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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0403-61

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Beratungsfolge

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-             Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

-             Billigung der Planung

-             Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-             Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

I.Sitzungsvortrag:

 

Klinikum Bamberg

 

Die Sozialstiftung Bamberg betreibt mit dem Klinikum am Bruderwald ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung, mit dem Angebotsspektrum der Maximalversorger. Der zugrunde liegende Bebauungsplan 62 A ‚Hauptversorgungskrankenhaus‘ wurde am 19.03.71 rechtsverbindlich, die derzeitige Darstellung Sonderbaufläche Klinik im FNP umfasst etwa 10 ha. Das Klinikum wurde 1984 am Standort Bruderwald eröffnet und ist seitdem in mehreren Bauabschnitten kontinuierlich erweitert und an die sich ändernden Bedürfnisse und Erfordernisse einer modernen Patientenversorgung angepasst worden. So wurde z. B. im Jahre 2015 der dritte Bauabschnitt (Operationszentrum und zentrale Sterilisationsabteilung) in Betrieb genommen. Ende des Jahres 2016 wird der vierte Bauabschnitt (Herz-Hirn-Zentrum) abgeschlossen werden. Darüber hinaus wird noch in 2016 als fünfter Bauabschnitt mit der Errichtung des 4. Bettenturms auf dem bestehenden Areal begonnen. Der Abschluss dieser Maßnahme ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Mit Abschluss dieses Bauabschnitts werden die räumlichen Möglichkeiten auf den bestehenden Flächen am Klinikum Am Bruderwald jedoch weitgehend erschöpft sein.

Eine ähnlich dynamische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten muss erwartet werden. Es ist daher eine wichtige Zielstellung für die Stadt Bamberg, im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung langfristig die Entwicklungsmöglichkeiten für das Klinikum in Bamberg offen zu halten.

 


Anlass der Planung

 

Das Klinikum Bamberg ist für die gesamte Region Bamberg eine sehr bedeutende medizinische, pflegerische und gesundheitsfördernde Infrastruktureinrichtung, deren Betrieb und Weiterentwicklung im öffentlichen Interesse von Stadt und Region Bamberg liegt.

In diesem Zusammenhang hat auch die Sozialstiftung Bamberg, mit Beschluss des Stiftungsrates vom 30.06.2016 sowie Schreiben vom 10.08.2016 (Anlage), die Darstellung weiterer Klinikflächen im Flächennutzungsplan (FNP) angeregt. In einem Gespräch mit dem Vorstand des Bürgerverein am Bruderwald am 27.10.2016 erhielt die Sozialstiftung positive Rückmeldungen bezüglich des Planvorhabens.

 

Art des Verfahrens

 

Das Baureferat schlägt zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen vor, ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren (Vorbereitende Bauleitplanung) durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8) und 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, sollen zunächst dazu dienen, weitere Erkenntnisse und Rahmenbedingungen bezüglich der vorgesehenen Änderung zu erhalten. Anschließend werden alle öffentlichen und privaten Belange gesammelt, gegen- und untereinander abgewogen und ein Abwägungsvorschlag zur Beschlussfassung erarbeitet.

 

Bisherige und beabsichtigte Darstellung im FNP

 

Die südwestlich des Klinikums Am Bruderwald gelegenen bisherigen potenziellen Wohnbauflächen sollen künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Klinik‘ dargestellt werden.

 

Umweltbericht

 

Für die Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 (6) Nr. 7 und 1 a BauGB ist eine Umweltprüfung erforderlich, deren Ergebnis gemäß § 2 (4) BauGB in der Abwägung berücksichtigt werden muss. Bisher sind bereits Siedlungsflächen an entsprechender Stelle im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Erstellung des Umweltberichtes ist im laufenden Verfahrensprozess vorgesehen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans für das in der Begründung zum Plankonzept vom 06.12.2016 abgegrenzte Gebiet.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt das Flächennutzungsplanänderungs-Konzept vom 06.12.2016.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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