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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0300-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag vom 15.02.2016 weist die GAL-Stadtratsfraktion darauf hin, dass innerhalb des Gesamtsanierungsbudgets für Schulen ein Budget für Akustik-Sanierungen festgelegt worden sei. Hierzu ist anzumerken, dass sich dieses Budget nicht alleine auf „Akustikmaßnahmen“ bezieht, sondern allgemein die Bezeichnung „Sonderprogramm Inklusion“ trägt. Im Haushaltsjahr 2016 stehen der Verwaltung auf dieser vom Immobilienmanagement der Stadt Bamberg bewirtschafteten Haushaltsstelle 20.000,-- EURO zur Verfügung. Das Ziel, welches die Verwaltung in der Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verfolgt, besteht darin, es Kindern mit einer Einschränkung zu ermöglichen, die gleiche Regelschule zu besuchen, wie die Kinder ohne Einschränkung, mit denen sie gemeinsam eine Kindertageseinrichtung besucht haben.

 

Vor diesem Hintergrund hat das Sachgebiet Schulverwaltung (SG 452) im Frühjahr bei den Schulleitungen der Grundschulen im Stadtgebiet abgefragt, ob an der jeweiligen Schule Kinder mit Beeinträchtigungen für das Schuljahr 2016/2017 angemeldet wurden. Konkret ist dies an der Kunigunden-, der Dom- (mit Standort Wildensorg) sowie an der Kaulbergschule (mit Standort Bug) der Fall. Bis September 2016 sollen daher an der Kunigundenschule Maßnahmen zur Verbesserung der Sonderbedarfe „Hören“ und „Sehen“, im Schulhaus Wildensorg (Domschule) beim Sonderbedarf „Sehen“ und an der Kaulbergschule beim Sonderbedarf „Hören“ umgesetzt werden. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden dabei aus dem oben genannten Budget („Sonderprogramm Inklusion“) finanziert (ca. 20.000,-- EURO), die Verbesserung des Mobiliars aus den Verfügungsmitteln des Referates 4 (ca. 3.000,-- EURO).

 

Des Weiteren arbeitet das Immobilienmanagement mittelfristig weiterhin daran, erforderliche Verbesserungen in der Akustik im Rahmen von Teilsanierungen von Schulen umzusetzen, wie dies die GAL-Stadtratsfraktion im Punkt 1 ihres oben genannten Antrages beschreibt.

 

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass nach heutigem Stand alle gemeldeten Schülerinnen und Schüler mit Einschränkung an der jeweiligen Sprengelschule eingeschult werden können.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Vom Sachstandsbericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

              2.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 15.02.2016 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  ca. 23.000 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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