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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0369-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Sachstandsbericht Pödeldorfer Straße Querungshilfe

 

Die SPD Stadtratsfraktion beantragt mit Schreiben vom 12.05.2016 (Anlage 1) im Bereich der Kindertagesstätte St. Heinrich (Pödeldorfer Straße 124) zu prüfen, welche Maßnahmen an dieser Stelle möglich  sind um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder zu verbessern. Es soll insbesondere die Möglichkeit auf Anbringung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beschilderung gemäß StVO in Höhe der Kindertagesstätte geprüft werden.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die Situation vor Ort und unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die beantragte Markierung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden kann.

 

Im Bereich der Kindertagesstätte ist 30 km/h angeordnet.

 

Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) sind in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ verbindlich festgelegt.

Bei einer Breite der Straße von 8,50 ist die Anlage eines FGÜ nicht möglich. Hier

ist dem Einbau einer Mittelinsel der Vorzug vor einer seitlichen Einengung zu geben.

Im beantragten Bereich ist eine Straßenbreite von 8,70 m gegeben.

 

In der Nähe von Lichtzeichenanlagen (LZA) ist die Einrichtung eines FGÜ nicht zulässig. In unmittelbarer Nähe ist die LSA Pödeldorferstraße/Berliner Ring.

 

Bei den örtlichen Voraussetzungen wird bei der Anlage eines FGÜ dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer vorausgesetzt. Die Sicht in Höhe der KiTa bis zur Kopernikusstraße ist durch Bäume und Lichtmasten sowohl für, als auch auf Fußgänger eingeschränkt.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde die Errichtung einer baulichen Querungshilfe als geeignet erachtet. Aufgrund der Umbaumaßnahmen in dem der KiTa vorgelagertem Haus – neue Grundstücks-/Tiefgaragenzufahrt im Bereich der Bushaltestelle – muss die Lage der Haltestelle neu festgelegt werden. Dazu kommt der barrierefreie Ausbau der Haltestelle.

 

Im Routinegespräch „Verkehr“ am 29.06.16 wurden folgende Maßnahmen vorgestellt (Anlage 3):

 

  • Markierung von Abbiegespuren aus dem und in das Einkaufszentrum Pödeldorfer Straße, um den Verkehr mehr zu ordnen und damit einen besseren Verkehrsablauf zu erreichen.
  • Verschiebung der Haltestelle und entsprechende Markierung so, dass kein Konflikt mit der Grundstückszufahrt besteht.

 

Haushaltsmittel für die beiden vorgenannten Maßnahmen sind beim EBB vorhanden – die Maßnahmen werden witterungsabhängig durchgeführt.

 

  • Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle, der für 2018 geplant ist (entsprechende Haushaltsmittel wurden im Rahmen des generellen barrierefreien Ausbaus von Haltestellten vom EBB bereits beantragt) soll die Mittelinsel/Querungshilfe für Fußgänger realisiert werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die Markierungen zur Ordnung des besseren Verkehrsablaufes zum Einkaufszentrum und die Verschiebung der Haltestelle sind baldmöglichst zu realisieren.

 

  1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.05.2016 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten für die Markierungen, die im laufenden Haushaltsjahr des EBB zur Verfügung stehen

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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