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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0575-15

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Bundesregierung stellt 2017 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Kommunen werden dazu aufgerufen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BBSR) Projektvorschläge zur Förderung einzureichen. Es sollen Projekte mit nationaler Wahrnehmbarkeit und einem besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes mit deutlichen Impulsen für die Stadt gefördert werden. Durch ein überdurchschnittlich hohes Fördervolumen sollen Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension schneller gelöst werden können.

 

Die Projektvorschläge sollten einen ausgeprägten städtebaulichen Bezug aufweisen. Hier benennt das Förderprogramm ausdrücklich die Konversion von Militärflächen. Dabei wird die Einbettung in eine städtebauliche Gesamtmaßnahme als vorteilhaft gewertet.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor eine Projektförderung für städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einem „Kulturquartier“ im künftigen zentralen Bereich der ehem. Lagarde-Kaserne zu beantragen. Konkret soll als Projektgegenstand das künftige potentielle Herzstück der Konversion der Lagarde-Kaserne - der öffentliche Raum im Bereich eines geplanten Kulturquartiers rund um die ehemalige „Reithalle“ und das ehem. Headquarter angemeldet werden.

 

Als Projekte soll der „Kulturhof“ nördlich der Reithalle einschließlich einer darunter liegenden 2-geschoßigen Quartierstiefgarage möglicher Fördergegenstand sein. Als Mittelpunkt des Kulturquartiers Lagarde soll der Kulturhof als lebendiger Quartiersplatz für unterschiedlichste kulturelle und bürgerschaftliche Aktivitäten entwickelt werden. Diese Funktion soll insbesondere durch die Entwicklung von angrenzenden Veranstaltungshallen gestärkt werden. Sozialer Treffpunkt für alle Bevölkerungsschichten und funktionales Herzstück der gesamten Stadtteilentwicklung sind die Zielsetzung der Anstrengungen aus städteplanerischer Sicht.

 

Abgerundet wird das Gesamtprojekt mit der Schaffung eines qualitätsvollen und hochwertigen Vorplatzes südlich der Reithalle einschließlich eines Abschnitts des ehem. JFK-Boulevards. Da der JFK-Boulevard mittelfristig die Haupterschließungsfunktion des Lagarde-Campus ausüben soll, wird diesem Teilbereich eine hohe stadträumliche aber auch strukturgebende Bedeutung aufgrund seiner zentralen Lage zukommen. Ziel sollte es sein, durch eine hochwertige Platzgestaltung ein attraktives städtebauliches Entrée zum gesamten Lagarde-Campus zu schaffen. Ein qualitätsvoller urbaner Platz würde zudem die adäquate Einbettung des ehemaligen US-Hauptquartieres ermöglichen.

 

Der Projektvorschlag stützt sich auf die Ergebnisse des bisherigen Konversionsprozesses auf Basis des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, des dialogorientierten Gutachterverfahrens sowie des Rahmenplanes „Zielkonzept 2035“ und führt diese stringent weiter.

 

Um dem besonderen städtebaulichen Qualitätsanspruch Rechnung zu tragen ist die Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbes für diesen Teilbereich ab dem Jahr 2017 ( nach Eigentumserwerb ) anzustreben. Diese Vorgehensweise beruht nicht zuletzt auf den Vorgaben der Regierung von Oberfranken zur Sicherung der relevanten Städtebauförderung bzgl. des öffentlichen Raums, der Gebäudesubstanz ( Denkmalschutz ) sowie der Sanierungsziele der Lagarde-Konversion.

 

Weitere Informationen werden in der Sitzung im Rahmen eines Power-Point Vortrages präsentiert.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat billigt und unterstützt die Teilnahme des im Sitzungsvortrag dargestellten Projektes „Kulturquartier Lagarde“ am Projektaufruf 2017 der Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus und beauftragt die Verwaltung mit der Einreichung der Projektskizzen zum Auswahlverfahren.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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