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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0475-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

Durch eine brandschutztechnische Begutachtung der Kindertagesstätte An der Auferstehungskirche wurden Mängel festgestellt, die zu einer Schließung verschiedener Räumlichkeiten der Einrichtung, vor allem im Galeriebereich führten. In den Überlegungen, welche Maßnahmen hier erforderlich sind floss auch die Frage nach einer möglichen Erweiterung der Einrichtung ein, da ja besonders in Bamberg-Ost Plätze benötigt werden. Die Fläche westlich des Gebäudes, an der sowieso Fluchttüren aus dem Galeriebereich mit entsprechenden Fluchttreppen angebracht werden müssen, eignet sich für einen Anbau für eine zweite Krippengruppe. Die Brandschutzthematik würde mit dem Anbau gleich mit erledigt werden können.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

Das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e.V. hat in der Folge seinen Architekten beauftragt, eine Planung zu erstellen, um zu prüfen, ob ein solcher Anbau möglich wäre. Die Planung und Kostenschätzung des Architekten liegen in der Zwischenzeit vor. Demnach könnten die erforderlichen Räumlichkeiten für eine zweite Krippengruppe geschaffen werden. Nach der vorliegenden ersten Kostenschätzung würden sich die Kosten auf rund 488.000,00 € belaufen. Das Förderszenario wie folgt aussehen:

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Für die dargestellte Maßnahme wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i. H. v.

356.874 € bei HSt. 46400.98860 (Kinderkrippe Auferstehungskirche) zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung beim Globalbetrag Investitionsmaßnahmen bereitgestellt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 356.874,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Es

wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Deckung erfolgt durch Bereitstellung einer

Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung beim Globalbetrag Investitionsmaßnahmen.

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 45.000,00 € je Jahr, abzüglich Bundesförderung:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der aktuellen Situation im Bereich der Kindertagesstätten erscheint die Umsetzung der dargelegten Maßnahme sachlich und zeitlich unaufschiebbar. Wegen der hier zur Anwendung kommenden Sonderförderung „U3“ hat die Stadt einen vertretbaren Nettoanteil zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei wesentlichen Änderungen gegenüber den hier genannten Zahlen (Gesamtkosten/förderfähige Kosten/nicht förderfähige Kosten) erneut über den Vorgang Beschluss zu fassen wäre.

 

 

 

 

 

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