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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0497-5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit 2008 gibt es auf Anregung des Familienbeirats (FB) und der Familienbeauftragten (FBA) das Familienfreundlichkeitsprofil der städtischen Verwaltung. Alle zwei Jahre berichten die Ämter bislang an den FB und die FBA sowie den Fachbereich Freiwilligenmanagement, Integration und Familienfreundlichkeit (FB FIF), welche familienfreundlichen Maßnahmen im Berichtszeitraum umgesetzt wurden und welche neuen Maßnahmen zur Umsetzung vorschlagen werden (s. Sitzungsvortrag über das Familienfreundlichkeitsprofil 2014 & 2015, VO 2016/0209-5). Mit großem Einsatz und Kreativität haben die Ämter auf diese Weise die Familienfreundlichkeit der Stadt Bamberg als Arbeitgeberin, als Dienstleisterin und als Planerin entscheidend verbessern können. Dies dokumentieren in eindrucksvoller Weise die sogenannten Positivlisten, welche bei Interesse und auf Anfrage vom Fachbereich FIF zur Verfügung gestellt werden (Mail: fif@stadt.bamberg.de).

 

Alle zwei Jahre organisierten der FB, die FBA und der Fachbereich FIF bislang ein Informations-Treffen für die  MultiplikatroInnen für Familienfreundlichkeit der einzelnen Ämter.

 

Beim diesjährigen Informations-Treffen im Januar stimmte die Mehrheit der Ämter dafür, das Familienfreundlichkeitsprofil beizubehalten, ebenso wie die Begleitung und Unterstützung durch FB, FBA und Fachbereich FIF. Von den Ämtern wird jedoch die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes und mehr Gelegenheit zum Austausch der Ämter untereinander gewünscht, um weitere Anregungen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit zu bekommen.

 

Der FB, die FBA und der Fachbereich FIF greifen diese Wünsche der Ämter gerne auf und schlagen ab 1.1.2017 folgendes Procedere vor:

Die Multiplikatoren und Multiplikatorinnen aller Ämter kommen alle zwei Jahre im Januar zu einer halbtägigen Familienkonferenz unter Leitung des Familienbeirates, der / des Familienbeauftragten und des Fachbereichs Freiwilligenengagement, Integration und Familienfreundlichkeit zusammen. Die Familienkonferenz verfolgt zwei Ziele:

Die Multiplikatoren und Multiplikatorinnen erhalten Anregungen zur Verbesserung der städtischen Familienfreundlichkeit durch externen Input und durch Austausch der Ämter untereinander über erfolgreich durchgeführte familienfreundliche Maßnahmen in der Verwaltung der Stadt Bamberg.

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit werden zur Umsetzung gebracht. Hierzu bringen die Ämter ihre Vorschläge in die Konferenz ein. Kostengünstige Maßnahmen werden von den Ämtern im Anschluss an die Konferenz umgesetzt mit Bericht zum 31.12. des Jahres an FB, FBA und FB FIF. Die kostenintensiven Maßnahmenvorschläge werden von den Konferenzteilnehmenden priorisiert. Die priorisierten Maßnahmen werden dem Familien- und Integrationssenat durch einen Sachbericht zur Kenntnis gebracht. Im Anschluss an den Bericht im Senat bringen die für die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zuständigen Ämter diese innerhalb eines halben Jahres in die dafür zuständigen Fachsenate ein.

Die bestehende Dienstanweisung wird von der Verwaltung entsprechend beigefügter Anlage (Entwurf) geändert.

Da zum Zeitpunkt der Einpflege des Sitzungsvortrages in das Sitzungsprogramm die Beteiligung des Personalrates noch nicht abgeschlossen war, wird das Ergebnis der Personalratsbeteiligung mündlich in der Senatssitzung am 10.11.2016 mitgeteilt.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat stimmt dem Vorschlag für die künftige geänderte Vorgehensweise und Durchführung einer Familienkonferenz mit den städtischen Multiplikatoren der Ämter im zweijährigen Turnus zu.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat empfiehlt dem Oberbürgermeister, die Änderung der Dienstanweisung zur Fortentwicklung der Familienfreundlichkeit entsprechend der Anlage durch die Verwaltung zu veranlassen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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