norden jeweils zu den
Wohngebieten Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen dargestellt. Ausnahmsweise ist ein nicht störender Gewerbebetrieb zwar
möglich, hier ist allerdings ein entsprechender Nachweis zu führen. Der Bauherr hat daher
noch eine schallschutztechnische Untersuchung vorzulegen.
Eine entsprechende detaillierte Betriebsbeschreibung mit Öffnungszeiten und Nutzungsverläufen ist noch vorzulegen.
Wegen der vorhandenen Verkehrsbelastungen im ruhenden Verkehr ist planungsrechtlich ein realer Stellplatznachweis zu fordern.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 8 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 8
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Der Bauherr befindet sich derzeit mit der Stadt Bamberg in Verhandlungen ob die
erforderlichen Stellpätze auf der angrenzenden Fläche, die durch den Abbruch des
FC-Vereinsheimes frei geworden ist, nachgewiesen werden können. Dies würde zu einer
Entlastung der Jahnstraße führen, da der Zugang zu den Tennisplätzen, der Tennishalle und
auch zu den neuen Räumlichkeiten von diesem Standort aus kürzer zu erreichen ist.
Im Rahmen des Stellplatznachweises ist noch ein nachvollziehbares Gesamtkonzept der
Stellplatzsituierung vorzulegen
Fahrradstellplätze:
erforderlich: 20 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 20
Nachweis auf Baugrundstück: 20
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich ist noch nachzuweisen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Für das Bauvorhaben muss ein Baum gefällt werden. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung unter den Voraussetzungen zu, dass eine schallschutztechnische Untersuchung sowie eine Betriebsbeschreibung bezüglich der Nutzung vorgelegt wird und die erforderlichen Kfz.-Stellplätze real nachgewiesen werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |