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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0524-61

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Beratungsfolge

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-Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen

-Feststellungsbeschluss

 

I.Sitzungsvortrag:

1.Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange

 

Gemäß Beschluss des Konversionssenates vom 05.07.2016 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 05.07.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 29.08.2016 – 04.10.2016 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich sowohl auf das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren, wie auch auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 418. Die Behandlung dieser Anregungen (siehe Anlage) erfolgt sowohl im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren als auch im Bebauungsplanverfahren Nr. 418.

 

Sie führten nicht zur Änderung des Flächennutzungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 05.07.2016. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes kann somit zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden.

 

2.Behandlung der Anregungen

Es gingen folgende Zuschriften ein:

2.1Seitens der Öffentlichkeit ging folgendes Schreiben ein:

2.1.1Bürger Amit Schreiben vom 03.10.2016

 

2.2 Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

2.2.1Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bambergmit Schreiben vom 04.10.2016

2.2.2Stadt Bamberg, Amt für Umwelt, Brand- und

Katastrophenschutzmit Schreiben vom 07.09.2016

2.2.3Stadt Bamberg, Bauordnungsamt, Denkmalpflegemit Schreiben vom 29.08.2016

2.2.4Stadt Bamberg, Immobilienmanagementmit Schreiben vom 04.10.2016

2.2.5Stadtbau GmbH Bamberg, E.T.A.-Hoffmann-Platz 2

96047 Bambergmit Schreiben vom 30.09.2016

2.2.6Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasser-

Versorgungs GmbHmit Schreiben vom 30.09.2016

2.2.7Freiwillige Feuerwehr Bamberg

Stadtbrandrat Herr Moyano

Margaretendamm 40, 96052 Bambergmit Schreiben vom 30.09.2016

2.2.8Regierung von Oberfranken, Postfach 110165

96420 Bayreuthmit Schreiben vom 25.08.2016

2.2.9Deutsche Telekom Technik GmbH

Niederlassung Süd, Herr Pütz

Memmelsdorfer Straße 209a, 96052 Bambergmit Schreiben vom 28.09.2016

2.2.10Luftamt Nordbayern, Herr Pierdzig

Flughafenstraße 118, 90411 Nürnbergmit Schreiben vom 23.08.2016

2.2.11Bundesnetzagentur, Referat 226 (Richtfunk)

Herr Hübner

E-Mail: Bernd-Michael.huebner@BNetzA.demit Schreiben vom 23.08.2016

2.2.12Zweckverband f. Rettungsdienst und Feuerwehr-

alarmierung Bamberg – Forchheim

Paradiesweg 1, 96049 Bambergmit Schreiben vom 23.08.2016

2.2.13PLEDOC GmbH, Frau Nitz

Gladbecker Straße 404, 45326 Essenmit Schreiben vom 30.08.2016

2.2.14Bayernwerke AG

Hallstadter Straße 119, 96052 Bambergmit Schreiben vom 06.09.2016

2.2.15IHK für Oberfranken Bayreuth, 95440 Bayreuthmit Schreiben vom 14.09.2016

2.2.16Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Garmischer Straße 19, 81373 Münchenmit Schreiben vom 16.09.2016

2.2.17Bundespolizeiakademie

Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeckmit Schreiben vom 30.09.2016

2.2.18VCD KV Bamberg, Herrn Volk

Bamberg@vcd.orgmit Schreiben vom 06.10.2016

2.2.19Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Frau Hilger

Sophienstraße 6, 80333 Münchenmit Schreiben vom 30.09.2016

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang (s. Anlage).

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht des Baureferats zur Kenntnis.
  2. Der Konversionssenat empfiehlt demStadtrat, wie folgt zu beschließen:
  1. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  2. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 05.07.2016 sowie die Begründung vom 05.07.2016


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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