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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0502-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Durch Herrn Domkapitular Dr. Jung, Erzbischöfliches Ordinariat, wurden der Stadtverwaltung die geänderten Gottesdienstzeiten für die Zeit ab Herbst 2016 mitgeteilt. Gleichzeitig wurde darum gebeten, die Parkzeiten am Domplatz entsprechend zu ändern.

 

An den Sonntagen und kirchlichen Feiertagen soll die Parkzeit für die Gottesdienste (Eucharistiefeiern) auf 10.00 Uhr und 11.30 Uhr (bzw. 11.45 Uhr) geändert werden.

 

Künftig ist es geplant an Samstagen, um 17:00 Uhr eine Vorabendmesse einzuführen. Mangels Parkmöglichkeiten wurde diese Messe in der Pfarrei St. Martin und in der Oberen Pfarre aufgegeben.

 

Mit Blick auf die neue Gottesdienstordnung wird um eine Parkerlaubnis am Domplatz an den Sonn- und Feiertagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und an den Samstagen von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr gebeten.

 

Die bisherige Regelung (Parken an Sonn- und Feiertagen von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr) beruht auf dem Stadtratsbeschluss vom 16.12.1987.

 

Die alte und die neue Beschilderung ergeben sich aus der Anlage 1.

 

Nach Mitteilung des Entsorgungs- und Baubetrieb belaufen sich die Kosten für die Umbeschilderung auf dem Domplatz auf ca. 700,- Euro.

 

Daneben wird mit Schreiben vom 29.09.2016 (Anlage 3) ergänzend beantragt, mit Änderung der Parkmöglichkeiten, auch die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten über die Karolinenstraße zu erweitern.

 

Die Regelung Karolinenstraße beruht auf der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 02.05.1997. Das Nachtfahrverbot in der Sandstraße wurde damals auf die Karolinenstraße ausgedehnt. Es kann durchaus vertreten werden, die Kirchenbesucher auf dem schnellstmöglichen Weg wieder vom Domplatz abfahren zu lassen. Hierfür muss die Sperrung um 5,5 Stunden verkürzt werden.

 

 

 

Die Zusatzschilder werden dadurch umfangreicher. Um dem Wunsch entsprechend die Zu- und Abfahrt zu ermöglichen wird vorgeschlagen die Samstagsregelung derart anzupassen, dass die Karolinenstraße bis 18:30 Uhr befahren werden kann.

 

Die erforderliche Beschilderung ergibt sich aus Anlage 2.

 

Die Änderung an den vier Schildern verursacht Kosten in Höhe von ca. 350,- Euro. Zusammen mit den 700,- Euro für die Umbeschilderung des Domplatzes ergibt dies insgesamt 1.050,- Euro, die laut Aussage des EBB im dortigen Wirtschaftsplan in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt die Beschilderung am Domplatz sowie der „Karolinenstraße“ wie vorgeschlagen zu ändern und die Einhaltung der Parkzeiten durch den Parküberwachungsdienst zu kontrollieren.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1050,-- für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten: - €  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

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Anlagen

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