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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0509-50

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 28.10.2015 stellte die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag auf die Prüfung vorhandener Sitzplätze auf deren Eignung und gegebenfalls Verbesserung sowie die Umsetzung eines Aufrufes „Nimm Platz“ an die Bürgerinnen und Bürger, der auch Privatleute animieren soll, Sitzgelegenheiten zum Verweilen und als Treff- und Begegnungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Familiensenats am 25.02.2016 behandelt und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Aufruf zu starten. Zwischenzeitlich fanden Abstimmungen mit den Fachämtern statt und ein Vorschlag für einen öffentlichen Aufruf an die Bevölkerung wurde erarbeitet.

 

Die Auswahl von altersgerechten Sitzbänken wurde bereits in der Vergangenheit zwischen dem Stadtplanungsamt, der Behinderten- und Seniorenbeauftragten sowie dem EBB intensiv diskutiert. Dabei spielte die Frage nach den Kosten im Verhältnis zu den Kriterien der Seniorengerechtigkeit und den Voraussetzungen für das tatsächliche Aufstellen von Bänken im öffentlichen Raum eine zentrale Rolle.

Das Modell „Siardo“ der Firma Benkert Bank hat sich dabei als gebrauchsfähiges Modell erwiesen (Stand 2015):

 

  • Wartungsarme Ganzstahlbank mit einer Sitzhöhe von ca. 50cm, einer hohen Rückenlehne, beidseitigen Armlehnen und einer seniorengerechten Sitzergonomie.
  • Dieses Bankmodell wird aktuell bereits an Bushaltestellen verwendet; angestrebt ist ein 1:1-Ersatz, wenn vorhandene, nicht mehr taugliche Bänke durch neue Bänke ausgetauscht werden müssen
  • Eine Abstimmung mit bzw. Freigabe durch beteiligte Experten aus dem Stadtplanungsamt, der Verkehrsbehörde und der Feuerwehr ist allgemeine Voraussetzung für das Aufstellen von Bänken auf öffentlichen, „gewidmeten“ Grundstücksflächen.
  • Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass Bänke oder andere Sitzgelegenheiten, die im öffentlichen Raum aufgestellt werden, in ihrer Funktion, Eignung und vor allem auch in ihrem Zustand öffentlichkeitstauglich sein müssen, sprich die sichere Benutzung muss gewährleistet sein.
  • Das Garten- und Friedhofsamt prüft bei Neuaufstellung oder Austausch von Bänken im Stadtgebiet immer im Einzelfall, so dass die jeweilige Bank sich optimal in das bestehende Ensemble einfügt. Hier finden auch andere Materialien Verwendung. Aufgrund entsprechender Erfahrungen werden allerdings Verbundstoffe, die holzähnlich sind von allen beteiligten Stellen abgelehnt. Diese erweisen sich als nicht dauerhaft witterungsbeständig und neigen zum Splittern.
  • Jede neue Bank kostet ca. 2200,00 – 2500,00 €. Für Aufstellen und Einbau entstehen zusätzlich Kosten in Höhe von ca. 200,00 - bis 500,00 pro Bank .
  • Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bezüglich Wartung und Pflege und des gleichmäßigen Erscheinungsbildes ist eine Durchmischung unterschiedlicher Bankmodelle im öffentlichen Raum nicht erstrebenswert.
  • Aktuell befinden sich ca. 1.000 Bänke in der Unterhaltslast des EBB. Weitere 200 Bänke werden vom Garten- und Friedhofsamt verwaltet.

Selbstverständlich ist es möglich als Unternehmen oder Privatperson, eine geeignete Bank für den öffentlichen Raum zu spenden. Hierzu ist neben Beachtung der Voraussetzungen für das Aufstellen auch die Bereitschaft des Spenders von Nöten, die vollständigen Kosten (Anschaffung, Einbau, Wartung, ggf. Ersatzbeschaffung) über den Zeitraum der Nutzung zu tragen. Als Lösung schlägt der EBB eine Kapitalisierung der Unterhaltskosten auf 20 Jahre vor.

 

Die Anschaffung, Aufstellung und Wartung neuer Bänke im öffentlichen Raum gestaltet sich also kostenintensiv und aufwändig.

Spenderbänke sind eine denkbare Variante um der Kostenproblematik zu begegnen, aber keine ausschließliche Alternative.

 

Vor den dargestellten Hintergründen (Vermeidung zusätzlicher Kosten für die öffentliche Hand, gleichzeitig Achtung des Bedürfnisses nach Sitzgelegenheiten zum Verweilen und als Treff- und Begegnungsmöglichkeit), schlagen der Arbeitskreis des Beirates der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen und das Senioren- und Generationenmanagement folgende Vorgehensweise vor:

 

Das Senioren- und Generationenmanagement startet einen öffentlichen Aufruf an die Bevölkerung und fragt gezielt zwei Punkte ab:

 

1)      Sind Bürgerinnen und Bürger bereit der Öffentlichkeit eine zusätzliche Bank zu spenden? Nach entsprechender Prüfung kann auf die Wünsche des Spendenden nach der Aufstellfläche eingegangen werden, sprich der/die Spender/in kann den Ort im öffentlichen Raum benennen, wo seines/ihres Erachtens Abhilfe durch die Neuaufstellung ein Mangel behoben werden sollte. Die Kosten für eine neue Bank welche den interessierten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern entstehen: Einkauf: ca. 2000,00€ (brutto), inkl. Spenderschild (wenn gewünscht).1 

2)      Welche Bürgerinnen und Bürger sind bereit, selbst eine Bank auf eigenem privatem Grund aufzustellen und damit in ihrer Nachbarschaft Treffpunkt und Begegnungsmöglichkeit anzubieten?2 Besonders innovative „Nimm Platz“- Aktionen im nachbarschaftlichen Bereich könnten gegebenenfalls durch das Nachbarschaftsnetzwerk bekannt gemacht werden und so als „Best Practice-Beispiel“ Nachahmer animieren, es diesen gleich zu tun.

 

Zudem wird das Senioren- und Generationenmanagement mit den Kolleginnen und Kollegen von EBB, Stadtplanungsamt etc. weiter prüfen, ob alternative Sitzgelegenheiten an weniger frequentierten Stellen geschaffen werden können, wo insbesondere ältere Menschen auf einen Sitzplatz angewiesen sind, wie z.B. an nicht mit Bänken ausgestatteten, wenig frequentierten Bushaltestellen.

 

Ein solches Vorgehen kann dazu beitragen bedürfnisorientiert und bürgernah Abhilfe in Bezug auf fehlende Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig kann ein Gefühl des Miteinanders auf sozialer Ebene begünstigt werden, welches über das gemeinsame Sitzen auf einer Bank hinaus Tragfähigkeit im Alltag produzieren kann.

 

__________________________________

1Weitere mögliche Bankmodelle, die ebenfalls den gestellten Anforderungen entsprechen, liegen bereits im Einkauf bei mehr als 2500,00€ (brutto).

2Von haltungsrechtlicher Seite gibt es hierzu keine eventuellen Folgen für die Stadt Bamberg: auf privatem Grund ist der private Eigentümer verantwortlich.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung zu und beauftragt das Senioren- und Generationenmanagement, eine „Nimm Platz“-Aktion in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und dem Nachbarschaftsnetzwerk zu starten.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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