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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0354-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen des Integrationsgesetzes sind vom Bund Maßnahmen zum 01.01.2017 angedacht, um die Integration geflüchteter Menschen zu erleichtern. Die neuen Entwicklungen sind folgende:

 

Kostenübernahme durch den Bund im Bereich KdU:

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Aufwendungen, welche die Stadt Bamberg im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erbringen hat (Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen der Krankenhilfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung, etc.), für diese kostenneutral sind. Dies hängt damit zusammen, dass solche Aufwendungen gem. Art. 8 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG (AufnG) im Rahmen der Kostenerstattung nachträglich vom Freistaat Bayern übernommen werden.

 

Anders verhält sich die Sachlage, wenn bisher Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG z.B. aufgrund einer Anerkennung als Asylsuchender bzw. als Flüchtling vom AsylbLG in den Bereich des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) wechseln. Zwar werden in diesen Fällen die Kosten für den Lebensunterhalt und bei Krankheit vom Bund bzw. von den Krankenkassen übernommen, allerdings trifft die Kommune die Kostenlast der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Zwar wird diese Kostenlast durch die gesetzlich geregelte Bundesbeteiligung vermindert, verbleibt aber derzeit ca. zu zwei Dritteln dennoch bei der Kommune. Dies betrifft sowohl SGB II Bezieher in eigenen Wohnungen als auch sogenannte „Fehlbeleger“ in Ausweich- bzw. Gemeinschaftsunterkünften, wobei die Kostenlast von „Fehlbelegern“ in Ausweichunterkünften aufgrund der höheren Unterkunftskosten in diesem Bereich größer ausfällt. Weiterhin ist zu beachten, dass aufgrund der immer größer werdenden Zahl von anerkannten Personen, die aus dem Bereich des AsylbLG ausscheiden, auch ein Anstieg der genannten Kostenlast zu befürchten ist.

 

Um dieses Problem der Kommunen lösen zu können, wurde bei einem Treffen der Vertreter von Bund und Ländern im Juni 2016 beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Jahren (2016 2018) alle Aufwendungen der Kosten für Unterkunft des oben genannten Personenkreises durch den Bund übernommen werden, wobei für das Jahr 2016 eine Ausschüttung von Leistungen gemäß des Königsteiner Schlüssels und ab 2017 kreisscharf erfolgen soll. Eine Regelung über diesen Zeitraum hinaus wurde noch nicht vereinbart, wobei zurzeit auch noch die verwaltungstechnische Durchführung offen ist.

Angedacht ist auch weiterhin frei werdende Ressourcen bei der dezentralen Unterbringung ggf. als Wohnraum für anerkannte Schutzsuchende einzusetzen.

 

Wohnsitzauflage:

Bei den Beratungen zur Verabschiedung eines neuen Integrationsgesetzes wurde auch die Einführung einer sogenannten Wohnsitzauflage diskutiert, mit welcher es den Kommunen ermöglicht werden sollte, anerkannten Asylsuchenden und Flüchtlingen unter Berücksichtigung von örtlichen Potentialen und Gegebenheiten entsprechenden Wohnraum zuzuweisen. Der Freistaat Bayern will bisher als einziges Bundesland von der Wohnsitzzuweisung Gebrauch machen. Zurzeit werden allerdings noch die im Vollzug wahrscheinlich auftretenden Probleme diskutiert, so dass über die konkrete Ausgestaltung und den Beginn einer Wohnsitzauflage derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann.

 

rderung von Kindertageseinrichtungen:

Bzgl. der Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen gibt es eine Förderrichtlinie. Die Richtlinie ist erst seit 15.06.2016 bekannt gemacht und tritt zum 01.07.2016 in Kraft. Zu gegebener Zeit wird im Jugendhilfeausschuss darüber berichtet.

 

BAMF-Fördermittel:

r Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderern hat das BAMF Fördermittel, die im Wege der Anschubfinanzierung für längstens drei Jahre in Höhe von maximal 50.000 Euro jährlich gewährt werden, öffentlich ausgeschrieben.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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