"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0573-15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Bereits in der Auslobung des dialogorientierten Gutachterverfahrens 2014 wurden im Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne die Vorgaben des Landesamtes für Denkmalpflege als städtebauliche Rahmenbedingungen festgesetzt. Eintragungen in die Denkmalliste des Freistaates Bayern erfolgen dabei allein aufgrund der Kompetenz und Entscheidung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Derzeit sind im Bereich Lagarde - neben dem bestehenden Präsidium der Bayerischen  Bereitschaftspolizei - folgende Gebäude in der Denkmalliste eingetragen und auch im sog. „Bayernatlas“ dokumentiert (Anlage 1):

 

An der Weißenburgstraße Geb. Nr. 7107, 7108, 7104

An der Wörthstraße Geb. Nr. 7090, 7091

Am Kennedy Blvd. Geb. 7089 (ehem. Headquarter), 7110 (ehem. Reithalle)

 

Damit entstammen sämtliche Baudenkmäler bauzeitlich aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. Zur Vorbereitung der weiteren Planungen auf Basis des „Rahmenplans Konversion 2035“ sowie im Zuge der Wertermittlung des Areals fand im Oktober 2016 ein Ortstermin mit Vertretern des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bamberg statt. Dabei wurde die o.g. Denkmalklassifizierung bestätigt. Die Bebauung entlang der Zollnerstraße (Geb. Nr. 7120, 7021 und 7123) aus den Zeiten der Wehrmacht ( 1930 bis 1934 ) wurde nach eingehender Besichtigung des aktuellen postamerikanischen Zustandes weiterhin als nicht denkmalrelevant eingestuft. Gleichwohl bleiben die städtebaulichen Vorgaben des Rahmenplanes mit wesentlichem historischem Substanzerhalt  bestehen. Die formelle Festsetzung eines kommunalen Sanierungsgebietes durch die Gremien der Stadt Bamberg ist daher folgerichtig und förderrechtlich notwendig. Aufgetauchte Irritationen bei der Darstellung der denkmalrelevanten Gebäude im bayerischen Atlas der Denkmäler ( Behördennetz des Freistaates Bayern ) waren lediglich graphischer Natur und wurden bereits 2015 durch die bayerische Behörde wieder korrigiert. Da es sich bei Konversionsvorhaben grundsätzlich um Nutzungsänderungen von militärischen Strukturen zugunsten ziviler Einrichtungen und damit um gravierende Nutzungsänderungen handelt, kommt eine denkmalorientierte Förderung der Sanierung nach Denkmalrecht für eine neuartige Nutzung ( z.B. von Pferdestall zu Wohnen ) nicht in Betracht. Steuerliche Erleichterungen aufgrund des besonderen Städtebaurechts (städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gem. §139 ff BauGB) bleiben davon unberührt und bilden einen Investitionsanreiz für relevante Investoren.

 

Im Anschluss wurde der Ortstermin auf den Flächen der ehemaligen Munitionsanstalt im Süden der Stadt Bamberg fortgesetzt. Da dieses Areal jedoch im Gegensatz zur Lagarde Kaserne bisher kaum einer genaueren Begutachtung unterzogen werden konnte, wird eine schriftliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich wurde im Zuge der Ortsbesichtigung bestätigt, dass dem weit überwiegenden Teil der vorhandenen Bausubstanz keine Denkmaleigenschaft zugeschrieben werden kann. Ausnahme bilden hierbei einige Gebäude direkt an der Geisfelder Straße bzgl. ihrer städtebaulichen Torfunktion im historischen Kontext der Errichtung einer Munitionsanstalt (Anlage 2). Im Inneren sind diese Gebäude allesamt in der jüngeren Vergangenheit unter vollständigem Substanzverlust durch US komplett überformt worden.

 

In der fachlichen Diskussion innerhalb des Landesamtes für Denkmalpflege befindet sich das Thema eines immateriellen Denkmalwertes in Bezug auf die ehemalige Produktions-bzw. Werkstatthalle des Flugzeugbauers Messerschmitt im zentralen Kampfstoffproduktionsbereich der MUNA, sofern diese zweifelsfrei lokalisierbar ist. Die historischen Dokumentenauswertungen im Zuge der Altlastenuntersuchung (Bereich der Kontaminationsverdachtsfläche KVF 14) ergeben, dass das sog. Munitionsarbeitshaus MAH 04 (Geb. Nr. 8632) nur bis Ende der 20er Jahre die besagte Messerschmitt-Dachaufschrift trug. Dort wurden offenbar davor/danach Patronen hergestellt. Ein zweites benachbartes Gebäude, das möglicherweise ebenfalls in Betracht kommt, das Munitionsarbeitshaus MAH 08 (Geb. Nr. 8641), diente früher der Kartuschenherstellung und beherbergte zur US-Zeit eine Großkühlanlage. Aufgrund der Nutzungen sind mit entsprechenden Kontaminationen zu rechnen, in Geb. Nr. 8641 besteht ein erhöhter Kampfstoffverdacht.

Die erwartete Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege im Zuge der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird im vorgeschriebenen Bauleitplanverfahren selbstverständlich formalrechtlich einer Behandlung zugeführt ( voraussichtlich 1. Quartal 2017).

 

Eine Begehung der aktuell durch die BImA an die Bundespolizei vermieteten Liegenschaften ist aktuell nicht möglich. Da jedoch aufgrund fehlender Abbruchnotwendigkeiten bzgl. der neuen Nutzung keine Gefährdung einzelner Objekte vorliegt, sieht das Landesamt für Denkmalpflege keine Brisanz in diesem Sachverhalt. Das Staatl. Bauamt Bamberg hat hier die weitere Kooperation zugesichert.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die Anfrage Nr. 2016-12 der FW (nun BA) vom 11.02.2016 zum Eintrag von Bestandsgebäuden in die Denkmalliste ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

  1. Der Antrag Nr. 2016-174 der BA vom 10.10.2016 zum Bebauungsplanverfahren 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...