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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0287-R6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur Vorstellung des aktuellen Planungsstandes sind die Verantwortlichen der DB Netz AG und das von der DB Netz AG beauftragte Planungsbüro Emch+Berger, Nürnberg – Herr Richard Reinl – in der Sitzung anwesend und stehen auch für Fragen zur Verfügung. Nachfolgend hierzu zunächst eine zusammenfassende Darstellung aus Sicht der Verwaltung.

 

 

  1. Ausgangslage

 

In der Sondersitzung des Stadtrates zum Thema „Bahnausbau“ am 17.06.2015 wurde die Variante 5 „Tunnel in bergmännischer Bauweise“ im damaligen Planungsstand mit einer 3D-Visualisierung vorgestellt. Diese Präsentation hat allen Beteiligten deutlich gemacht, dass ein Tunnel, der im Süden nördlich der Eisenbahnüberführung des Münchner Rings beginnt und im Norden nördlich der Straßenüberführung Kronacher Straße endet (in der damaligen Variante), insbesondere im Umfeld der Unterführung Geisfelder Straße erhebliche stadtstrukturelle Nachteile bewirkt. Dabei war es die ursprüngliche Grundidee des damaligen „kurzen Tunnels“ gewesen, möglichst wenige Eingriffe in die Bestandsinfrastruktur zu verursachen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde in den Arbeitsgesprächen mit der DB Netz versucht, die Möglichkeiten einer verbesserten Tunnellösung abzustimmen. Zur Bedeutung der Tunnelvariante und der weiteren Vorgehensweise der Realisierung liegt auch ein Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 24.05.2016 vor (Anlage 1).

 

In mehreren Abstimmungsrunden zwischen DB Netz AG, dem Ingenieurbüro Emch+Berger und dem Steuerkreis im Baureferat konnten Vor- und Nachteile von verschiedenen Untervarianten eingeschätzt werden. Vor allem galt es folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

 

-            Situation der Bestandsinfrastruktur

-            Wasserschutzgebiet und Schutzzonen

-            laufende Planungsverfahren (B-Plan „Sconto-Markt“)

-            Ausgestaltung im Bereich Geisfelder Straße, welche gegenüber der heutigen schiefwinkligen, zu gering bemessenen Eisenbahnüberführung nachhaltig städtebauliche und stadtverkehrliche Verbesserungen erzielt

-            Fragen der Verkehrsanbindung (B-Plan „Gewerbegebiet Muna“)

-            Aufwand, neue Kreuzungsbauwerke zu erstellen

-            neue Kreuzungsbauwerke mit echtem Mehrwehrt für die Stadtgesellschaft

-            städtebauliche Integration von Lärmschutzbauwerken

-            Integrierbarkeit S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd

-            Nutzung von Tieflagen für bestmöglichen Schallschutz (Deckelung von vier Gleisen)

 

 

  1. Planungsstand

 

Zum aktuellen Planungsstand wird seitens der DB Netz AG folgende, verbesserte Variante „Langer Tunnel“ vorgestellt werden. Die wesentlichen Planungsparameter hierbei sind:

 

-            Rampe ab Nordgrenze Wasserschutzgebiet (d. h. südlich der Unterführung Forchheimer Straße)

-            Wegfall der Eisenbahnüberführung Forchheimer Straße und Planung einer neuen Straßenüberführung südlich der bisherigen Lage

-            Planung S-Bahn-Haltepunkt

-            gedeckeltes Trogbauwerk zwischen Forchheimer Straße und Unterführung Geisfelder Straße (Lärmvollschutz für „Gereuth-Siedlung“)

-            neue Straßenüberführung Münchner Ring (ebenerdige Kreuzung mit Nürnberger Straße)

-            Führung äußere Tunnel für Güterzugverkehr und ICE-Sprinter in die Tiefe hinab

-            Straßenüberführung im Bereich Geisfelder Straße mit neuem Straßenknoten (auf jetzige Höhe Bahnanlage, keine Höhenbeschränkung für den Kfz-Verkehr, dauerhafte Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes)

-            Wiederauftauchen der beiden mittleren Gleise für Personenfern- und -nahverkehr nördlich der Geisfelder Straße und Anbindung an den Bahnhof

-            Wegfall Unterführung Moosstraße

-            geringer Umbau am Südkopf des Bahnhofs Bamberg

-            Gleise für Güterzüge und Sprinter in bergmännischer Bauweise (zwei 1-gleisige Röhren)

-            Umbau Bahnhof bzw. der Bahnsteige für ICE-Zuglänge

-            Rampe zwischen Eisenbahnüberführung Memmelsdorfer Straße und Schienenüberführung Kronacher Straße

-            Verbindungsbauwerk in der Nordflur, d.h. wie bei der Variante „Oberirdische Durchfahrung“ besteht die Notwendigkeit einer eingleisigen Ausfädelung von der Bestandsstrecke nördlich der Kronacher Straße, Unterfahrung der Trasse nach Berlin, Querung des „Gleisdreieckes“ und Anschluss an die Bestandsstrecke in Richtung Schweinfurt. Verbunden damit ist ein Flächeneingriff in die erwerbsgärtnerischen Anbauflächen (s. TOP 1 Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung EBWU)

-            Zusätzliche Weichenverbindungen erforderlich

-            Rettungskonzept mit Ausweisung von Rettungsplätzen und entsprechenden Zufahrtsmöglichkeiten

 

 

  1. Erstbewertung aus Sicht der Verwaltung

 

Vorrangiges Ziel der Sitzungsvorlage und der Ausführungen des Vorhabenträgers DB Netz AG ist es, den Planungsstand erstmals in vollem Umfang vorzustellen. Dies insbesondere hinsichtlich der Streckenführung. Die Themen Bauzeit, Bauablauf und Baukosten sowie Kosten für die Stadt können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht behandelt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung zeigt der aktuelle Planungsstand aber auch noch Optimierungsbedarf hinsichtlich folgender Bereiche mit Konfliktpotenzial:

 

-            Verstärkter Eingriff in die Gärtnerflächen in der Nordflur (trotz der Zugänglichkeit der Flächen zwischen Verbindungsgleis – Unterquerung und Bestandsstrecke)

-            Erheblicher Aufwand für die Realisierung des S-Bahn-Haltes Bamberg Süd

-            Wegfall des Mälzereigleises (Bamberger Mälzerei)

-            Erhebliche Anhebung der Kreuzung Geisfelder Straße, so dass die Probleme am Ende möglicherweise hier kaum geringer sein werden als mit einem kompletten Neubau der diagonalen Unterführung

-            Wegfall Moosstraßenquerung (Fußgänger und Radfahrerbrücke bleibt möglich)

-            Ungeklärte Kostenfolgen für die Stadt Bamberg (wobei der vorliegende Planungsstand eine Kostenerhöhung gegenüber der bisherigen Schätzung bedeutet)

 

Hinsichtlich der angesprochenen Konfliktbereiche sind weitere Gespräche mit der DB Netz AG zur weiteren Verbesserung der Variante „Langer Tunnel“ erforderlich.

 

Zur Variante „Tunnel“ liegt ein Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 24.05.2016 vor. Hierzu wird festgestellt, dass sich der vorgeschlagene Planungsumfang teilweise mit der aktuell diskutierten Variante deckt.

 

Nicht nachvollziehbar ist allerdings aus Sicht der Stadtverwaltung die Schlussfolgerung der BBB-Stadtratsfraktion, wonach alle bestehenden Straßenunterführungen im Zuge der Tunnelplanung entfallen könnten. Dies ist schon alleine schon aus dem Grund unmöglich, da die Variante 5 „Tunnel“ lediglich zwei Röhren in bergmännischer Bauweise vorsieht. Unverändert soll der bestehende Bahnhof weiter genutzt und der Personenfern- und -nahverkehr über die bestehenden Gleisanlagen abgewickelt werden. Demgegenüber wurden die Varianten, die eine Absenkung des gesamten Bahnareals (also aller Gleise und damit auch aller Bahnsteige) um 3 bzw. 7 Meter (auf der gesamten Länge und Breite) zum Ziel hatten, bereits in der Stadtratssitzung am 24.07.2013 aus dem Trassenfindungsprozess ausgeschieden.

 

Zu den übrigen Ausführungen des Antrages wird festgestellt, dass die Verwaltung allen kooperativen Hinweisen nachgeht. Dazu ist es selbstverständlich, dass der Kontakt zu internen und externen Fachbehörden gesucht wird.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat bittet die DB Netz AG, die festgestellten Konfliktthemen durch eine weitergehende Verbesserung der Planung zu minimieren.
  3. Der Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 24.05.2016 (Tunnel) ist geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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