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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/0658-65

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

1.1  Ausschreibung, Vergabe und Verträge

 

Planung, Überwachung und Prüfung

Die Verträge zu Planungs- und Überwachungsleistungen sowie zur Prüfung sind für das komplette Bauvorhaben geschlossen.

 

Bauleistungen

Die Verträge zu den Bauleistungen für vorbereitende und Hilfsmaßnahmen sowie zur Brückenbaumaßnahme sind geschlossen.

Die Straßenbaumaßnahmen sind für 2011 geplant. Der zugehörige Auftrag soll Ende 2010 vergeben werden.

 

 

1.2  Stand der Leistungen

 

Planung und Prüfung

Die Planungsleistungen und Prüfungen zum Bauvorhaben sind fast vollständig abgeschlossen.  

Baufortschritt

Die vorbereitenden und Hilfsmaßnahmen sind bis auf Restarbeiten abgeschlossen.

 

Brückenbau:

 

Gründung und Stahlbetonbau

Die Gründungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Die Rückverankerung der Widerlager wurde zum 19.12.2009 abgeschlossen.

Die Herstellung der Widerlager soll bis19.02.2010 abgeschlossen werden.

 

Stahlbau

Die Ausführungsplanung (Objekt-/Tragwerksplanung) ist zu ca. 95 % erbracht.

Die Werkplanung der ausführenden Bau-ARGE zu den Stahlbauarbeiten ist zu ca. 75 % erbracht.

Die Materialbestellung ist zu ca. 60 % erfolgt. Das bereits bestellte Stahlmaterial wurde der Stadt Bamberg vertragsgemäß gegen Zahlung übereignet.

Die Fertigstellung des Stahlüberbaus ist bis zum 18.08.2010 vorgesehen.

Nach dem Betonieren der Fahrbahnplatte erfolgt der Rückbau von Traggerüsten und Montageeinrichtungen bis zum 26.10.2010.

 

Fahrbahn und Ausstattung

Im Anschluss zu den Stahlbauarbeiten erfolgt die Herstellung der Fahrbahnplatte.

Der Überbau mit Abdichtung und Belag soll bis Ende November 2010 hergestellt sein. Die Verkehrsfreigabe war für den 26.11.2010 geplant.

Restarbeiten werden in den folgenden zwei bis drei Monaten durchgeführt, so dass die gesamte Brückenbaumaßnahme Anfang 2011 abgeschlossen sein wird.

 

Bei der Bauzeit wurden auch witterungsbedingte Ausfallzeiten von ca. drei Wochen berücksichtigt. Durch baubedingte Verzögerungen bei der Herstellung der Tiefgründungen und Verpresspfähle sowie durch den, im Vergleich zu den letzten Jahren, strengeren und schneereicheren Winter ist dieser Puffer allerdings bereits aufgebraucht. Nach derzeitigem Kenntnisstand muss man davon ausgehen, dass die geplante Verkehrsfreigabe am 26.11.2010 nicht mehr zu realisieren ist. Es wird derzeit intensiv nach Beschleunigungsmöglichkeiten gesucht.

 

1.3  Kostenentwicklung

 

Die Stadt Bamberg hat aufgrund von Erfahrungswerten des EBB bisher insgesamt 14.900.000,00 € an bewilligten Haushaltsmitteln bis 2010 für den Abbruch und Neubau der Kettenbrücke, den Behelfssteg, der später dauerhaft auf das ERBA-Gelände versetzt wird und die Straßenbaumaßnahmen in der Kettenbrückstraße bis zur Königstraße, im Heinrichsdamm bis zur Heinrichsstraße und in der Hauptwachstraße bis zur Promenadestraße vorgesehen.

 

Ergänzend zu der durch die Planer erstellten Kostenberechnung und den durch die Vergabe bekannten Kosten ist in den Haushaltsmitteln eine Risikovorsorge enthalten, die auf Erfahrungen des EBB beruht und zunächst Unschärfen der Planerangaben und später etwaige Nachträge der ausführenden Firmen abdecken soll. Mit zunehmenden Planungs- und Baufortschritt kann diese Vorsorge verringert werden. Eine Bewertung der Entwicklung von zu-künftigen Gesamtkosten macht nur Sinn, wenn die Höhe der Risikovorsorge in die Betrachtungen eingeschlossen wird. Anhand der geprüften Kostenberechnung (Stand 20.10.08) wurde die Höhe der bewilligten Haushaltsmittel und damit die Höhe der Risikovorsorge überprüft und für ausreichend befunden.

 

Inzwischen erlauben das Vorliegen fast aller Kostenanschläge sowie der Bau- und damit der Zahlungsfortschritt eine erneute Überprüfung der Höhe der Risikovorsorge. Um den Fertigstellungstermin sicherzustellen wurden die Erdarbeiten, die für den Neubau der Kettenbrücke erforderlich sind, von der eigentlichen Brückenbaumaßnahme abgetrennt und vorgezogen vergeben. In Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, dem kommunalen Prüfungsverband und dem Rechnungsprüfungsamt musste das ordentliche Vergabeverfahren für den Neubau der Kettenbrücke aufgehoben werden. Ursächlich dafür war ein gravierender Kalkulationsfehler des günstigsten Anbieters. Beides zusammen führte zu Kostenerhöhungen
-wie bereits im Stadtrat am 24.06.2009 berichtet-, die mit einer Risikovorsorge nicht abgedeckt sind.

      

Die Kostenentwicklung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Seit Juli 2009 sind die Baulose 1-5 beauftragt:

Los 1:          Umverlegung der Sparten und Uferwandsicherung

Los 2:          Behelfssteg und LGS-Steg

Los 3:          Brückenabbruch

Los 4:          Brückenneubau

Los 5:          Verbau- und Erdarbeiten für den Brückenneubau

 

Die Kostenberechnung wurde anhand der vorliegenden Ausschreibungsergebnisse der Lose 1, 2, 3 und 5 auf die Summe von 13.422.952,30 € fortgeschrieben. (Aufgliederung der Gesamtsumme auf die einzelnen Lose siehe Tabelle Seite 4 der Anlage bzw. Vortrag Projektsteuerung).

 

Das Angebot für den Brückenneubau (Los 4) wurde im Juli 2009 beauftragt.


Die Kostenerhöhung von der bereinigten Kostenberechnung zum Kostenanschlag (Zeitpunkt Vergabe Los 4) in Höhe von ca. 1,05 Mio. € setzte sich im Wesentlichen zusammen aus:

 

Vergabeverfahren:                                                         ca.             500.000,00 €

Grund der Erhöhung:

-          den Unternehmern waren die Preise
der Mitbewerber bekannt.

                                                                                    

Rückverankerung des Bauwerks                                     ca.             260.000,00 €

Grund der Erhöhung:

-          gegenüber  dem Entwurf wurden
mehr Verpresspfähle erforderlich

-          die Einheitspreise waren höher
als geschätzt.

 

Montagegerüst                                                               ca.             290.000,00 €

Grund der Erhöhung:

-          in der Kostenberechnung war nach Rück-
sprache mit Fachfirmen ein Mietgerüst an-
gesetzt. Angeboten wurden jedoch ein
eigens herzustellendes Montagegerüst.                                                                

 

                                               Summe 1:  brutto                           1.050.000,00 

                                                                                     ====================

 

Der Kostenanschlag beträgt somit 14.475.255.26 € (Juli 2009).

 

 

Gegenüber dem Kostenanschlag wurden seither folgende begründete Nachträge in Höhe von 390.000,00 € beauftragt:

 

Uferwandbefestigung und Sparten:                                  ca.              55.000,00 €

-          die Verankerung des Kopfbalkens der
Uferwand musste über Kopf gebohrt
werden

-          sämtliche Anker wurden zusätzlich
vermessen (nachträgliche Forderung der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung)

 

Behelfsbrücke                                                                ca.              70.000,00 €

Mehraufwendungen:

1.       Schweißstoß der Mittelnaht – statt
Schraubstoß (Forderung – Prüfstatiker)

2.       Tilgereinbau an der Oberseite
des Ersatzsteges (da nachträglicher
Einbau)

3.       Mehrkosten durch geänderten Kranstandort
beim Einhub des Ersatzsteges, wegen bisher
unbekannter Hohlräume im Straßenbereich.

 

Brückenneubau                                                              ca.            265.000,00 €

Mehraufwendungen:

1.       Nachunternehmer stand durch
die verzögerte Auftragsvergabe
nicht mehr zur Verfügung

2.       Änderungen der Bohrpfähle
im Kopfbereich: zusätzliche                                      
Einbauteile wurden erforderlich.                                                                         

 

                                               Summe 2:  brutto                              390.000,00 €

                                                                                     ====================


Eine Gegenüberstellung der Summe von Kostenanschlag, geprüften Nachträgen und noch aufzuwendender Mittel für den Straßenbau in Höhe von aktuell 14.865.578,22 € mit den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 14.900.000,00 € zeigt, dass die Risikovorsorge fast aufgezehrt ist. Im weiteren Fortgang der Maßnahme ist damit zu rechnen, dass aufgrund der exakten Mengenabrechnung und von Nachträgen ein weiterer Mittelbedarf besteht. Um also die zukünftigen Risiken und etwaige Mehrkosten abzudecken wird empfohlen, für die Jahre 2011 und 2012 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 600.000,00 € bereit zu stellen.

 

 

Der Übersichtlichkeit halber sind die genannten Zahlen in Tabellenform zusammengestellt:

                                                                                                                                          

                                           Zeitpunkt               Kosten                  Risikovorsorge

 

Kostenberechnung               Oktober 2008        12.923.508,19 €      ca.  2.000.000,--€

bereinigt u. fortgesch.           Juni 2009               13.422.952,30 €      ca.  1.500.000,--€

 

Kostenanschlag                   Juli 2009                14.475.255,26 €      ca.     420.000,--€

Kostenanschlag
mit Nachträgen                    Dezember 2009     14.865.578,22 €      ca.       35.000,--€

Kostenhochrechnung            für 2012                15.500.000,00 €      ca.  -  600.000,--€

 

vorhandene Haushaltmittel                                14.900.000,00 €

 

voraussichtlich zusätzlich erforderliche

Haushaltsmittel bis 2012                                        600.000,00 €

 

 

1.4. Förderung und Kostenbeteiligungen

 

Nach aktuellem Stand wird von einer Summe der Fördermittel und Kostenbeteiligungen in Höhe von ca. 8,915 Mio. Euro ausgegangen. Die Mittel teilen sich wie folgt auf:

 

1.4.1  Förderung nach BayGVFG

 

Der Zuwendungsbescheid der Regierung liegt mittlerweile mit Schreiben vom 20.11.2009 vor. Der Neubau der Kettenbrücke wird demnach mit einem Festbetrag von 2,85 Mio. Euro gefördert. Für das Haushaltsjahr 2009 wurde eine 1. Rate in Höhe von 1,70 Mio. Euro bewilligt und 1.442 Mio. € ausbezahlt.

 

1.4.2  Kostenbeteiligung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

 

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beteiligt sich am Brückenneubau mit gerundet
51 % des förderfähigen Anteils der tatsächlichen Baukosten. Die Verwaltungsvereinbarung ist unterschrieben.

 

Nach dem bisherigen Stand belaufen sich die Fördermittel auf ca. 4,5 Mio. Euro. Momentan laufen Verhandlungen zwischen dem Bund und der Stadt Bamberg bzgl. eventueller Ablösezahlungen für den ersparten Brückenunterhalt. Je nach Verhandlungsergebnis könnten sich die Fördermittel um bis zu 210.000 Euro reduzieren. Auf der sicheren Seite liegend wird zunächst von einer Förderung in Höhe von 4,29 Mio. Euro ausgegangen.

 

1.4.3  Städtebauförderung

 

Von der Stadt Bamberg wurden bei der Regierung von Oberfranken Anträge auf Städtebauförderung eingereicht.

 

Die zu erwartenden Förderbeträge belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen auf:

-      Kettenbrücke    ca.           85.000 €

-      Straßenbau       ca.          765.000 €

-      ERBA-Steg      ca.          700.000 €

                                          1.550.000 €


 

 

1.4.4  Anliegerbeiträge

 

Der Anliegeranteil für den Straßenbau beträgt geschätzt 225.000,00 €.

 

 

1.4.5  Gesamtsumme der Fördermittel und Kostenbeteiligungen

 

-      Förderung durch BayGVFG                       2,850 Mio. €

-      WSV                                                        4,290 Mio. €

-      Städtebauförderung                                   1,550 Mio. € 

-      Anliegerbeiträge                                        0,225 Mio. €                                                                          8,915 Mio. €

 

Unter Annahme des vorab dargestellten Kostenrahmens von 15,5 Mio. € ergibt sich demzufolge der Anteil der Stadt Bamberg in Höhe von 6 – 6,6 Mio. €.

 

1.5  Einsparmöglichkeiten

 

Das Projekt befindet sich in etwa bei der Hälfte der Ausführung, sowohl bezüglich der angefallenen und unmittelbar anstehenden Kosten, wie auch hinsichtlich des Baufortschritts.

 

Auf Grund der Kostenentwicklung wurden Einsparmöglichkeiten untersucht. Bei einem Entfall von Leistungen müssen neben den zugehörigen Baukosten auch die bestehenden Ansprüche der Vertragspartner, ggf. entfallende Fördermittel und ein Wegfall der Kostenbeteiligung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beachtet werden.

 

Kategorie A: Baustopp oder Änderung des Bauentwurfs

Es wurden ein Baustopp oder eine stark eingreifende Umplanung der Brücke bedacht. Hierbei bestehen weiterhin Vergütungsansprüche des Auftragnehmers. Fördermittel und eine Kostenbeteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung würden wegfallen. Die Kosten für die Stadt Bamberg würden höher ausfallen als bei planmäßiger Ausführung. Diese Optionen wurden deshalb nicht weiter verfolgt.

 

Kategorie B: Entfall von Ausstattungselementen

Bei Entfall von Bauteilen reduziert sich die zunächst theoretisch mögliche Ersparnis drastisch wegen:

 

o      Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers und anderer Vertragspartner

o      Ggf. Wegfall der Kostenbeteiligung der WSV und Verlust von Fördermitteln.

o      Umplanungskosten und ggf. Kosten für Provisorien.

 

Die Betrachtung möglicher Positionen führte zu keinem bzw. nur zu einem sehr geringen Einsparpotential für die Stadt Bamberg. Auch diese Optionen wurden daher nicht weiter verfolgt.

 

Kategorie C: Entfall oder Reduzierung von Maßnahmen ohne Bauvertrag

Da eine vertragliche Bindung bei solchen Maßnahmen noch nicht vorliegt, werden hier die theoretisch möglichen Einsparungen nicht durch Entschädigung von Vertragspartnern reduziert.

 

Für die Straßenbaumaßnahmen liegt noch kein Vertragsverhältnis vor, deswegen wurden hier Einsparmöglichkeiten untersucht. Als theoretisch mögliche Variante sei hier vorgestellt:

 


 

 

 

C1:       Entfall der Straßenbaumaßnahmen im weiteren Umgriff

 

Die Funktion der Straßen wird in sehr einfacher 1) Ausführung

wiederhergestellt.

Baupreise geplante 2) Ausführung:         ca.          1.400.000,00 €

Städtebauförderung                              ca.            765.000,00 €

Anliegerbeiträge                                   ca.            225.000,00 €

Anteil Stadt Bamberg                           ca.            410.000,00 €

 

Abzgl. Kosten Wiederherstellung          ca.            460.000,00 €

Kurzfristiger Kostenvorteil:                                     Keiner

 

1)  „Einfache Ausführung“: Ausführung in Asphalt zwischen den Fassaden mit

                                          Entwässerungsmuldenrinnen.

 

2)  „Geplante Ausführung“:   Pflasterung mit Granitgroßpflaster auf

    Asphalttragschicht (analog Hauptwachstraße, siehe Anlage).

 

    Am Heinrichsdamm: Fahrbahn Asphalt,
Gehweg Klinker

 

 

 

 

Nachteil: Bei einem späteren Ausbau kann die Wiederherstellung nicht genutzt bzw. angerechnet werden. Dies bedeutet bei einem späteren Ausbau des Heinrichsdamms bis zur Heinrichstraße und der Hauptwachstraße bis zur Promenadestraße sowie der Kettenbrückstraße höhere Gesamtkosten, wenn die Ausführung analog zur Hauptwachstraße / Innenstadt nachgerüstet wird. Die 460.000 € für die einfache Wiederherstellung sind zu einem Großteil (bis auf Teile des Unterbaus) als „verlorene“ Ausgaben anzusehen. Zudem könnte eine zukünftige Förderung deutlich geringer ausfallen.

 

Fazit: Das städtebauliche Ziel, auch die Hauptwachstraße bis zur Königstraße im Erscheinungsbild der Fußgängerzone fortzusetzen, würde mit dieser Einsparmaßnahme zunächst aufgegeben. Der relativ geringe erzielbare Kostenvorteil steht in keinem Verhältnis der dann aufzugebenden städtebaulichen Qualitäten. Es wird deshalb empfohlen, an dem hochwertigen Ausbau der Hauptwachstraße und der Kettenbrückstraße festzuhalten.

 


 

     2. Bearbeitung der Anfrage der CSU-Fraktion

 

Mit Schreiben vom 09.11.2009 stellte die CSU-Fraktion eine Anfrage, im Rahmen des Bau- und Werksenates einen umfassenden Sachstandsbericht von der Verwaltung vorgelegt zu bekommen.

 

Folgende Fragen sollten beantwortet werden:

 

2.1  Wie hat sich die Kostensituation seit der Auftragserteilung an das Planungsbüro weiter entwickelt?

      

Kostenberechnung

nach Auftragserteilung

Fortgeschriebene Kostenberechnung

Kostenanschlag

Kosten aktuell

(inkl. Nachträge)

Kostenprognose

(inkl. Risikovorsorge)

10.774.000,00 € *)

13.422.952,30 € **)

14.475.255,26 €

14.865.578,22 €

15.500.000,00 €

*) ohne Spartenumlegung/Uferwandsicherung, ERBA-Steg und Straßenbau

**) inkl. Spartenumlegung/Uferwandsicherung ERBA-Steg und Straßenbau

 

 

 

 

       (siehe auch Seite 4 der Anlage „Präsentation“)

 

2.2  Sind noch weitere Mehrkosten zu befürchten?

Wie bereits unter Punkt 1.3 „Kostenentwicklung“ erwähnt, ist durchaus noch mit üblichen Kostenmehrungen in Form von Nachträgen oder Messenmehrungen zu rechnen. Deshalb wird auch empfohlen, den Haushaltsansatz für die Jahre 2011 und 2012 um insgesamt 600.000 Euro zu erhöhen (siehe Seite 4).

 

2.3  Wurde/Wird versucht, Mehrkosten durch Änderungen in der Bauausführung zu kompensieren?

       Es wurden verschiedene Varianten für Einsparungen untersucht, auf die unter Punkt 1.5 „Einsparmöglichkeiten“ eingegangen wird (siehe Seite 5 und 6).

 

Fazit:    Der relativ geringe erzielbare Vorteil steht in keinem Verhältnis zu den dann aufzugebenden städtebaulichen Qualitäten.

 

2.4  Sind die Mehrkosten allein von der Stadt Bamberg zu tragen?

Der Zuschuß des Bundes richtet sich nach den tatsächlichen Baukosten. Der Zuschuß des Freistaates Bayern wird als sog. Festbetragsförderung ausbezahlt und berücksichtigt Kostenmehrungen durch Nachträge oder Massenverschiebungen nicht (siehe Seite 4).

 

Eventuelle Regressansprüche gegenüber Dritten werden vom Rechnungsprüfungsamt und vom Entsorgungs- und Baubetrieb geprüft.

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II. Beschlussvorschlag

II.        Beschlussantrag:

 

1.  Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetrieb Kenntnis.

2.  Die Anfrage der CSU-Fraktion vom 9.11.2009 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten – allerdings sind im Vollzug der Baumaßnahme Mehrausgaben von 600.000 € nicht auszuschließen

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

Mit dem vorliegenden Sitzungsvortrag prognostiziert der Entsorgungs- und Baubetrieb Mehrkosten beim Bau der Kettenbrücke in Höhe von 600.000 €, die in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 bereitzustellen wären. Damit erhöht sich der Gesamtausgabebedarf für die Maßnahme auf 15,5 Mio. €.

 

Zusätzliche Mittel für den Neubau der Kettenbrücke können aufgrund der prekären Haushaltslage derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Soweit möglich ist durch entsprechende Einsparmaßnahmen der Gesamtausgabebedarf von 14,9 Mio. € einzuhalten.

 

Bamberg, 21.01.2010

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

Amt 20    ___________________

                      (Peter Distler)

 

 

SG 200  ___________________

                   (Thomas Friedrich)

 

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