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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0492-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Stand 11.10.2016 leben 657 Personen (Stand 07.10.2015: 659 Personen) in den Gemeinschafts- (GUs), Ausweichunterkünften (AUs) und externen Wohnungen in Bamberg.

Davon sind 453 Personen Asylbewerber (Stand 07.10.2015: 638 Personen) und 204 Personen anerkannte Flüchtlinge (Stand 07.10.2015: 21 Personen), die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen, aber noch keine Wohnung gefunden haben.

 

Die Anzahl der Personen, die in Bamberg in GUs, AUs und externen Wohnung leben, hat sich im zurückliegenden Jahr hinsichtlich der Anzahl nicht verändert. Eine sehr wesentliche Änderung ist aber bei der Anzahl der anerkannten Flüchtlinge eingetreten, die sich gegenüber dem Stand von Oktober 2015 fast verzehnfacht hat.

 

D.h., dass in den GUs und AUs 204 Personen wohnen, die grundsätzlich aus den Unterkünften ausziehen dürfen und auf Wohnungssuche sind. Da die anerkannten Flüchtlinge auf Grund der angespannten Wohnungsmarktsituation in Bamberg und Umgebung nur sehr schwer eine Wohnung finden, müssen Sie weiter als sogenannte „Fehlbeleger“ in den GUs und AUs wohnen bleiben.

 

Erfreulich aus Sicht der Stadt Bamberg ist die Tatsache, dass die Regierung von Oberfranken den Differenzbetrag zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft (25 € pro Person und Tag) und den angemessen Kosten der Unterkunft im SGB II (festgelegten Unterkunftsgebühren gemäß § 23 DVAsyl) im Rahmen des Art.8 AufnG erstattet.

Dadurch wird der städtische Haushalt im Bereich des SGB II nur mit den angemessen Kosten der Unterkunft, wie in jedem anderen SGB II Fall, belastet.

 

Wie bereits in Familien- und Integrationssenat am 19.07.2016 berichtet wurde, werden die Beherbergungsverträge für die AUs von der Stadt Bamberg nicht verlängert. Die Verträge werden fristgerecht gekündigt.

 

Der Beherbergungsvertrag für die Baunacher Str. 8 wurde bereits fristgerecht zum 31.03.2017 gekündigt.

 

Mit Stand 11.10.2016 leben in der Baunacher Str. 8, 37 Asylbewerber, die bis zum 31.03.2017 von der Regierung von Oberfranken in andere GUs oder AUs in Bamberg oder Oberfranken umverteilt werden.

Ob die 20 anerkannte Flüchtlinge, die in der Baunacher Str. 8 leben, im Rahmen der Wohnsitzregelung nach § 12a AufnG i. V. m. der DVAsyl von der Regierung von Oberfranken umverteilt werden, oder in der Baunacher Str. 8 vorläufig wohnen bleiben können muss noch in Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken bzw. dem Betreiber geklärt werden.

 

Das Amt 50 wird versuchen, dass der Wohnraum in der Baunacher Str. 8 auch nach dem 31.03.2017 z.B. als Wohnheim für anerkannte Flüchtlinge weiter zur Verfügung steht. Hier sind aber noch die Modalitäten mit dem Betreiber zu klären.

 

Die nächste dezentrale Unterkunft, bei der der Vertrag zum 31.05.2017 endet, ist die AU Neuerbstraße.

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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