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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0342-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat am 30.04.2014 den Mietspiegel für die Stadt Bamberg beschlossen. Der Mietspiegel wurde mittlerweile mittels Index fortgeschrieben, der aktuelle qualifizierte Mietspiegel gilt seit 01.01.2016.

Um die Erstellung des Mietspiegels fachlich zu begleiten und das Wissen lokaler Akteure um die Gegebenheiten das Bamberger Mietwohnungsmarktes mit einzubinden, wurde ein Arbeitskreis „qualifizierter Mietspiegel“ (AK qualifizierter Mietspiegel) gebildet. Dieser AK war mit Vertretern aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Eigentümer / Vermieter, Mieter sowie der Verwaltung besetzt. Die Arbeit des AK war sehr konstruktiv und hat dazu geführt, dass der jetzige Mietspiegel aus Sicht der Verwaltung eine breite Akzeptanz aufweist. Auch bei der Erstellung des Mietspiegels 2018 war es Ziel, den AK wieder zu aktivieren und dessen fachliche Kompetenz einbringen. Die konstituierende Sitzung des AK mit ersten vorbereitenden Arbeiten zur Vorbereitung der Ausschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2018 (incl. sog. schlüssigem Konzept) fand am 13.04.2016 statt.

Mitglieder des AK qualifizierter Mietspiegel sind Vertreter des Mieter- sowie des Vermieterverbandes, der Wohnungsbaugesellschaften, des Amtes für Strategische Entwicklung und Konversionsmanagement, des Bürgermeisteramtes, des Bauordnungsamtes – Soziale Wohnraumförderung, des Sozialamtes, des Jobcenters, des Kämmereiamtes sowie Vertreter des auszuwählenden Instituts, welches mit der Erstellung des Mietspiegels (sowie des sog. „schlüssigen Konzeptes“ zur Ermittlung der KdU, s.u.) beauftragt wird, unter Leitung des Referates für Zentrale Steuerung, Personalwesen und Konversionsmanagement.

Der Mietspiegel ist ein Instrumentarium, das insbesondere im Mieterhöhungsverlangen Anwendung findet. Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an bestimmte Qualitätsmerkmale gebunden. Vor allem muss er nach anerkannten wissenschaftlichen (=statistischen) Grundsätzen erstellt werden und beispielsweise nach Lage, Art, Baujahr oder energetischem Zustand differenzieren. Soziale Indikatoren spielen keine Rolle.

Bei der Erhebung der Daten ist man streng an die wissenschaftliche / statistische Vorgehensweise der Stichprobenziehung gebunden. Dabei handelt es sich um eine Zufallsstichprobe oder Wahrscheinlichkeitsauswahl, bei der jedes Element der Grundgesamtheit die gleiche, angebbare Wahrscheinlichkeit der Ziehung hat. Nur dann sind die Methoden der induktiven Statistik anwendbar. Auf dieser Grundlage wird dann der Mietspiegel berechnet.

Eine wie auch immer geartete Einflussnahme auf die Höhe der ermittelten Mietwerte des Mietspiegels ist somit ausgeschlossen.

Die Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) wird nach dem sog. schlüssigen Konzept bestimmt. Dabei wird ein Teil der diesem zu Grunde zu legenden Daten aus den Daten des Mietspiegels generiert. Die genaue Ermittlung der Datengrundlage für die Kosten der Unterkunft kann man den Erläuterungen zum schlüssigen Konzept entnehmen. Auch hier werden die Methoden der induktiven Statistik angewandt.

Daher gilt: die Bestimmung der Höhe der Kosten der Unterkunft ist kein Bestandteil der Arbeit des AK qualifizierter Mietspiegel. Der AK ist nicht in den Prozess zur Festlegung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der KdU eingebunden, da dies von dem eigentlichen qualifizierten Mietspiegel gem. § 558d BGB getrennt zu ermitteln ist. Die Ermittlung der „KdU“ gehört damit nicht zum Gegenstand des AK.

Der Prozess „KdU“ wird ausschließlich von Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung, Sozialreferat, Sozialamt, Job Center, Bauordnungsamt – Soziale Wohnraumförderung, Amt für Strategische Entwicklung und Konversionsmanagement, des Bürgermeister und des Kämmereiamtes, unter Leitung des Referates für Soziales-, Umwelt – und Sicherheit, begleitet. Das schlüssige Konzept wird durch das Institut erstellt werden, welches mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2018 beauftragt wird.

Der aktuell geltende, qualifizierte Mietspiegel 2014/2016 sowie das vorliegende schlüssige Konzept, wurden durch das Institut GEWOS, Hamburg, erstellt.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 11.04.2016 ist damit geschäftsordnungsgemäß

behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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