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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0472-61

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Beratungsfolge

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-Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-Billigung  des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 09.11.2016

-Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

 

 

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1.Anlass der Planung

 

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist die parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 336 N für das Gebiet südlich des Malerviertels zwischen verngerter Ohmstraße und Berliner Ring. Die Planung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines BMW-Autohauses der Fa. Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg schaffen. Durch diese Planungsabsichten ist es erforderlich den Flächennutzungsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren zu ändern, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Das Plangebiet befindet sich in Bamberg-Ost, westlich des Berliner Rings, südlich des Malerviertels sowie nördlich der bestehenden Gewerbeflächen an der Ohmstraße. Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet von ca. 2,61 ha und ist derzeit unbebaute Grünfläche, teils landwirtschaftliche Brachfläche sowie als Freizeit- und Spielfche genutzter Wiesenbereich.


2.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 08.06.2016 wurde zum Flächennutzungsplan-Änderungskonzept in der Fassung vom 08.06.2016 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitgemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form eines Aushanges mit Gelegenheit zur Äerung und Erörterung im Zeitraum vom 04.07. bis 25.07.2016 durchgeführt, gleichzeitig wurden die Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben beinhalten Anregungen zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie zum Bebauungsplanverfahren Nr. 336 N. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen (s. Anlage 1) erfolgt daher für beide parallel durchgeführten Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 336 N) gleichermaßen.

 

3.Behandlung der Anregungen

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

  1. Stabstelle Soziales, Familie und Jugend (Referat 5) mit Delegierte Jugendliche des Jugendtreffs Ost, mit Schreiben vom 28.06.2016
  2. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim, mit Schreiben vom 04.07.2016
  3. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt - Sachbereich Verkehr, mit Schreiben vom 04.07.2016
  4. PLEdoc GmbH Leitungsauskunft, mit Schreiben vom 08.07.2016
  5. Autobahndirektion Nordbayern - Dienststelle Bayreuth, mit Schreiben vom 07.07.2016
  6. Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt Coburg, mit Schreiben vom 07.07.2016
  7. Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt, mit Schreiben vom 07.07.2016
  8. 6AE FB Baurecht - Erschließung, mit Schreiben vom 11.07.2016
  9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, mit Schreiben vom 12.07.2016
  10. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 12.07.2016
  11. Bayernwerk AG, mit Schreiben vom 12.07.2016
  12. Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 14.07.2016
  13. Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 18.07.2016
  14. Staatliches Bauamt Bamberg, mit Schreiben vom 18.07.2016
  15. Wirtschaftsrderung Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 20.07.2016
  16. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, mit Schreiben vom 19.07.2016
  17. Feuerwehr Bamberg - Stadtbrandrat, mit Schreiben vom 21.07.2016
  18. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 20.07.2016
  19. Stadt Hallstadt, mit Schreiben vom 21.07.2016
  20. Verkehrsclub Deutschland - Kreisverband Bamberg, mit Schreiben vom 25.07.2016
  21. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 29.07.2016
  22. Amt für Umwelt Brand und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 29.07.2016
  23. IHK für Oberfranken, mit Schreiben vom 02.08.2016
  24. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 04.08.2016

 

  1. Öffentlichkeit

Es gingen insgesamt 7 Schreiben seitens der Öffentlichkeit zur Flächennutzungsplanänderung ein. Aus Datenschutzgründen werden die jeweiligen Personen nicht namentlich aufgeführt und im Rahmen der Behandlung der Stellungnahmen als „Schreiben“ (Schreiben A,B,C,L,M,N,O) benannt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage 1 tabellarisch und anonym behandelt.

 

4.Änderungen zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung

 

Anpassung Geltungsbereich und Flächenausweisung gemäß B-Plan

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates und der Vorhabenträgerin zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

3.Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

4.Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 09.11.2016 sowie den Entwurf der Begründung vom 09.11.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5.Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 09.11.2016 sowie zum Entwurf der Begründung vom 09.11.2016 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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