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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0318-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Stand vom 17.06.2016 leben 689 Personen in den Gemeinschafts- (GUs), Ausweichunterkünften (AUs) und externen Wohnungen in Bamberg.

Davon sind 572 Personen Asylbewerber und 117 Personen (63 Personen in AU / 54 Personen in GU) anerkannte Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen und noch eine Wohnung suchen.

 

Die Unterbringungskosten für anerkannte Flüchtlinge in Höhe von 25 €/Tag/Person in den AUs kann die Stadt Bamberg nicht im Rahmen der Asylabrechnung nach Art. 8 Aufnahmegesetz (AufnG) mit der Regierung von Oberfranken abrechnen, da diese Personen leistungsberechtigt nach dem SGB II und nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.

 

In der Folge wird der städtische Haushalt durch die vorläufige Unterbringung der anerkannten Flüchtlinge immer höher belastet, da diese Kosten bisher weder mit dem Freistaat Bayern noch mit dem Bund abgerechnet werden können.

Daher ist die am 16.06.2016 erzielte Einigung zwischen Bund und Ländern sehr zu begrüßen, wonach der Bund in den nächsten 3 Jahren die anfallenden Kosten für die anerkannten Flüchtlinge voll übernimmt (vgl. Mitteilung Deutscher Städtetag vom 17.06.2016, siehe Anlage).

 

r die anerkannten Flüchtlinge in den GUs entstehen der Stadt Bamberg keine Fehlbelegerkosten, da die GUs von der Regierung von Oberfranken betrieben und finanziert  werden.

 

Ansonsten muss die Stadt Bamberg im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II auch bei den anerkannten Flüchtlingen die Kosten der Unterkunft (KdU) tragen, wie bei allen anderen Personen, die Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter erhalten.

 

Das Amt für soziale Angelegenheiten sowie die Regierung von Oberfranken fordert die Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung auf, aus AU/GU innerhalb einer angemessenen Frist auszuziehen, da diese auf Grund ihres Status nicht mehr berechtigt sind in diesen Unterkünften zu wohnen.

 

Dieser Auszugsaufforderung können aber nicht alle Personen auf Grund der angespannten Wohnungsmarktsituation in Bamberg und Umgebung nachkommen und müssen daher vorläufig in den Unterkünften verbleiben, bis eine Wohnung gefunden wird.

 

Mit dieser Vorgehensweise wird eine Obdachlosigkeit der anerkannten Flüchtlinge vermieden.

Ansonsten müsste die Obdachlosenhilfe der Stadt Bamberg wegen der Vermeidung von Obdachlosigkeit tätig werden und die obdachlosen Personen in Obdachlosenunterkünften oder ggf. in angemieteten Objekten unterbringen.

 

Auf Grund des starken Rückganges der Asylbewerber und der Ziffer 3 der gemeinsamen Vereinbarung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg vom 14.08.2016 (Anlage 1), beabsichtigt die Stadt Bamberg die bestehenden Beherbergungsverträge für die AUs fristgerecht zu kündigen, da die Stadt Bamberg ihre geforderte Aufnahmequote durch die bestehende Aufnahmeeinrichtung in der Flynn Housing mehr als erfüllt. Die erste AU wird voraussichtlich zum 31.03.2017 gekündigt.

 

Das Amt für soziale Angelegenheiten will hinsichtlich der Folgenutzung der gekündigten AUs mit den Betreibern das Gespräch suchen, in wie weit die Unterkünfte zukünftig als „Wohnheim“ weitergeführt werden können, um die schwierige Wohnungssuche für anerkannte Flüchtlinge ein wenig zu entspannen. Das Amt für soziale Angelegenheiten wird in dieser Sache dem Familien- und Integrationssenat weiter berichten.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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