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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0060-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

       Nach Art. 102 Abs. 2 der Bayer. Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art.103 Abs.1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

       Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2007 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist folgendes auszuführen:

 

 

       A)   Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 der Stadt Bamberg

 

       1.     Verwaltungshaushalt

 

              Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2007 weist im Vergleich zu den Planzahlen (Rückführung von 2,095 Mio. €) wesentliche Verbesserungen auf, er schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.588.432,15 € ab.

              Unabhängig davon erwirtschafteten die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900 bis 8910) einen Gesamtüberschuss in Höhe von netto 9.103,11 €  Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt. Bei der Gebührenausgleichsrücklage „Friedhof“ wurde eine Rückführung von 61.855,95 € zum Ausgleich des Betriebsdefizits erforderlich.

 

              Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen „Überschuss“ erbringen, der zumindest die sogenannten Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt gestattet. Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

              In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis folgendermaßen:

 

             

 

              Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch eventuelle Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt.

 

              Im Haushaltsplan 2007 wurden lediglich 32.350 € als allgemeine Zuführung angesetzt (darunter 3.450,00 € für die Sondervermögen und 28.900 € für Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Bereiche Musikschule, Theater und Volkshochschule), wogegen für die Pflichtzuführung keine Mittel vorgesehen werden konnten. Für den Haushaltsausgleich musste sogar eine Rückführung von 2.095.000 € eingeplant werden. In der Jahresrechnung konnte aber auch darauf verzichtet werden

              Die Gesamt-Zuführung 2007 zum Vermögenshaushalt von 9.737.172,21 €  (2006: 5.477.548,55 €) beinhaltet neben der Zuführung für die Kapitalrückführung an die Stadtwerke Bamberg GmbH (2,2 Mio. €) einen Betrag von 3.501.890,62 € für die Pflichtzuführung, die damit zu 100,00 % erfüllt ist. Es konnte darüber hinaus eine  „freie Spanne“ in Höhe von 3.989.748,15 € erwirtschaftet werden.

 

Im Einzelnen ergaben sich vor den abschließenden Buchungen der Zuführungen vom und an den Vermögenshaushalt im Verwaltungshaushalt

 

              Netto-Mehreinnahmen von                      3.670.323,05        (2006: + 7,271 Mio. €) und

 

              Netto-Mehrausgaben von                          135.116,44       (2006: -  4,460 Mio. €).

 

              Negativ wirkt sich der Rückgang der Gewerbesteuer-Einnahmen aus, die innerhalb der letzten 10 Jahre die höchste negative Abweichung vom ursprünglich veranschlagten Haushaltsansatz ausmacht. Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 18.421.200,01 € Einnahmeausfälle bei den Ansätzen des Jahres 2007 (14.140.613,89 €) und den Kasseneinnahmeresten aus Vorjahren (548.407,12 €) von insgesamt 14.689.021,01 € gegenüber.

 

              Auf der Ausgabenseite zeigte erneut die ausgesprochene Ausgabensperre von 20 % Wirkung; sie wurde während des Haushaltsjahres nur in Einzelfällen aufgehoben. Die Einsparungen bei den Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2007 (108.885,25 €) verbesserten ebenfalls das Abschlussergebnis. Einsparungen wurden dabei nicht nur bei den Ausgabearten erzielt, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu leisten sind, sondern auch bei den allgemeinen und besonderen Verwaltungs- und Betriebsausgaben.

 

              Aus Ziffer 2a der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

              Auf welche hauptsächliche Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen günstigere Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

              Die wichtigsten Verschiebungen bei den Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

 

Ø    0 „Allgemeine Verwaltung“

Die Netto-Mehreinnahmen von 715.756,75 €, die fast ausschließlich beim Abschnitt 06 „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ (486.863,48 €) entstanden sind, werden durch die Netto-Minderausgaben in Höhe von 135.892,27 €, die mit dem größten Anteil dem Abschnitt 08 (143.625,47 €) zuzuordnen sind, ergänzt.

 

Ø    1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

 

Hier betragen die Netto-Mehreinnahmen 281.555,90 €, wobei der Abschnitt 11 „Öffentliche Ordnung“ mit 206.705,60 € zu Buche schlägt, und die Netto-Minderausgaben 19.342,29 € (davon allein der Abschnitt 16 "Rettungsdienst" mit 63.266,91 €).

 

Ø    2 „Schulen“

 

Die positiven Auswirkungen der Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 255.857,26 € (aus dem Abschnitt 21 „Grund- und Hauptschulen“ mit 171.216,96 €) können die Netto-Mehrausgaben von 1.079.618,42 € (mit allein 461.119,18 € beim Abschnitt 24 "Berufsschulen, Wirtschaftsschulen ")  nicht kompensieren.

 

Ø    3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“

 

Die Netto-Mindereinnahmen von 256.430,62 €, die fast ausschließlich im Abschnitt 33 „Theater, Konzerte, Musikpflege“ mit 347.793,22 € entstanden sind, werden durch die Netto-Minderausgaben in Höhe von 183.322,64 € (mit 350.129,62 € ebenfalls im Abschnitt 33) gedeckt.

 

Ø    4 „Soziale Sicherung“

 

Hier betragen die  Netto-Mehreinnahmen 1.934.934,28 €, die noch durch Netto-Minderausgaben von 120.989,69 €  ergänzt werden.

Von den Mehreinnahmen entfallen 1.417.178,00 € auf den Unterabschnitt 4820 "Grundsicherung SGB II (Hartz IV)". Auch die Minderausgaben in Höhe von  671.881,30 € tragen im Unterabschnitt 4820 tragen im Unterabschnitt 4820 zum positiven Ergebnis bei und belegen eine weitgehende Kostendeckung.

 

Ø    5 „Gesundheit, Sport und Erholung“

 

Die Netto-Mehreinnahmen von 710.771,46 € (dabei 685.611,59 € im Abschnitt 58 „Park- und Gartenanlagen“) übertreffen die Netto-Mehrausgaben in Höhe von 264.953,78 €. Diese Verschlechterung entstand ebenfalls hauptsächlich im Abschnitt 58 (281.543,83 €) im Budget des Gartenamtes.

 

Ø    6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

 

Die Netto-Mindereinnahmen betragen bei diesem Einzelplan 79.408,83 €; auf den Abschnitt 67 „Parkeinrichtungen“ entfallen dabei 94.422,19 €. Sie werden von Netto-Mehrausgaben in Höhe von 190.668,16 € (davon 201.869,72 €  aus dem Abschnitt 61 „Städtebauliche Planung, Städtebauförderung, Vermessung, Bauordnung“) ergänzt.

 

Ø    7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

 

Die Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 871.973,64 €, die überwiegend dem Abschnitt 79 „Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr“ (522.501,40 €) zuzurechnen sind, übersteigen die Netto-Mehrausgaben von 415.151,99 € (hierbei im Abschnitt 79 533.356,81 €).

 

Ø    8 „Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen“

 

Die Netto-Mindereinnahmen von 665.084,31 € stammen zu einem großen Teil aus dem Abschnitt 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“ mit 932.697,00 €. Die Netto-Minderausgaben betragen 1.214.600,92 €, wobei 1.338.839,54 € an Minderungen ebenfalls auf den Abschnitt 84 entfallen.

 

Ø    9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

 

Hier entstanden Netto-Mindereinnahmen von 37.736,53 €. Dem stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe 3.456.407,16  € gegenüber.

 

Bei diesem Einzelplan ist besonders einzugehen auf

 

a)  die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Das bereinigte Soll dieser Steuerart liegt um – 6,837 Mio.  € unter dem Haushaltsansatz von 43,997 Mio. € und verschlechtert somit den Gesamtabschluss. Dennoch ist die Gewerbesteuer mit einem Gesamtsoll von 37.160.348,11 € mit Abstand die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (23,45 %). Wie sich aus der nachstehenden tabellarischen Aufstellung ergibt, weist dieser Wert das größte negative Ergebnis in Relation zum Haushaltsansatz innerhalb der letzten 10 Jahre aus:

 

 

b)  den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der im abgelaufenen Haushaltsjahr 24.431.317,00  € beträgt. Das Aufkommen liegt dadurch um 3.810.317,00 € über dem Haushaltsansatz von 20,621 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Trend im Haushaltsjahr 2007 fortsetzt und sich keine negativen Auswirkungen wie in den Vorjahren ergeben;

 

c)  die gegenüber dem Null-Ansatz voll (3.547.511,96 €) erwirtschaftete Pflichtzuführung. Zusätzlich konnte der Verwaltungshaushalt jedoch eine allgemeine Zuführung in Höhe von 3.989.748,15 € erwirtschaften; so dass eine Rückführung aus dem Vermögenshaushalt nicht erfolgen musste.

 

 

 

          2.            Vermögenshaushalt

 

                        Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3. Dieser Haushaltsteil erwirtschaftete im abgelaufenen Haushaltsjahr 2007 einen Überschuss von 7.158.481,12 € (2006: Überschuss von 7.279.385,41 €); dieser ergab sich überwiegend aus den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 3.588.432,15 € (vgl. Anlage 5 lit. a) und aus der Einsparung der im Haushaltsplan vorgesehenen Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt von 2.095.000 €.

 

Diesen beiden Beträgen steht aber eine fast identische Rücklagenentnahme in Höhe von 5.736.254,56 € gegenüber, ohne diese Rücklagenentnahme wäre also nur ein Überschuss von 1.422.226,56 € entstanden, der auf höhere Zuschüsse des Landes für Baumaßnahmen zurückzuführen ist.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften und der in den nächsten Jahren zu erwartenden finanziellen Belastungen ist der Überschuss in Höhe von 7.158.481,12 € verschiedenen Rücklagen zuzuführen. Hauptsächlich erscheinen die Aufstockung der Sonderrücklage „Landesgartenschau“ mit weiteren 1.500.000 € sowie der Sonderrücklage „Bahnhofsumfeld“ um 1.000.000 € als erforderlich. Es wird deshalb folgende Verwendung des Überschusses vorgeschlagen:

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 lit. c).

 

                        Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und Kreditaufnahmen zusammen. Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

                        Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

                        Die einzelnen Beträge können Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

                        Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 3.599.700 € sowie die Ermächtigungen aus Haushalts- und  Kasseneinnahmeresten aus 2006 in Höhe von 4.000.000 € wurden in Höhe von 7.000.000 € ausgeschöpft, wobei die kassenwirksame Darlehensaufnahme aus diesen Ermächtigungen im Jahr 2007 auf 4.000.000 € beschränkt werden konnte (vgl. auch Anlage 5, lit. d).

 

Sondertilgungen aus den Rückflüssen des Trägerdarlehens an den Entsorgungs- und Baubetrieb (414.146,44 €) konnten 2007 in nahezu voller Höhe von 414.146,00 € vorgenommen werden.

 

Etwas verschlechtert wurde die Einnahmeseite durch Ausfälle bei Haushalts- und Kasseneinnahmeresten in Höhe von 54.202,30 €, die aber durch Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (85.695,81 €) mehr als gedeckt werden konnten (vgl. Anlage 3).

 

                        Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von rund 11,902 Mio. € ein, der Einsparungen nach Abzug von neu zu bildenden Haushaltsausgaberesten von 4,016 Mio. € gegenüberstehen. Die Netto-Mehrungen und Netto-Minderungen der verschiedenen Einzelpläne können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Die Bildung neuer Haushaltsausgabereste erfordert einen Betrag von 6.945.405,85 € (vgl. auch hierzu Anlage 3).

 

Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

Auch hier können die einzelnen Beträge Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

3.         Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2008

 

              Insgesamt ergeben sich aufgrund der Rücklagenzuführungen Verbesserungen der Rücklagen. Damit kann für die weiterhin zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren (Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Unternehmenssteuerreform, enormes Investitionsvolumen usw.) durch die Bildung bzw. Aufstockung von Sonderrücklagen vorgesorgt werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweckgebundenen  Rücklagen und der Sonderrücklagen) unter Berücksichtigung der für 2008 bisher vorgesehenen Entnahmen von 9,373 Mio. € derzeit (Stand: 12.06.2008) 1,204 Mio. €. (s. Anlage 5 Seite 2). In dem relativ hohen Entnahmebetrag ist ein Anteil von 3,800 Mio. € enthalten, der zur Deckung von verschiedenen Ansätzen im Vermögenshaushalt 2008 benötigt wird. Diese Mittel waren zwar bereits in 2007 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt worden, konnten aber aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht als Haushaltsausgabereste nach 2008 übertragen werden. Entsprechende Beschlussfassung über die Zuführung dieses Betrages an die allgemeine Rücklage aus dem Rechnungsergebnis 2007 erfolgte bereits im Stadtrat am 30.04.2008.

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 705.478,92 € erreicht werden (vgl. auch Anlage 5 Seite 3). Damit konnte die von der Regierung von Oberfranken erwartete Sondertilgung in Höhe der Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen an den Entsorgungs- und Baubetrieb von 414.146,00 € noch übertroffen werden.

 

 

Es erscheint weiterhin dringend erforderlich, künftig sich bietende Möglichkeiten von Sondertilgungen auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die enormen Belastungen des Haushaltes (insbesondere des Verwaltungshaushaltes) durch Zins- und Tilgungsleistungen zu reduzieren.

 

                     Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2007 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre eine weitere Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Inwieweit dies ausreichend sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Es erscheint dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen weiterhin größte Zurückhaltung zu üben.

 


 

            B)      Zusammenfassung

 

                     Die Jahresrechnung 2007 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin angespannt ist. Insbesondere die im Vergleich zu den Vorjahren erheblich niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen (vgl. oben unter A) 1. Einzelplan 9) verhinderten ein besseres Ergebnis. Die erzielten Überschüsse ergaben sich im Verwaltungshaushalt im Wesentlichen aufgrund von Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit einem Plus von 3,810 Mio. €.

 

Auch das Rechnungsergebnis 2007 zeigt erneut die Wichtigkeit der Bildung der Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“. Nur durch eine Entnahme aus dieser Rücklage in Höhe von 7,500 Mio. € konnten die negativen Auswirkungen des besseren Rechnungsergebnisses 2005  auf das Haushalsjahr 2007 im Rahmen des Finanzausgleichs kompensiert werden. Der Verzicht auf eine erneute Zuführung an diese Sonderrücklage aus dem Überschuss 2007 erscheint vertretbar, da aufgrund des niedrigen Gewerbesteuerergebnisses 2007 für 2009 entlastende Auswirkungen im Rahmen des Finanzausgleichs erwartet werden.

 

Notwendig erscheinen stattdessen weitere Zuführungen an die „Sonderrücklage Landesgartenschau“ mit 1.500.000 €, die „Sonderrücklage Bahnhofsumfeld“ mit 1.000.000 € und die Allgemeine Rücklage mit dem restlichen zur Verfügung stehenden Betrag von 858.481,12 €, um die vielfältigen Großinvestitionen der kommenden Jahre finanziell abzusichern.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2007 um 0,705 Mio. € reduziert werden. Dies ermöglicht eine wenn auch geringe Senkung der Belastung der Verwaltungshaushalte der künftigen Jahre für Zins- und Tilgungsleistungen.

 

Für die zu erwartenden finanziellen Belastungen der nächsten Jahre aus den bisher bereits eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere aus Verpflichtungsermächtigungen und für Fortsetzungsmaßnahmen) stehen insgesamt doch nur begrenzte Rücklagemittel zur Verfügung. Die Ausgabenpolitik der Stadt Bamberg muss sich deshalb beim Fehlen einer Sondertilgung im Haushalt 2008 sowie aufgrund notwendiger erheblicher Investitionen in 2008 im Bereich der Erhaltung des vorhandenen Anlagevermögens sowie der lange noch nicht gesicherten Finanzierung verschiedener Großinvestitionen wie Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes, BA IV der Kronacher Straße usw. danach ausrichten, neue Investitionsmaßnahmen mit weiteren, den Verwaltungshaushalt belastenden Folgekosten möglichst weitgehend zu vermeiden.

 

Die größte Unsicherheit bedeutet für die Stadt Bamberg die Entwicklung der Steu­ereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und des gemeind­lichen An­teils an der Einkommensteuer. Auch bei den Ausgaben ist neben den Personalkosten auch im Sozial- und Jugendbereich ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Umso dringender erscheint die Einhaltung bzw. Fortentwicklung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, um im Verwaltungshaushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Senat für Finanzen, Wirtschaft, Stiftungen und städtische Beteiligungen empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.         Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushalts­jahr 2007 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadt­kämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV Kenntnis.

 

2.     Der Überschuss des Haushaltsjahres 2007 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

 

Allgemeine Rücklage (Wiederentnahme in 2008)                                 

3.800.000,00 €

Sonderrücklage Landesgartenschau

1.500.000,00 €

Sonderrücklage Bahnhofsumfeld

1.000.000,00 €

Allgemeine freie Rücklage

      858.481,12 €

 

 

Gesamtbetrag

7.158.481,12 €

 

 

       3.     Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungs­prü­fungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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