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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0337-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Stand der Verhandlungen mit BImA:

 

Die Verwaltung knüpft an die Berichterstattung vom 14.04.2016 an und wird mit diesem Sitzungsvortrag über die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen berichten.

 

Mit Antwortschreiben vom 06.06.2016 (Anlage 1) teilte das Bundesministerium des Innern der Stadt Bamberg, auf das Schreiben der Stadt Bamberg vom 04.04.2016 hin mit, dass die Bundespolizei über den zwischenzeitlich festgelegten Liegenschaftsanteil hinaus zum Aufbau und Betrieb eines künftigen Aus- und Fortbildungszentrums am Standort Bamberg keine weiteren Bereiche benötigt. Dies habe die Bundespolizei gegenüber der BImA erklärt. Das Bundesministerium des Innern habe auf Bitten der Stadt Bamberg gegenüber der BImA nochmals schriftlich den Bedarfsrahmen für die Liegenschaften in Bamberg dargelegt. Eine abschließende Entscheidung treffe aber die BImA.

 

Mit Schreiben vom 09.06.2016 (Anlage 2) wandte sich der Oberbürgermeister an den für die Sparte Verkauf zuständigen Vorstand der BImA, Herrn Axel Kunze. Der BImA wurde das Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 06.06.2016 übersandt und die BImA aufgefordert, den Verhandlungsprozess mit der Stadt Bamberg zeitnah wieder aufzunehmen. Als Ziel wurden eine Aufnahme der Verhandlungen sowie ein Abschluss der Verkaufsgespräche noch im Jahr 2016 gefordert.

 

Mit Schreiben vom 27.06.2016 (Anlage 3) antwortete Herr Kunze, dass auf Grundlage des zwischen BImA und Bundespolizei final abgestimmten Bedarfs bzw. des konkreten Grenzverlaufes, die Verhandlungen „vor Ort“ fortgesetzt werden können.

 

Mit E-Mail vom 28.06.2016 (Anlage 4) erklärte Frau Komnick, BImA, Sparte Verkauf, Leiterin Verkauf Nordbayern, unter Übersendung einer Planbeilage mit eingezeichnetem Grenzverlauf, dass die Verkaufsverhandlungen für die Teilflächen:

 

-              ehem. Lagarde-Kaserne (soweit kein Bundespolizeibedarf),

-              Golfplatz,

-              Offizierssiedlung,

 

sofort aufgenommen werden können.

 

Ein Verkauf des ehem. Headquarters auf der Lagarde steht dabei unter dem Vorbehalt einer Rückübereignung dreier „Boardinghäuser“ im Bereich der ehem. Pines-Housing-Area. Auch die ehem. MUNA könne verkauft werden. Ein Verkauf des ehem. Schießplatzes (Reese Range) scheitere jetzt an dem bestehenden Bundesbedarf (vorübergehender Bedarf für die Schießausbildung der Bundespolizei). Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der städtischen Vertreter, besteht ein Bedarf der Bundespolizei allerdings lediglich an einer ehemaligen US-Schießbahn, so dass in den weiteren Gesprächen mit BImA versucht werden soll, die durch die Bundespolizei nicht, auch nicht temporär, benötigten Flächen, zeitgleich mit der ehem. MUNA erwerben zu können. Die an den Freistaat Bayern vermietete Fläche für die sog. ARE II könne nach Mitteilung der BImA derzeit nicht im Wege des kommunalen Erstzugriffs erworben werden.

 

Nach dem Eingang dieses Schreibens wurde unverzüglich Kontakt mit der BImA aufgenommen. Vereinbart wurde mit Frau Komnick am 28.06.2016, dass die Verhandlungen zwischen der Stadt und der BImA bereits am 30.06.2016 (regulärer JF-Termin) unter Einbeziehung des gemeinsam beauftragten Wertgutachters, GLS ImmoWert, Nürnberg, intensiviert und zielgerichtet fortgesetzt werden.

 

 

2.              Freigabeerklärung des Freistaates Bayern:

 

Mit Schreiben vom 09.06.2016 (Anlage 3) erklärte das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS), Frau Staatsministerin Müller, gegenüber der BImA, Frau Maucher, die Freigabe des Freistaates Bayern für „die weiteren Bundesliegenschaften in Bamberg, ehem. Munitionslager ehem. Prüfstelle des Bundesressortamts (richtig: Bundessortenamt) und die ehem. Offizierssiedlung“. Die Stadt Bamberg erhielt das Schreiben an die BImA in Abdruck.

 

Aus Sicht der Stadt Bamberg sind zusätzlich zu den im Schreiben vom 09.06.2016 genannten Bundesliegenschaft noch die ehem. Lagarde-Kaserne (soweit nicht von der Bundespolizei benötigt) sowie der Golfplatz und der Schießplatz (soweit nicht von der Bundespolizei benötigt) sowie die Fläche, entlang der A 73, gelegen zwischen Golfplatz und Offizierssiedlung, soweit nicht für Zwecke der Bundespolizei benötigt, in die Freigabeerklärung mit aufzunehmen.

 

Dieser Sachverhalt wurde mit dem StMAS kommuniziert. Von dort hieß es, dass sich das StMAS selbstverständlich an die getroffenen Vereinbarungen gebunden fühle. Es wurde mitgeteilt, dass bei der Flächenauswahl ein „Versehen“ vorliege. Eine entsprechende Ergänzung sei in Vorbereitung und werde derzeit mit Frau Staatsministerin Müller abgestimmt. Ein weiteres Schreiben lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlage noch nicht vor, obwohl der Oberbürgermeister Kontakt mit der Sozialministerin in mehreren Telefonaten aufgenommen hatte. Die Verwaltung rechnet stündlich mit dem Eingang der vollständigen Freigabeerklärung.

 

 

3.              Sachstand Aufbau 6. BPOLAFZ Bamberg:

 

Mittlerweile sind Planungen für die sog. Phasen 1 und 2 (Start und Spitzenauslastung) nach Mitteilungen von Staatlichem Bauamt, Bundespolizei und BImA abgeschlossen. An dem bislang bekannten Umfang haben sich keine negativen Veränderungen ergeben.

 

Der Stadt Bamberg liegt nun ein Plan des Staatlichen Bauamtes im sog. Kenntnisgabeverfahren vom 27.05.2016 vor. Nach Mitteilung des Eigentümers BImA sowie der Bundespolizei ergeben sich an dem bislang vorliegenden Plan im Bereich der Lagarde aber noch - für die Stadt Bamberg positive - Veränderungen. Diese werden derzeit durch das Amt für Strategische Entwicklung und Konversionsmanagement mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt.

 

Eine Planung für die sog. Phase 3 (Regelbetrieb) liegt weiterhin nicht vor. Nach dem derzeitigen Stand der Mitteilungen von Bundespolizei und BImA ist damit auch nicht vor Ende 2016 zu rechnen. Die Stadtspitze führte dazu ein Gespräch mit der Vizepräsidentin der Bundespolizei, Frau Mäuser, die um Geduld bat.

 

Die Bundespolizei konzentriert sich aktuell auf den Start des Ausbildungsbetriebes zum 01.09.2016. Nach den aktuellen Mitteilungen seitens der Bundespolizei konnten bereits die ersten 800 Anwärterinnen und Anwärter sowie über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das 6. BPOLAFZ rekrutiert werden. Als besonders erfreulich wurde es seitens der Bundespolizei gewertet, dass bereits über 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Region gewonnen werden konnten.

 

Nach den Informationen, die der Verwaltung vorliegen, sind zahlreiche Firmen aus der Region bei den Vorbereitungsarbeiten berücksichtigt worden. Insoweit liegen positive Impulse für den Wirtschaftsstandort Bamberg vor.

 

 

4.              Sachstand Bebauungsplanverfahren für den Gewerbepark Geisfelder Straße:

 

Derzeit werden die im Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Bürgerbeteiligung und TöB-Beteiligung) eingegangenen Anregungen und Einwendungen einer Prüfung und Bewertung im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahren zugeführt. Aufgrund der laufenden Altlasten- und Kampfmitteluntersuchungen durch die BImA ist vorgesehen, den nächsten Verfahrensschritt voraussichtlich in der Sitzung des Konversionssenates im November 2016 vorzunehmen.

 

Für die Konversionssenatssitzung am 21.09.2016 ist ein Ortstermin des Konversionssenates im Gebiet Muna / Schießplatz geplant, damit der Stadtrat die Fläche im Rahmen einer offiziellen Sitzung in Augenschein nehmen kann.

 

Das durch die Stadt Bamberg ebenfalls beauftragte Gewerbeflächenentwicklungskonzept befindet sich derzeit in der endgültigen verwaltungsinternen Abstimmung. Es ist vorgesehen - aufgrund der terminlichen Abhängigkeit und Bedeutung für das laufende Bebauungsplanverfahren - das Gewerbeflächenentwicklungskonzept - in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 14.09.2016 vorzustellen und zur Beschlussfassung zu empfehlen. Das neue Konzept soll auch als Beurteilungsgrundlage dienen.

 

 

5.              Sachstand Golfplatz:

 

Nach einer mündlichen Mitteilung von Seiten der Bundespolizei wird die durch den Golfplatz Hauptsmoorwald Bamberg e. V. eingezäunte behelfsmäßige Zufahrt zum Golfplatzgelände durch die Zaunstellung für das 6. BPOLAFZ nicht berührt. Dies entspricht auch der aktuellen Planvorlage der BImA (vgl. Anlage 4). Die Bundespolizei wird den durch den Golfclub gestellten Zaun im Hinblick auf die speziellen Sicherheitsanforderungen der Bundespolizei ertüchtigen. Die Mitglieder des Golfclubs können daher die Golfplatzzufahrt auch weiterhin nutzen. Auf Basis des bestehenden Pachtvertrages zwischen BImA - Stadt Bamberg - Golfclub Hauptsmoorwald Bamberg e. V., ist daher weiterhin die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes möglich. Der aktuelle Nutzungsvertrag zwischen BImA und Stadt Bamberg ist bis zum 31.12.2016 befristet. Sollte die Stadt Bamberg bis zu diesem Zeitpunkt nicht Eigentümerin des Golfplatzes geworden sein, wird eine entsprechende Vertragsverlängerung mit BImA und Golfplatz angestrebt, damit die Interessen des Golfclubs respektiert bleiben.

 

 

6.              Weiteres Vorgehen:

 

Aufgrund der Erklärungen des Bundesministeriums des Innern sowie der BImA können die Verhandlungen für einen Erwerb der Flächen

 

-              ehem. Lagarde-Kaserne,

-              Offizierssiedlung,

-              Golfplatz und

-              ehem. MUNA,

 

nunmehr, unter Einschaltung des gemeinsamen Wertgutachters, aufgenommen werden. Ziel ist der schnellstmögliche Erwerb der Flächen durch die Stadt Bamberg.

 

Die weitere enge Zusammenarbeit mit der Stadtbau GmbH Bamberg wird, auch aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Erwerb und der Entwicklung der ehem. Pines-Housing-Area, zum bezahlbaren Wohnraum, angestrebt. Der Geschäftsführer der Stadtbau GmbH wird in die Verhandlungen daher von Anfang an mit eingebunden werden. Die Stadtbau GmbH ist bereits beauftragt, die Förderliste, insbesondere die 3. Säule des Wohnungspakts Bayern auszuschöpfen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

 

 

Die Verwaltung wird weiter über den Fortgang der Verhandlungen berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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