Beschlussvorlage - VO/2016/0578-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Ausgabemittel für das Haushaltsjahr 2016 - im Budgetring Amt 50
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 50 Amt für soziale Angelegenheiten
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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30.11.2016
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I.Sitzungsvortrag:
Die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist im Jahr 2016 sehr stark angestiegen. So ist z.B. die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge in den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften der Stadt Bamberg von 42 im Januar 2016 auf 205 im November 2016 angestiegen. Dazu kommen noch die anerkannten Flüchtlinge, die im Laufe des Jahres von anderen Gebietskörperschaften wie z.B. dem Landkreis Bamberg in das Stadtgebiet gezogen sind.
Mit dem Statuswechsel vom Asylbewerber zum anerkannten Flüchtling ist auch ein Wechsel innerhalb der Sozialleistungssysteme verbunden. Der Asylbewerber/anerkannte Flüchtling wechselt von der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II).Im SGB II werden der Stadt Bamberg bei den Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Bundeserstattung nur 34,9 % der Kosten erstattet.
Für den Kosten der Unterkunft im SGB II wurden für das Haushaltsjahr 2016 7.500.000 € angesetzt. Tatsächlich wurden mit Stand 31.10.2016 bereits 7.412.800 € verausgabt.
Da die Kostenerstattung immer 1-2 Monate später erfolgt, können mit den geplanten Ansätzen im Budgetring – Amt 50 die noch zu erwartenden Ausgaben im Bereich des SGB II bis zum Ende des Haushaltsjahres 2016 nicht gedeckt werden und es ist mit einer Unterdeckung in Höhe von 600.000 € zurechnen. Nach der Kostenerstattung (34,9%) werden die tatsächlichen Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2016 noch 390.600 € betragen.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Im Budgetring 500 werden folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
48200.69010 | Unterkunft und Heizung | 600.000 € | 8.100.000 € |
- Deckung erfolgt zu Lasten von Mehreinnahmen bei:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
90100.04100 | Schlüsselzuweisungen | 600.000 € | 23.182.000 € |
- Die Mittel werden sofort freigegeben.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
x | 3. | Kosten in Höhe von 600.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Es wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung der genannten Zahlungen besteht Einverständnis mit der Vorgehensweise.