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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0476-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Sachstand

 

Die Regnitzbrücke im Zuge der B 26 bei Bischberg soll erneuert werden. Dabei soll die vorhandene Spannbetonbrücke durch eine Bogenbrücke ersetzt werden. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die neue Brücke wird nicht mehr in einer Kurve, sondern gradlinig über die Regnitz geführt. Dadurch verschiebt sich die Lage der Brücke geringfügig stromaufwärts. Dies hat aus Sicht des Bauherrn den Vorteil, dass die alte Brücke erst nach Inbetriebnahme der neuen Brücke abgebrochen werden kann und damit während der Bauzeit durchgehend eine benutzbare Brücke zur Verfügung stehen wird.

Im Zuge der Erneuerung der Regnitzbrücke wird auch eine neue Verknüpfungssituation der B 26 mit der Kreisstraße zwischen Gaustadt und Bischberg hergestellt. Es ist ein Kreisverkehr geplant.

In der Anlage 1-3 sind einige Planunterlagen beigelegt, die das Bauvorhaben veranschaulichen.

 

  1. Planfeststellungsverfahren

Das Staatliche Bauamt Bamberg hat für die Erneuerung der Regnitzbrücke im Zuge der B 26 bei der Regierung von Oberfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) lag in der Zeit vom 05.09.2016 bis einschließlich 07.10.2016 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist erheben. Bisher sind bei der Stadt Bamberg keine Einwendungen eingegangen.

 

  1. Betroffenheit der Stadt Bamberg

Außerdem hat die Stadt Bamberg die Möglichkeit, als Träger öffentlicher Belange Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen. Die Stadtwerke Bamberg werden als Träger öffentlicher Belange separat angeschrieben und geben eine eigene Stellungnahme ab. Die Baumaßnahme befindet sich zum überwiegenden Teil außerhalb des Stadtgebietes. Lediglich das östliche Brückenwiderlager befindet sich innerhalb der Stadtgrenze. Die Stadt Bamberg ist deshalb rein formalrechtlich gesehen nur in geringem Umfang betroffen. Durch die geplante Verschiebung der B 26 im Brückenbereich ist die Fa. RZB GmbH an der westlichen Grundstücksgrenze betroffen.

Im Rahmen der Beteiligung der städtischen Ämter und Dienststellen wurden vom Umweltamt und dem Immobilienmanagement Stellungnahmen abgegeben.

Es wurde eine zusammenfassende  Stellungnahme der Stadt Bamberg erarbeitet, die  an die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme aus Anlage 4 offiziell im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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