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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0336-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In dem Vortrag von Prof. Dr. M. Seithe (Professorin für Sozialpädagogik, Jena) vom 15.11.2015 unter dem Titel „Weiterentwicklung oder Dekonstruktion der Jugendhilfe - Trends und Faktengeht es um die Frage, ob das, was derzeit in der Kinder- und Jugendhilfe stattfindet, als Weiterentwicklung – im positiven Sinne – zu verstehen ist, oder aber als eine Dekonstruktion dessen, was sie einmal werden sollte und wofür mit dem KJHG zumindest die Grundlagen schon gelegt waren. Als Trends zusammengefasst lassen sich feststellen:

  • Quantitativ gibt es mehr Hilfen, insbesondere nach §§ 31, 34 und 35a
  • Die Kostensteigerung aber steht nicht im Verhältnis der Zunahme der Maßnahmen, d.h. pro Maßnahme wird immer weniger ausgegeben.
  • Es gibt bundesweit uneinheitliche Entwicklungen
  • Es sind anhaltende und zum Teil drastische Verkürzungen der zeitlichen Ressourcen festzustellen
  • Verschiebung der Zielgruppe der ambulanten Hilfen zur Erziehung immer weiter in Richtung sozial Benachteiligte und Alleinerziehende
  • Zunahme prekärer Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse
  • Unterschiedliche Einschätzung der „Sättigung“ in der Zielgruppe

 

1Angesichts der hohen Kosten, der großen Anzahl der durchgeführten Hilfen und der wachsenden Zahl der erreichten Jugendlichen blickt man mit Stolz auf dieses Praxisfeld mit seiner Differenziertheit und seinen fachlichen Standards. Dieses positive Bild von den gegenwärtigen Hilfen zur Erziehung wird auch von vielen Wissenschaftler_innen bestätigt und von den meisten Trägern übernommen und nach außen vertreten. Die gegenwärtige Situation wird also in der Regel als Weiterentwicklung gesehen.

 

1Die herrschende Politik widerspricht der allgemeinen Zufriedenheit nicht und geht davon aus, dass in den letzten Jahrzehnten und Jahren eine Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung stattgefunden hat.

Häufig hört man hier auch die Argumentation, dass die Kostensteigerung innerhalb der Hilfen zur Erziehung quasi der Beweis dafür sei, dass sich die Politik in Sachen Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren besonders engagiert habe und man damit auf ein gut ausgebautes und mit Qualität ausgestattetes Feld der Kinder- und Jugendhilfe schauen könnte. Probleme bestehen für die Politik im Bereich der Hilfen zur Erziehung nur in den ihrer Ansicht nach zu hohen Kosten.

 

1Allerdings werden die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe dramatisiert:

von insgesamt ca. 35,5 Milliarden Euro pro Jahr sollte man gleichzeitig zur Kenntnis nehmen, dass sich ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt seit 2000 nicht verändert hat und der Anteil am Sozialbudget seit ca. 2005 gleichgeblieben ist (vgl. Münder 2013, 4). Die Sachverständigen des 14. Kinder- und Jugendberichtes machen zudem darauf aufmerksam, dass „das Ausgabenvolumen für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Vergleich zu den Aufwendungen für andere Sozialleistungsbereiche nicht als exorbitant hoch angesehen werden kann (14. KJB 2013, 373). Schließlich muss man feststellen, dass die ambulanten Hilfen zur Erziehung mit 1,88 Milliarden gerade mal 5,7 % der Kosten der Kinder- und Jugendhilfe ausmachen und nur ein Viertel der Kosten der Hilfen zur Erziehung insgesamt.

 

Trotz klammer Kassen bei der öffentlichen Hand, Geld ist durchaus vorhanden, sodass sich lediglich die Frage stellt: Wieviel darf bzw. muss uns die Kinder- und Jugendhilfe kosten?

[1]


Dem Vergleich der kreisfreien Städte in Bayern bezüglich der reinen Ausgaben der Jugendhilfe ist zu entnehmen, dass die Kosten je Einwohner in Bamberg mit am niedrigsten sind. Lediglich die Städte Memmingen und Bayreuth haben noch etwas geringere Durchschnittskosten.

 

 

Die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" sind dem Sitzungsvortrag beigefügt und zwar für alle Haushaltspositionen, für welche das Stadtjugendamt anordnungsberechtigt ist. Neu seit 2016 ist der eigene Budgetring 517 für alle Ausgaben und Einnahmen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betreffend. Daneben haben wir nach wie vor den Budgetring 510, welcher allerdings bestimmte Positionen nicht beinhaltet (wie z.B. Kosten für Bürobedarf, EDV, Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit etc.). In den Zusammenstellungen bei den Einzelfallhilfen haben wir jedoch sämtliche Kosten zum besseren Vergleich gegenübergestellt.

 

1.Verwaltungshaushalt 2017 mit

1.1Zusammenstellung Haushaltsentwurf - Jugendhilfe – 2017

1.2Seiten 1 mit 31 für die einzelnen Unterabschnitte

2.Vermögenshaushalt 2017 mit Seite 1 bis 3

 

 

 

 

1. Verwaltungshaushalt 2017

 

In der Gegenüberstellung haben wir neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2017 für einen besseren Vergleich angeordnet:

  • Anforderungen und Ansätze für den Haushalt 2016
  • Rechnungsergebnis 2015
  • Rechnungsergebnis 2014

 

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2017 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Die Begründungen bei den verschiedenen Unterabschnitten erläutern die wichtigsten Veränderungen. In der Sitzung erfolgen zusätzliche Hinweise und Ergänzungen.

 


Dem Haushaltsentwurf 2017 liegt die aktuelle Situation zu Grunde, die auf Basis des tatsächlichen Ansatzes 2016 (gekürzt um rund 800.000,00 €) eine deutliche Erhöhung des Gesamtansatzes im Ausgabenbereich enthält. Betrachtet man jedoch den Zuschussbedarf in den klassischen Aufgaben des Jugendamtes (BR 510, 511 und 516= 14.403.916 €), so ist die Steigerung mit 2,3% im Vergleich zur Anforderung 2016 (14.073.656 €) doch sehr moderat.

 

Ansätze ohne Haushaltsausgabereste u. übertragene Mittel

 

 

Die Jugendhilfe mit ihrer Vielzahl von Aufgaben hat es zunehmend schwerer die Interessen von Politik, Kommune, Familien, Kindern und Jugendlichen unter einen passenden finanziellen Hut zu bringen. Auch mögliche Steuerungsinstrumente, wie präventive Projekte, kosten Geld und bringen zumindest keine kurzfristige Entlastung des kommunalen Haushalts. Zudem sind die Kosten der Kindertagesbetreuung in den letzten 8 Jahren, also seit Einführung des BayKiBiG, enorm angestiegen, wenngleich ein nicht unerheblicher Teil auch dem Ausbau aufgrund des Rechtsanspruches geschuldet ist.

 

Durch das große Engagement der zuständigen Fachkräfte im Pflegekinderdienst konnten in 2015 erneut 12 Kinder und Jugendliche trotz erheblicher Krisensituationen in ihren Pflegefamilien verbleiben, was der Stadt Bamberg Mehrkosten für 12 Monate Heimerziehung in Höhe von 475.000,00  ersparte.

 

Mit den präventiven Projekten wie Opstapje und neu auch Opstapje-Baby, den Familienstützpunkten und der Bundesinitiative Frühe Hilfen versuchen wir auch weiterhin in kleinen Schritten, Kinder und Ihre Familien in ihren eigenen Systemen zu stärken, um kostenintensivere Maßnahmen zu vermeiden. Hier Abstriche machen zu wollen, ist aus unserer Sicht Sparen an der falschen Stelle, denn die hier eingesetzten Mittel sind nicht einmal die Kosten für einen einzigen Heimfall!

 

Die sogenannten „geerbten Fälle“ (Fälle, welche wir durch Zuzug der Sorgeberechtigten nach Bamberg rechtlich zwingend übernehmen müssen) waren zuletzt rückläufig und liegen für das aktuelle Jahr momentan bei rund 870.000,00 €. Die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen und Volljährigen sind zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Kämmerei in einem eigenen Budgetring ausgewiesen, da sie sonst wegen der erheblichen zeitlichen Verzögerung der Rückerstattung den Deckungsring des Jugendamtes sprengen würden.

 

Bei den Förderangeboten wirken sich die in 2016 von den Trägern durchgeführten Beitragserhöhungen der Kindertageseinrichtungen sowie die erheblich gestiegene Platzkapazität bei der Betreuung von Kindern unter Drei kostensteigernd aus. Dies wird vor allen Dingen in der Kindertagespflege erkennbar, da hier durch eine weitere Großtagespflege sowie der ausgebuchten Platzkapazitäten der einzelnen Tagesmütter erheblich höhere Kosten zu verzeichnen sind. Ohne diese Möglichkeiten, könnte die Stadt Bamberg jedoch den vordringlichsten Bedarf kaum decken, weshalb hier dringender Handlungsbedarf besteht.

 

Wie in den letzten Jahren immer beinhaltet unser Haushaltsentwurf keinerlei Positionen, die nur „Wünschenswertes“ zum Inhalt haben. Die Anforderungen beruhen immer auf den zum aktuellen Zeitpunkt für ein Jahr hochgerechneten Kosten für das gesamte Aufgabenspektrum des Jugendamtes. Wie schon zuletzt bei jedem unserer Sitzungsvorträge zum Haushaltsentwurf enden unsere Ausführungen auch dieses Mal mit der Feststellung:

 

Die Leistungen nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sind Pflichtleistungen, welche in vielen Teilen nicht nur von der Art, sondern auch Umfang vorgegeben sind. Hierbei wird manchmal vergessen, dass auch die Leistungen an die Kindertageseinrichtungen neben der kindbezogenen Förderung keine freiwilligen Leistungen sind, denn letztendlich ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sodass bei eigenen, kommunalen Einrichtungen sämtliche Kosten zu 100% übernommen werden müssten. Das Subsidiaritätsprinzip sagt sogar aus, dass eine Einrichtung dem freien Träger selbst dann zu übergeben ist, wenn die Kosten genauso hoch sind, wie wenn sie die Kommune selbst betreiben würde.

 

Hierzu hat der VGH München mit Urteil vom 17.11.2015 – 12ZB 15.1191 in seiner Ziffer 2 folgendes festgestellt:

 

2.Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe trifft insoweit eine unbedingte Garantie- und Gewährleistungshaftung, die unabhängig von der jeweiligen finanziellen Situation der Kommunen zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots und damit – sofern entsprechende Betreuungsplätze fehlen- zu einer Kapazitätserweiterung zwingt; dem Rechtsanspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII kann der Einwand der Kapazitätserschöpfung nicht entgegengehalten werden.

 

 

 

Abschnitt 45

Anforderung 2017

Anforderung 2016

Aktueller Ansatz 2016

RE

2015

Einnahmen

5.023.632,00

3.665.092,00

4.765.092,00

2.029.943,01

Ausgaben*

12.307.920,00

10.598.720,00

11.365.120,00

8.776.728,48

Zuschuss

7.284.288,00

6.933.628,00

6.600.028,00

6.746.785,47

* in diesem Betrag ist der im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltene Ansatz für den Stadtjugendring nur im Rechnungsergebnis enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Bei den Einrichtungen sind es naturgemäß die Leistungen an Kindertageseinrichtungen, die das Budget am höchsten belasten. Aktuell sind die Basiswerterhöhung zum 01.01.2016 sowie die im Januar, Februar und April 2016 neu entstandenen Plätze einkalkuliert. Noch nicht eingerechnet sind Veränderungen, welche sich evtl. aus dem aktuell laufenden Tarifstreit ergeben sowie neue Projekte mit zusätzlichen Plätzen.

Auch wenn die Stadt Bamberg einen guten Standard bei der Kinderbetreuung erreicht hat, was auch 2016 wieder in den Ergebnissen der Online-Elternbefragung zum Ausdruck kommt, sind die städtebauliche Entwicklung in Bamberg sowie die gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Veränderungen dafür verantwortlich, dass hier ständige Anpassungen an den sich verändernden Bedarf vorzunehmen sind. Die Schaffung von ausreichenden Kinderbetreuungsplätzen rechnet sich im wirtschaftlichen Sinn in mehrfacher Hinsicht und zwar durch Aufträge für die heimische Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen und später durch mündige, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler. Die Bevölkerungsentwicklung in Bamberg zwingt uns dazu, wieder akut in den Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren, da die Stadt Bamberg sonst in den nächsten 3 bis 4 Jahren große Probleme in Bezug auf die Versorgung bekommen wird.

 

Der Vertrag für das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit durch iSo e.V. wurde für 2015 bis 2017 erneuert. Das Budget wurde in Absprache mit den beteiligten städtischen Stellen für die nächsten 3 Jahre angepasst und ist so im Entwurf dargestellt. Das Budget für den seit 2015 übernommenen Aufgabenbereich von Streetwork wurde gemäß der von iSo e.V. gemeldeten Anforderung ebenfalls angepasst.

Abschnitt 46

Anforderung 2017

Anforderung 2016

Aktueller

Ansatz 2016

RE

2015

Einnahmen

8.999.400,00

7.788.900,00

7.788.900,00

8.814.943,61

Ausgaben*

16.704.100,00

15.519.400,00

15.144.700,00

15.494.126,03

Zuschuss

7.704.700,00

7.730.500,00

7.355.800,00

6.679.182,42

* in diesem Betrag sind die im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltenen Ansätze für das Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur im Rechnungsergebnis mit enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Die Steigerung des Zuschussbedarfes im Budgetrings 510 des Jugendamtes wird diesmal überwiegend durch die Zuwendungen an Einrichtungen hervorgerufen. Sie beträgt, je nach Betrachtungsweise, 1,78 Mio. € (ausgehend vom Rechnungsergebnis 2015) bzw. 1,06 Mio. € (bezogen auf den aktuellen Ansatz). Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass für 2016 die angeforderten Haushaltsmittel um rund 716 Tsd. € gekürzt wurde.

 

Nach unseren aktuellen Fallzahlen und Hochrechnungen sind die angeforderten Haushaltsmittel zwingend erforderlich. Fallmehrungen bzw. außergewöhnliche Fallkonstellationen mit besonderen Entgelten sind bei all diesen Kalkulationen nicht mit eingerechnet.

 

1.1Globalbetrag:

 

Der Globalbetrag für die sogenannten rein freiwilligen Leistungen ist im Vergleich zum Vorjahr, gemäß der Haushaltskonsolidierung, unverändert vorgesehen. Bei den Projekten der berufsbezogenen Jugendarbeit gibt es aktuell nur noch das Projekt der Hauswirtschaftsdienste des SKF Bamberg e.V. sowie die Kompetenzagentur der gfi. Sollte kein weiteres Projekt hinzukommen, teilen sich erneut diese beiden Projekte den Ansatz. Die Beträge der anderen Zuschussempfänger in dem Globalansatz sind unverändert zum Vorjahr. Die durch die Lebenshilfe Bamberg e.V. übernommene Aufgabe des Mobilen Fachdienstes für die Kindertageseinrichtungen in Bamberg wird auch 2017 wieder von der Stadt Bamberg im üblichen Rahmen unterstützt. Die freie Zuschussspanne für das kommende Haushaltsjahr ist wieder für das Projekt Opstapje-Baby gedacht, wobei sich dies noch ändern könnte, je nachdem, ob in den Haushaltsberatungen entsprechende Mittel im Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Vermögenshaushalt

 

Mit dem Vermögenshaushalt 2017 werden verschiedene Maßnahmen benannt, die seit einigen Jahren einen absolut dringenden Sanierungsbedarf haben. Hierbei werden die meisten Mittel durch den Ersatzneubau von Kinderkrippe und Kindergarten St. Elisabeth gebunden. Weiterhin werden auch Maßnahmen zur Neuschaffung von Betreuungsplätzen für Kinder aller Altersgruppen angemeldet, die dringendst erforderlich sind.

 

Von den sonstigen allgemeinen laufenden Sanierungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen können nach den Meldungen der Träger im Rahmen der üblicher Weise im Verwaltungshaushalt bereit stehenden Haushaltsmittel für freiwillige Zuschüsse zu Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (HSt. 46400.70890, 46420.70890, 46440.70890) nicht alle über die hier zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgewickelt werden. Deshalb sind 2 dieser Maßnahmen gesondert für den Vermögenshaushalt angemeldet. Vor allem die Dachsanierung beim Waldorfkindergarten, welche bereits für 2016 beantragt war, muss zwingend im nächsten Jahr durchgeführt werden.

 

Die bereits fertig gestellten Baumaßnahmen beim Kindergarten Maria Hilf und Kindertagesstätte Friedrich Oberlin müssen seitens der Stadt Bamberg noch abfinanziert werden. Der Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Elisabeth wurde im letzten Jahr begonnen und soll Ende dieses Jahres fertiggestellt werden. Diese Finanzierung muss ebenfalls im Haushalt mit einem jährlichen Betrag Berücksichtigung finden.

Neben den unten angemeldeten kleineren Sanierungsmaßnahmen stehen in den kommenden Jahren noch die Generalsanierungen an und zwar:

Kinderhort Luise Scheppler, Ersatzneubau

Kindergarten Jean-Paul, Hegelstr. 47

Kindergarten St. Johannes, Oberer Stephansberg 7

Kindergarten St. Anna, Ferdinand-Braun-Str. 40

 

Bei all diesen Sanierungsmaßnahmen wird seitens der Verwaltung natürlich auch immer geprüft, ob die Möglichkeit, aber auch der Bedarf besteht, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Aus Sicht der Verwaltung besteht weiterhin vor allem in Bamberg-Mitte und in Bamberg-Ost größerer Bedarf.

 

Zu diesem Thema wurde bereits in der JHA-Sitzung vom Mai dieses Jahres berichtet unter Vorlage eines möglichen Zeitplanes der genannten Maßnahmen. Hinsichtlich des Kindergarten St. Anna hat die dortige Kirchenstiftung aufgrund des baulichen Zustandes und der verstärkt auftretenden Mängel bereits 2015 die Generalsanierung bzw. Ersatzneubau des derzeit 4-gruppigen Kindergartens beschlossen. Ein entsprechendes Schreiben liegt dem Jugendamt vor. Weiterhin liegt ebenfalls ein Antrag der Kath. Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau auf Generalsanierung des Kindergarten St. Johannes vor. Darüber hinaus hat der Montessori Bamberg e.V. den Antrag auf Förderung der Errichtung einer Kindertagesstätte mit einer Krippengruppe und einer Kindergartengruppe gestellt. Hierbei ist der Verein jedoch noch auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten bzw. einem Standort für ein mobiles Raumsystem.

 

Eine kurzfristige Möglichkeit zur Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe hat die Arbeiterwohlfahrt angeboten. Beim Kinderhaus Am Stadion könnte auf dem Fußweg westlich des Gebäudes ein Container gestellt werden. Die bauliche Seite ist bereits abgeklärt und nach Auskunft des Immobilienmanagements gibt es keine Einwände diesbezüglich. Zu klären sind nun noch die finanziellen Umstände hinsichtlich der Investition und der laufenden Förderung. Eine weitere Möglichkeit der Schaffung einer Krippengruppe hat der Träger des Kindergarten St. Gisela, die Kath. Kirchenstiftung Maria Hilf, signalisiert.

 

Für den Bereich der Schulkinder liegen dem Stadtjugendamt derzeit zwei Anträge vor. Zum einen handelt es sich um einen Antrag des Kath. Bildungszentrum Am Oberen Stephansberg auf Errichtung einer Hortgruppe. Der Bedarf ist hierbei zweifelsfrei gegeben, was der Träger auch durch eine Elternbefragung zusätzlich belegt hat. Nach der Kostenschätzung des Architekten sind für die baulich notwendigen Veränderungen sowie die Einrichtung rund 150.000,00 € zu erwarten.

 

Daneben wird aktuell eine Kinderhortgruppe im Stadtteil Bug von einer Privatperson initiiert. Die Gruppe soll auf dem Grundstück hinter der Kirche als sogenannter „Wiesenhort“ errichtet werden. Dabei sollen neben bestimmten Räumen im Schulgebäude (vor allem zur Anfertigung der Hausaufgaben sowie bei schlechtem Wetter) auch ein Raumcontainer aufgestellt werden. Die Kosten zur Herrichtung des Grundstücks und der Beschaffung des Containers sind allerdings noch nicht bekannt. Dennoch soll dieses Projekt in 2017 realisiert werden.

 

Die nachfolgend genannten Maßnahmen bilden gemäß den Ziffern auch die Reihenfolge als Prioritätenliste für die Umsetzung der Maßnahmen mit staatlicher bzw. ohne staatliche Förderung in Form von Neuerrichtungen oder Generalsanierungen. Die zwei reinen Sanierungsmaßnahmen für den Waldorfkindergarten und das Kinderhaus Sylvanersee wurden von der Verwaltung überprüft und als absolut zwingend notwendig erachtet. Da diese Mittel aufgrund ihrer Höhe nicht aus den Globalansätzen für Investitionsmaßnahmen entnommen werden können, werden die Haushaltsansätze deshalb hier gesondert beantragt. Nachstehend sind alle Maßnahmen aufgelistet, die derzeit im Stadtjugendamt Bamberg in Kooperation mit den Freien Trägern in der Pipeline stehen. Wir haben diese Maßnahmen auch bereits in der Mai-Sitzung gesondert behandelt. Die Maßnahmen mit einer entsprechenden Nummerierung besitzen derzeit die höchste Priorität, da diese Maßnahmen relativ schnell und verhältnismäßig kostengünstig umgesetzt werden können und wichtige neue Platzkapazitäten schaffen. Für die Maßnahmen ohne Nummerierung ist noch keine Reihenfolge festgelegt, jedoch sind auch diese in den nächsten Jahren aus fachlicher Sicht umzusetzen, um den Bedarf einigermaßen zu decken. Die Ziffer 0 bedeutet bereits umgesetzt oder aktuell in Umsetzung.

 

 

Maßnahme

Gesamtkosten d. Maßnahme

Bruttoaufwand Stadt Bamberg

Staatl. Förderung (vorauss.)

Nettoaufwand Stadt Bamberg

(Restfinanzierung)

0

UA 46400/46420

Kinderkrippe Bienenkorb / Kindergarten St. Elisabeth

Ersatzneubau

4.476.000,00

3.056.658,00

1.835.978,00

1.220.680,00

( 3.056.658,00)

0

UA 46420

Kindergarten Friedrich Oberlin

Teilrestfinanzierung

1.643.517,93

1.093.235,00

507.042,00

586.193,00

( 891.235,00)

0

UA 46420

Kindergarten Maria Hilf

Teilrestfinanzierung

1.760.000,00

1.104.500,00

314.000,00

790.500,00

( 440.000,00)

1

UA 4642/4644

Kinderhaus Luise Scheppler

Ersatzneubau mit ca. 60 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren

1.750.000,00
vorauss. Kosten nach Erfahrungswerten ohne Kostenschätzung

1.200.000,00

700.000,00

500.000,00

2

UA 4642

Haus f. Kinder Am Stadion

Erweiterung um 1 Kindergartengruppe

300.000,00

150.000,00

0,00

150.000,00

3

UA 4640

Kindergarten St. Gisela
Einbau einer Krippengruppe

270.000,00

220.000,00

110.000,00

110.000,00

4

UA 4644 Kath. Bildungszentrum Am Oberen Stephansberg

Einbau einer Hortgruppe

150.000,00

75.000,00

0,00

75.000,00

5

UA 4640/4642

Kinderhaus Montessori

Errichtung von 1 Krippen- u. 1 Kindergartengruppe in mobilem Raumsystem oder Bestandsgebäude

300.000,00

150.000,00

0,00

150.000,00

 

UA 4642

Kindertagesstätte Jean Paul

Ersatzneubau mit Erweite-rung um eine Krippengruppe

1.850.000,00

vorauss. Kosten nach Erfahrungswerten ohne Kostenschätzung

1.300.000,00

778.000,00

522.000,00

 

UA 4642

Kindergarten St. Johannes

Generalsanierung mit Erweiterung um eine Krippengruppe

1.750.000,00

vorauss. Kosten nach Erfahrungswerten ohne Kostenschätzung

1.200.000,00

700.000,00

500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme

Gesamtkosten d. Maßnahme

Bruttoaufwand Stadt Bamberg

Staatl. Förderung (vorauss.)

Nettoaufwand Stadt Bamberg

 

UA 4644

Kinderhaus Sylvanersee

Erweiterung um altersgemischte Gruppe + Funktionsräume

700.000,00

500.000,00

290.000,00

210.000,00

Sanierungsmaßnahmen

 

UA 46420

Kindergarten Waldorf

Dachteilsanierung u. Fassadendämmung

89.000,00

45.000,00

Keine staatl. Förderung wg. Bagatellgrenze

45.000,00

 

UA 4642

Kinderhaus Sylvanersee

Dach- u. Fassaden-arbeiten, Erneuerung Außenspielfläche

280.000,00

140.000,00

Prüfung, ob staatl. Förd. möglich

140.000,00

 

 

 

 

 

 

Für die Haushaltsplanung 2017 bedeutet dies:

 

 

 

Als weitere Investitionsmaßnahme im Vermögenshaushalt 2017 muss das Stadtjugendamt wieder einmal einen neuen Dienstwagen beantragen. Das aktuelle Fahrzeug (VW Golf) wird im nächsten Jahr 11 Jahre alt und die Laufleistung beträgt momentan 178.000 km. Da das Fahrzeug von rund 20 Personen gefahren wird, unterliegt es dadurch automatisch einer höheren Beanspruchung. Die Mittel für einen neuen Dienst-PKW werden jedoch im Etat des Fachbereich 6a/Beschaffung beantragt und finden sich somit nicht in unseren Anforderungen wieder.

 

 


[1] Auszug aus dem Vortrag von Prof. Dr. Seithe v. 15.11.2015

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

1.Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2017 anzumelden und zwar

2.1              den Abschnitt "Jugendhilfe" des

Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 mit den Seiten 1 - 31 und den Endsummen

Ausgaben=              29.415.273,00

Einnahmen=              14.040.787,00

Zuschussbedarf=              15.374.486,00

und

 

2.2im Vermögenshaushalt 2017 nachfolgende Ausgabehaushaltsmittel:
 

1.UA 46400/46420
Kinderkrippe Bienenkorb + Kindergarten St. Elisabeth

Ersatzneubau + Erweiterung              1.600.000,00 €

2.UA 46420 Kindergarten Friedrich Oberlin

Generalsanierung des 3-gruppigen Kindergartens                            285.000,00 €

3.UA 46420 Kindergarten Maria Hilf

Ersatzneubau des 3-gruppigen Kindergartens
Restfinanzierung              100.000,00 €

4.UA 46420 Kinderhaus Luise Scheppler
Errichtung eines Kindergartenhauses              600.000,00 €

5.UA 46420 Haus für Kinder Am Stadion
Errichtung 1 Kindergartengruppe              150.000,00 €

6.UA 46400 Kindergarten St. Gisela
Einbau 1 Krippengruppe              220.000,00 €

7.UA 4644 Bildungszentrum am Oberen Stephansberg
Einbau 1 Hortgruppe              75.000,00 €

8.Montessori Kinderhaus
Errichtung von 2 Krippen- u. 1 Kindergartengruppe              150.000,00 €

9.UA 46420 Kindergarten Waldorf
Dachteilsanierung, Fassadendämmung              45.000,00 €

10.UA 46420 Kinderhaus Sylvanersee
Dach- u. Fassadenarbeiten, Neugestaltung Außenanlage              140.000,00 €

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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