Beschlussvorlage - VO/2016/0507-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Containeranlage für den Jugendtreff mit zwei Spielfeldern, Bamberg, Kloster-Langheim-Straße, Fl.Nr. 4800
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.11.2016
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I.Sitzungsvortrag:
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 4800 soll ein Jugendtreff errichtet werden. Hierfür wird im südöstlichen Teil des bestehenden Bolzplatzes eine Containeranlage (eingeschossig mit flachgeneigtem Pultdach, Dachneigung ca. 3 Grad) aufgestellt. Daran anschließend ist die Errichtung eines Beachvolleyballplatzes und eines Street-Court-Platzes geplant. Der Zugang erfolgt direkt über den öffentlichen Weg. Weiterhin wird die Bepflanzung des Bolzplatzes zur Kloster-Langheim-Straße verwirklicht. Der Bolzplatz bleibt im Rahmen der bisherigen Regelung von 17 – 21 Uhr (werktags) für jedermann zugänglich. Das Gelände wird in den Abendstunden durch den Hausmeister der Graf-Staufenberg-Schulen beaufsichtigt, um 21 Uhr wird abgesperrt.
Die neu zu errichtende Anlage dient als Ersatzbau des Jugendtreffs am Verbindungsweg vom Malerviertel zur Ohmstaße. Der ursprüngliche Standort entfällt, da dort ein Autohandel mit Servicebereichen und Ausstellungsflächen entstehen soll.
Größe des Bauvorhabens:
Containeranlage
Breite: 6,06 mLänge: 24,88 m 2,79 mFirsthöhe: 3,06 m
Antragseingang: 14.10.2016
vollständig:14.10.2016
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB:
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 336 D
rechtsverbindlich seit: 14.05.1971
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):
WA (§ 4 BauNVO) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Flächen für den
Gemeinbedarf (Schule)
vorgesehene Abweichung:
Das Vorhaben sieht eine Containeranlage für die Unterbringung eines Jugendtreffs
außerhalb der überbaubaren Flächen vor.
Begründung:
Aus planungsrechtlicher Sicht kann das Vorhaben befürwortet werden, da durch die
beabsichtigte Nutzung ein öffentliches Interesse gewahrt wird und diese mit dem Duktus
einer Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) zu vereinbaren ist. Es ist eine enge Zusammenarbeit mit den beiden Schulen vorgesehen. Dazu wurde eine Kooperationsvereinbarung ausgehandelt. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: erforderlich:Die Nachbarn werden zurzeit durch
öffentliche Bekanntmachung beteiligt
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 1anrechenbar: -/-nachzuweisen: 1
Fahrradabstellplätze:
erforderlich:5anrechenbar: -/-nachzuweisen: 5
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: wird zurzeit geprüft
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Es wurde ein schalltechnischer Bericht vorgelegt, der nachweist, dass durch die geplante
Nutzung keine Störungen auf die umliegende Wohnbebauung einwirken. Dieser Bericht
wird zurzeit vom Umweltamt - Immissionsschutz – geprüft.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |