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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0295-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Förderrichtlinie für den sozialen Bereich der Stadt Bamberg

 

Mit dem Beschluss des Konzepts zur Einführung der Sozialplanung mit Controlling in der Vollsitzung vom 29.07.2015 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit der Entwicklung transparenter Vergabegrundsätze für die Zuschüsse und Fördermittel des sozialen Bereichs. Diesem Auftrag entsprechend wurde in Zusammenarbeit der Sozialplanung mit dem Sozialamt, dem Stadtjugendamt, dem Fachbereich Freiwilligenengagement, Integration und Familienfreundlichkeit, dem Senioren- und Generationenmanagement und der Behindertenbeauftragten sowie der Rechtsabteilung zunächst die grundsätzliche Struktur einer gemeinsamen Förderrichtlinie für den sozialen Bereich erarbeitet, die in der heutigen Sitzung vorgestellt und erläutert werden soll. Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats soll der vorliegende Entwurf verfeinert und detailliert ausgearbeitet werden.

 

Der vorliegende Entwurf beinhaltet folgende Aspekte:

A)    Die Förderrichtlinie soll für fest definierte Zuschüsse im Verantwortungsbereich des Bereichs Familie, Jugend und Senioren Geltung besitzen (siehe Anlage 1).

B)     Für eine zweckmäßige Kategorisierung der derzeit bestehenden (höchst unterschiedlichen) relevanten Zuschüsse sollen 3 Förderarten unterschieden werden; dies sind die Kategorien „Kleinzuschuss“, „Mittlerer Zuschuss“ und „Zuschuss mit Leistungsvereinbarung“. Die Förderrichtlinie soll Aussagen bezüglich Förderzweck, -gegenstand und -voraussetzungen der unterschiedlichen Förderarten treffen sowie das erforderliche Antragsverfahren, die Berichtspflichten und die Abbildung der Zuschüsse im kommunalen Haushalt festlegen (siehe Übersicht Anlage 2).

C)     Über die Zuordnung eines Zuschusses zu einer Förderart sollen die Höhe des Zuschusses, die Freiwilligkeit (Reinfreiwillige Leistung / Bedingt freiwillige Leistung / Pflichtleistung) sowie die fachliche Bedeutsamkeit des Zuschusses entscheiden (vergleiche Anlage 3). 

 

Zielsetzung

 

Eine gemeinsame Förderrichtlinie ermöglicht der Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren und den zugehörigen Amts- und Fachbereichsleitungen eine noch bessere Steuerung der Vergabe von Fördermitteln auf Grundlage festgelegter transparenter Kriterien. Damit soll zum einen bewusst die kommunale Unterstützung fachlich notwendiger sozialer Angebote in angemessener Form und Höhe sichergestellt werden, und zum anderen die Bezuschussung nicht bedarfsentsprechender Angebote besser erkannt und vermieden werden.

 

Mithilfe der Förderrichtlinie werden einheitliche formale Strukturen für die derzeit bestehenden und zukünftigen Zuschüsse und Förderungen im sozialen Bereich geschaffen. Diese zunächst formale Strukturierung bildet die Grundlage für eine zukünftig angestrebte standardisierte fachliche Bewertung und Priorisierung der Vergabe von Zuschüssen im sozialen Bereich.  Um dies umzusetzen, müssen strategische und operative Ziele formuliert werden – was mittelfristig ebenfalls im Rahmen der Sozialplanung vorgesehen ist.

 

Zeitplan und nächste Schritte

 

Für die Entwicklung der Förderrichtlinie sind seitens der Sozialplanung folgende Schritte vorgesehen:

    Erfassung der bestehenden Zuschüsse/Förderungen und Entwurf einer Kategorisierung (bereits erfolgt)

    Abstimmung mit den betroffenen Ämtern und Fachbereichen (bereits erfolgt)

    Entscheidung des Stadtrats über Auftrag zur Entwicklung der Förderrichtlinie in der vorgestellten Form (29. Juni 2016)

    Erarbeitung der Förderrichtlinie in Zusammenarbeit mit den Fachämtern unter Mitwirkung der Rechtsabteilung (Quartal III/2016)

    Abstimmung der Förderrichtlinie mit dem Referat 2 (Quartal III/2016)

    Erarbeitung einer exemplarischen Leistungsvereinbarung mit individuellen Kennzahlen in Zusammenarbeit mit dem derzeit größten Zuschuss-Empfänger iSo e.V. für den Betrieb des Jugendförderzentrums BasKIDhall  (Quartal IV/2016)

    Vorstellung des Entwurfs der Förderrichtlinie und der Leistungsvereinbarung im Stadtrat

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt von der Planung zur Entwicklung einer Förderrichtlinie für den sozialen Bereich Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung einer Förderrichtlinie für den sozialen Bereich unter Berücksichtigung des oben genannten Zeitplans und der genannten nächsten Schritte.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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