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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0285-R6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Als Ergebnis der bisherigen Gespräche mit der DB Netz AG und dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) lässt sich die Verhandlungsposition der Stadt Bamberg im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld „Lärmschutz“ wie folgt beschreiben:

 

-            Die Verpflichtung zur Lärmvorsorge im Zuge des Ausbauprojektes führt zu deutlichen Verbesserungen beim Lärmschutz im Vergleich zur Bestandssituation.

-            Nach den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen wird der Umfang der Lärmvorsorge auf Basis der Berechnungsvorschrift Schall 03 (1990) festgelegt.

-            Die Auswahl der Maßnahmen zur Lärmminderung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, wobei aktive Maßnahmen vorrangig sind.

-            Seitens BMVI besteht Gesprächsbereitschaft hinsichtlich der „Anwendung von innovativen Lärmschutzmaßnahmen über das gesetzliche Maß hinaus einschließlich zur stadtbildverträglichen Gestaltung der Lärmschutzwände“. Entsprechende Lösungsansätze sind gemeinsam mit dem Vorhabenträger DB Netz AG zu entwickeln.

-            Vergleichende Schallschutzberechnungen auf Grundlage der Berechnungsvorschriften Schall 03 (1990) und Schall 03 (2015), Interpretation der Ergebnisse und Entwicklung einer abgestimmten Umsetzungsstrategie (s.a. TOP 3 „Oberirdische Durchfahrt und Lärmschutz – Variantenuntersuchungen“).

-            Aus der vergleichenden Schallschutzbetrachtung geht hervor, dass grundsätzlich sowohl unter Schall 03 (1990) als auch unter Schall 03 (2015) Lärmschutzwandhöhen von 3,0 oder 2,0 Metern realisiert werden können. Aus städtebaulicher Sicht ist aber immer die voraussichtliche Höhenlage des Gleises im Verhältnis zum Stadtraum mit zu betrachten. Daher kann erst nach Weiterführung der Vorentwurfsplanung zur ebenerdigen Durchfahrung bzw. zum Tunnel eine fundierte Position der Stadt zu Lärmschutzwandhöhen formuliert werden. In diesem Prozess sind auch die Rechtsauffassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) und die Finanzierungsauffassung des BMVI mit zu betrachten. 

-            Unabhängig von  der städtischen Position zu Lärmschutzwandhöhen ist aber auch wichtig, dass die Stadt eine Position zu Lärmschutzwandqualitäten aufzubauen beginnt. Die städtische Festlegung von Bereichen unterschiedlicher städtebaulicher Verträglichkeiten wird eine Voraussetzung für die Auslobung eines Gestaltungswettbewerbes sein.

-            Auslobung eines Gestaltungswettbewerbes durch die DB im Anschluss an die Variantenentscheidung bzw. auf Basis der dann zu erstellenden Entwurfsplanung.

 

 

  1. Stadtgestalterische Wertigkeiten und Gestaltungsanforderungen

 

Zum Thema „Stadtgestalterische Wertigkeiten und Gestaltungsanforderungen“ legt das Baureferat mit dieser Sitzungsvorlage den ersten Entwurf einer Diskussionsgrundlage vor. Damit wird gleichzeitig der Einstieg in einen breit angelegten Dialog hinsichtlich „Lärmschutz – Gestaltungsfragen – Wandhöhen“ eingeleitet.

 

Die Verwaltung hat in einem ersten Arbeitsschritt sechs unterschiedliche Anforderungsprofile definiert:

 

-            Lärmschutzbebauung durch Gebäude, teils vorhanden, teils geplant [Anmerkung: In der Legende rot gekennzeichnet]

-            erhöhte gestalterische Anforderung infolge besonders starker Wahrnehmung im Stadtraum. Die Bamberg-adäquate Gestaltung ist in einem Gestaltungswettbewerb zu finden. Denkbar sind z.B.   besondere Ausführungsformen und Materialwahl wie z.B. Sandsteinmauer („Gärtnermauer“), Ziegel-/Klinkerwand (etwa im Umfeld der Mälzereien), etc. [orange]

-            transparente Ausführung im Bereich von Sichtachsen bzw. zur Erleichterung der Orientierung im Stadtraum.  Die Bamberg-adäquate Gestaltung ist in einem Gestaltungswettbewerb zu finden. [dunkelblau]

-            Mindestanforderung Begrünung durch Vorpflanzung bzw. Rankgewächse (Standardplanung denkbar) [hellgrün]

-            erhöhte gestalterische Anforderungen kombiniert mit dem Erfordernis einer teilweise transparenten Ausführung. Die Bamberg-adäquate Gestaltung ist in einem Gestaltungswettbewerb zu finden [hellblau]

-            geringe gestalterische Anforderung (Standardplanung denkbar) [gelb]

 

Darauf aufbauend wurden Bereiche unterschiedlicher städtebaulicher Verträglichkeiten bzw. Gestaltungsanforderungen in einer ersten Übersichtskarte dargestellt (Anlage 1).

 

Dazu wurden die am stärksten betroffenen stadtinternen Organisationseinheiten und  Dienststellen

 

-            Stadtplanungsamt/Stadtgestaltung

-            Stadtplanungsamt/Bebauungsplanung

-            Bauordnungsamt/Denkmalschutz

-            Zentrum Welterbe Bamberg

 

eingebunden. Aufgrund der Komplexität dieser Fragestellung und der kurzen Bearbeitungszeit kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nur ein einführendes Meinungsbild vorgestellt werden.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Im weiteren Verlauf sind mit Unterstützung der genannten und weiterer Fachdienststellen, Behörden und Verbände die Anforderungsprofile und die räumliche Abgrenzung weiter zu präzisieren (Anmerkung: Im vorliegenden Entwurf ist der gesamte Streckenverlauf dargestellt und aus stadtgestalterischer Sicht bewertet; aktive Lärmschutzmaßnahmen kommen aber letztlich nur dort zur Ausführung, wo dies entsprechend dem Schallschutzkonzept tatsächlich erforderlich ist). Dazu gilt es auch laufende Bebauungsplanverfahren oder die Ergebnisse des EUROPAN-Wettbewerbes aus dem Jahr 2015 einzubeziehen. Gleichermaßen sind die denkmalpflegerischen Belange und die Erkenntnisse der neuen Sichtraumanalyse vertiefend einzubeziehen.

 

Als weiteren Entwicklungsschritt mit dem Ziel einer abgestimmten Position der Stadt zum Thema „Lärmschutz“ soll auch ein öffentlicher Diskurs zu dieser Fragestellung sein.

 

Ergänzend dazu wird vorgeschlagen, abhängig von den festgelegten Gestaltungsanforderungen als akzeptable Lärmschutzwandhöhen zu gegebener Zeit eine Maximalhöhe als Zielgröße festzulegen. Nachdem sich die Lärmschutzwandhöhe von der Schienenoberkante SOK bemisst, ist eine Positionsfindung aber erst dann tragfähig möglich, wenn die Trassenplanungen die wahrscheinliche Schienenoberkante erkennen lassen.

 

Wenn die Stadt Bamberg eine Position zu Lärmschutzwandqualitäten und -höhen formuliert haben wird, muss diese als eine Grundlage in den Gestaltungswettbewerb einfließen. Dieser Wettbewerb wird durch die DB Netz AG im Anschluss an Variantenentscheidung und auf Basis der Entwurfsplanung durchgeführt. Die Stadt Bamberg ist dabei in allen Fragen – etwa zum Ausschreibungstext, den zu beteiligenden Büros und Anbieter, Entscheidungsgrundlage oder Zusammensetzung des Preisgerichtes – frühzeitig und intensiv zu beteiligen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beschließt, den Plan zu den stadtgestalterischen Wertigkeiten und den Gestaltungsanforderungen entlang der Bestandsbahnstrecke als Rahmengrundlage für den weiteren Kommunikationsprozess hinsichtlich ebenerdiger Durchfahrungsvarianten anzusehen.
  3. Für den Fall, dass am Ende eine ebenerdige Durchfahrung der Bahnstrecke durch Bamberg Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens wird, behält sich der Stadtrat bis zur Fertigstellung der Wettbewerbsauslobung zur Gestaltung der Lärmschutzwände ausdrücklich Modifikationen und Präzisierungen dieser Rahmengrundlage vor.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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