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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0313-61

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Beratungsfolge

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-       Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

-       Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-       Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-       Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Konversionssenates vom 28.10.2015 wurden zum Bebauungsplankonzept Nr. 418 in der Fassung vom 28.10.2015 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form eines Aushangs mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Zeitraum vom 23.11. – 14.12.2015 durchgeführt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Zum Bebauungsplankonzept gingen Stellungnahmen ein, die eine Änderung und Ergänzung der Planung bewirkt haben.

 

 

2.              Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Konzeptes

 

-       In der Planung wurde die Straßenbegrenzungslinie entlang der Föhrenstraße im Abschnitt zwischen Föhrenstraße und Zollnerstraße um die bestehenden Stellplätze verbreitert und diese somit eindeutig der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zugeordnet (auf Anregung der Stadtbau GmbH).

 

-       Des Weiteren wurde im Plan der Verlauf des unterirdisch verrohrten Keilersbaches mit einem Bereich von 5 m für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Bamberg ergänzt und entsprechend in den Festsetzungen eingetragen.

 

-       Ebenfalls im Plan und somit in den Festsetzungen ergänzt wurde der bestehende Standort von Unterflur-Containern als Fläche für Versorgungsanlagen – Abfallentsorgung.

 

-       In den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes wurden für die Fläche für Gemeinbedarf neben Gebäuden und Einrichtungen für kulturelle, soziale sowie gesundheitliche Zwecke zusätzlich Verwaltungen zugelassen – das Planzeichen wurde im Plan ebenfalls eingetragen.

 

-       In den Festsetzungen wurde eine Überschreitung der Baugrenze für Balkone oder Aufzüge von bisher einer Tiefe von 1,50 m auf eine Tiefe von 2 m zugelassen.

 

Zur Regelung der Bestandsnutzung des Gebietes wird ein Vertrag zwischen der Stadtbau GmbH und der Stadt Bamberg abgeschlossen.

 

 

3.              Behandlung der Anregungen

 

Es gingen folgende Zuschriften ein:

 

3.1.              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

3.1.1.              Luftamt Nordbayern, Flughafenstr. 118, 90411 Nürnberg

              mit Schreiben vom 18.11.15

3.1.2.              EBB-Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

              mit Schreiben vom 13.01.16

3.1.3.              Stadtbau GmbH, E.T.A.-Hofmann-Platz 2, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 12.02.16, 18.04.16 und 25.04.16

3.1.4.              Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Verwaltungsaufgaben, Rudolphstr. 28, 90489 Nürnberg

              mit Schreiben vom 25.11.2015

3.1.5.              Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim ZRF, Paradiesweg 1, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 19.11.15

3.1.6.              PLEdoc GmbH, Postfach 120255, 45312 Essen

              mit Schreiben vom 23.11.15

3.1.7.              Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Memmelsdorfer Str. 209 a, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 30.11.15

3.1.8.              Polizeiinspektion Bamberg-Stadt – Sachbereich Verkehr, Schildstr. 81, 96050 Bamberg

              mit Schreiben vom 02.12.15

3.1.9.              Bayernwerk AG – Netzcenter Bamberg, Hallstadter Str. 119, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 30.11.15

3.1.10.              Regierung von Oberfranken, Postfach 110165, 95420 Bayreuth

              mit Schreiben vom 17.12.15

3.1.11.              STWB Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Postfach 2720, 96018 Bamberg

              mit Schreiben vom 14.12.15

3.1.12.              Fachbereich Baurecht – Erschließung der Stadt Bamberg

              mit Schreiben vom 30.11.15

3.1.13.              Stadtjugendamt

              mit Schreiben vom 08.12.15

3.1.14.              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg

              mit Schreiben vom 27.11.15

 

3.2.              Öffentlichkeit

3.2.1.              Bürger A

              mit Schreiben vom 09.12.15

3.2.2.              Bürger B mit weiteren Unterzeichnern (18 Pers.)

              mit Schreiben vom 10.12.15

3.2.3.              Bürger C

              mit Schreiben vom 24.11.15

3.2.4.              BI „Armygelände in Bürgerhände“, c/o Christine Lawrance, Breslaustr. 10, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 05.12.15

 

Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 418 vom 05.07.2016 sowie den Entwurf der Begründung vom 05.07.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 418 vom 05.07.2016 sowie zum Entwurf der Begründung vom 05.07.2016 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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