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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0427-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2017 des Finanzsenates vom 07.12.2016

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussantrag:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

(1)Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

219.662.500

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

38.793.500

€.

 

 

 

(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

33.013.000

und in den Aufwendungen mit

 

34.011.000

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

22.613.000

€.

 

(3)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.192.600

und in den Aufwendungen mit

 

2.493.000

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

§ 2

 

(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 7.625.000 € festgesetzt. Davon entfallen

a) auf den Kernhaushalt 2.793.000 € und

b) auf den Bereich Konversion 4.832.000 €.

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögens­plan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 8.236.000 € festgesetzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 21.677.512 € festgesetzt. Davon entfallen

a) auf den Kernhaushalt 16.259.176 € und

b) auf den Bereich Konversion 5.418.336 €.

 

(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 10.095.000 € festgesetzt.

 

(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

(1)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 36.000.000 € festgesetzt.

 

(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.500.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT  BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Festsetzung des Haushaltsvolumens 2017

 

 

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