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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0293-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Bamberger Bürgernadel ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Bamberg zusammen mit der Mediengruppe Oberfranken und soll Dank und Anerkennung für ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck bringen.

 

Voraussetzung für diese Auszeichnung ist ein mehrjähriges Engagement zum Wohle der Stadt Bamberg und ihre Bürgerinnen und Bürger.

 

Bereits im Jahr 2010 wurde diese Auszeichnungsform ins Leben gerufen und ein befristeter Vertrag (Anlage 1) für drei Jahre beschlossen. Da sich die Auszeichnung „Bamberger Bürgernadel“ bereits während dieser ersten drei Jahre sehr gut bewährt hat um ehrenamtlich Tätigen Dank und Anerkennung auszusprechen, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.09.2013 eine Vertragsverlängerung (Anlage 2) für weitere drei Jahre.

 

Die Bamberger Bürgernadel erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit und ist als Auszeichnungsform sehr geschätzt. Bislang konnte sie 72 mal verliehen werden und das Interesse daran ist weiterhin sehr groß.

 

In der Jury-Sitzung der Bamberger Bürgernadel am 02.05.2016 wurde daher einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, die Vereinbarung um weitere drei Jahre zu verlängern.

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg wird daher gebeten der beiliegenden Vereinbarung (Anlage 3) zuzustimmen, um der Vereinbarung zur Verleihung der Bamberger Bürgernadel für weitere drei Jahre – in sonst unveränderter Form – zu verlängern.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Einer Verlängerung der Vereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und der Mediengruppe Oberfranken über die Auszeichnung zur Ehrung bürgerschaftlichen Engagements in Bamberg für weitere drei Jahre wird zugestimmt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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