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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0581-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

1.Sachstand Verhandlungen mit der BImA:

 

Anknüpfend an die bisherige Berichterstattung, zuletzt im Konversionssenat am 05.07.2016, soll die Berichterstattung fortgesetzt werden. Das mit der Wertermittlung beauftragte Büro, GLS ImmoWert, Nürnberg, ist derzeit intensiv mit den Arbeiten für die ehem. Lagarde-Kaserne befasst. Parallel laufen die Wertermittlungen für den Bereich Offizierssiedlung, sowie Golfplatz. Nach derzeitigem Kenntnisstand erscheint es möglich, einen Kaufvertrag zumindest für die Teilfläche der ehemaligen Lagarde-Kaserne (ohne Flächen der Bundespolizei) noch im Jahr 2016 abschließen zu können. Dabei gilt, dass bei Kaufverträgen mit einem Kaufpreis größer 5 Millionen Euro die Genehmigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eingeholt werden muss, sowie bei Kaufverträgen mit einem Volumen größer 15 Millionen Euro zusätzlich auch der Ausschuss des Bundesrates zu beteiligen ist. Der Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages erfolgt daher ggf. seitens der BImA vorbehaltlich der Zustimmung weiterer Gremien.

 

In Abhängigkeit von dem Fortgang der Wertermittlung für den Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne werden die Arbeiten an der Wertermittlung für die Bereiche Offizierssiedlung und Golfplatz fortgesetzt. Ziel ist auch hier ein möglichst rascher Kaufvertragsabschluss. Auch der Bereich der ehemaligen MUNA wird zum Gegenstand des Wertermittlungsverfahrens gemacht werden. Dies jedoch in Abhängigkeit vom Fortgang des Bebauungsplanverfahrens und insbesondere der Altlastenerkundungen.

 

 

2.Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrum:

 

Der Betrieb des 6. BPOLAFZ in Bamberg wurde zum 01.09.2016 aufgenommen. Im Rahmen einer feierlichen Vereidigungszeremonie auf dem Domplatz wurden am 15.10.2016 insgesamt 774 Beamtenanwärterinnen und –anwärter vereidigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand existiert weiterhin keine endgültige Planung für die Phase des so genannten Regelbetriebes. Den allgemeinen Pressemitteilungen der jüngeren Zeit war zu entnehmen, dass eine Aufstockung der Bundespolizei um weitere 3.500 Planstellen in Aussicht steht. Derzeit liegen der Stadt Bamberg keine gesicherten Informationen vor, falls diese Kapazität auch tatsächlich bewilligt wird, dass dieses zusätzliche Personal ebenfalls in Bamberg ausgebildet werden soll. Die Stadtverwaltung steht in Kontakt mit den Verantwortlichen der Bundespolizei und wird weiter berichten.

 

 

3.Bebauungsplanverfahren Gewerbepark Geisfelder Straße:

 

Derzeit wird intensiv an der Vorbereitung des nächsten Verfahrensschrittes gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB gearbeitet (vgl. hierzu auch den TOP 10 der Sitzung des Konversionssenates am 16.11.2016). Vorgesehen ist nach internem Abschluss der Planungsüberarbeitungen im Zuge der Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens die Diskussion mit Vertretern der örtlichen Naturschutzverbände, sowie mit den offiziellen Stellen der Regierung von Oberfranken. Der nächste Verfahrensschritt wird daher voraussichtlich im Frühjahr 2017 erfolgen.

 

Zum Bebauungsplanverfahren „Gewerbepark Geisfelder Straße“ liegt ein Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 03.10.2016 (Anlage 1) vor. Inhaltlich soll die Bedeutung des Waldes im Bereich der MUNA für Naturschutz und Klima bewusst gemacht werden. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Naturschutzfachliche und waldrechtliche Aspekte werden im Rahmen der Reglungen des BauGB für Bauleitplanverfahren auch im Bebauungsplanverfahren „Gewerbepark Geisfelder Straße“ berücksichtigt. Die Verwaltung steht hier in intensivem Austausch mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der BImA, Sparte Bundesforst. Der Naturschutzbeirat berät dabei die Untere Naturschutzbehörde aus fachlicher Sicht und wurde daher auch im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Verfahren beteiligt. Im weiteren Verfahren (aktuell: Vorbereitung §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB) werden die eingegangenen Stellungnahmen des Beirates sowie anderer Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit selbstverständlich behandelt werden. Aus heutiger Sicht ist zu prognostizieren, dass Forst- und Offenflächen stärker berücksichtigt werden, als dies noch in der Phase der frühzeitigen Öffentlichkeits- bzw. Trägerbeteiligung planerisch ablesbar war. Selbstverständlich erfolgt auch die weitere Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wie bei Bebauungsplanverfahren vorgesehen.

 

Im Kontext der beschlossenen Flächennutzungsplanneuaufstellung ist weiterhin eine Aktualisierung des Klimagutachtens des Deutschen Wetterdienstes aus dem Jahre 1985 vorgesehen. Die Untersuchung im Umgriff des Bebauungsplanes „Gewerbepark Geisfelder Straße“ wird dabei vorgezogen, um mittels Simulation mögliche qualitative Veränderungen der klimatischen Verhältnisse zu ermitteln, zu bewerten und ggf. entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu ermöglichen.

 

Die mit dem Antrag verfolgte Intention findet sich daher im laufenden Bebauungsplanverfahren wieder. Weitere, gesonderte Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

 

4.Golfplatz:

 

Ziel ist der Erwerb dieser Fläche durch die Stadt, die entsprechenden Wertermittlungsarbeiten wurden beauftragt (vgl. hierzu Ziff. 1). Wesentliches Ziel aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Sicherung der Erschließung. Diese erfolgt aktuell über eine teilweise behelfsmäßig befestigte Trasse – beginnend von der Nato-Siedlung, parallel zur Autobahn A 73 -. Die Stadt Bamberg hat daher die Verhandlungen mit der BImA um den Erwerbswunsch für diesen Grundstückstreifen ergänzt. Dies wurde seitens der BImA, Sparte Facility Management, mit dem Hinweis auf eine mögliche Anbindung des BPOLAFZ an die Autobahn A73, jedoch kritisch bewertet. Zur Anbindung des BPOLAFZ an das überregionale Verkehrsnetz wird auch die Reaktivierung des ehemaligen US-Autobahnanschlusses geprüft. Nach den jüngsten Information seitens der BImA, mitgeteilt im gemeinsamen Jour fixe am 27.10.2016, soll dabei möglicherweise auch der durch US im Bereich des gemeindefreien Gebietes errichtete Anschlussbereich, inklusive der vorhandenen Wachgebäude, einschließlich der vorhandenen Zufahrten, wieder in Nutzung genommen werden. Für diesen Fall ist derzeit aus Sicht der Stadtverwaltung noch nicht abschließend geklärt ob, und ggf. welche Auswirkungen dies für die weitere Nutzung der bisherigen (behelfsmäßige) Zufahrt für den Golfplatz haben kann.

 

Im BImA-JF am 27.10.2016 wurde seitens der Vertreter der Stadt unmissverständlich darauf hingewiesen, dass der Golfplatz ohne diese Zufahrtsmöglichkeit nicht erschlossen wäre und alternativ auch nicht bzw. nur mit unvertretbarem Aufwand erschließbar wäre. Seitens der BImA wurde zugesichert, diesen Sachverhalt nochmals intern gemeinsam mit den Vertretern der Bundespolizei bzw. des Staatl. Bauamtes zu erörtern und sich wieder mit der Stadt ins Benehmen zu setzen. Derzeit können daher noch keine abschließenden Feststellungen getroffen werden. Nach den mündlichen Mitteilungen der Vertreter der BImA laufen derzeit Gespräche mit der Autobahndirektion Nordbayern über die Reaktivierung des ehemaligen US-Autobahnanschlusses. Inhalt oder Ergebnis dieser Gespräche sind der Stadt nicht bekannt.

 

 

5.Entwicklungen im Bereich der Lagarde-Kaserne:

 

a)Entwicklung des ehem. US-Headquarters:

 

Als eines der ersten Vorhaben im Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne, neben dem Digitalen Gründerzentrum, soll das ehemals durch US als Headquarter genutzte Gebäude in der Lagarde durch die Stadtbau GmbH Bamberg erworben, sowie für eine weitere Nutzung saniert werden. Als potentieller Nutzer kommt der Freistaat Bayern mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Betracht. Vorgesehen ist, dass sich die Stadtbau GmbH Bamberg im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens der Immobilien Freistaat Bayern (ImBy) bewirbt. Hierzu ist erforderlich, dass das Gebäude entweder im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit der BImA vorab in Nutzung genommen bzw. dass ein Teil der Lagarde vorab durch die Stadtbau GmbH Bamberg erworben werden kann. Hier findet derzeit eine BImA-interne Prüfung statt.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen wichtigen Baustein, auch im Hinblick auf die beabsichtigte Etablierung eines künftigen „IT-Quartiers“ im östlichen Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne. Das Thema Cybercrime würde insofern eine schlüssige Ergänzung der bisherigen Überlegungen, einschließlich des Digitalen Gründerzentrums darstellen. Stadtverwaltung und Stadtbau GmbH stehen gemeinsam in engem Kontakt mit der BImA. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

b)Kulturquartier:

 

Wie zuletzt am 16.08.2016 im Workshop mit Mitgliedern des Konversionssenates zum „Rahmenplan Zielkonzept 2035“ für den Lagarde-Campus vereinbart, soll für den Bereich um die ehem. Reithalle (Gebäude Nr. 7110) und der so genannten „Posthalle“ (Gebäude Nr. 7116) einschließlich der umliegenden Gebäude die Entwicklung eines Kultur- und Kreativquartieres angestrebt werden.

 

Nach den Planungsüberlegungen soll die ehemalige Posthalle zu einem multifunktional nutzbaren Veranstaltungszentrum für unterschiedliche Nutzergruppen entwickelt und der so genannte „Kulturhof“ soll künftig als zentraler Quartiersplatz Nutzungsoptionen für unterschiedliche kulturelle und bürgerschaftliche Aktivitäten bieten.

 

Das Kultur- sowie Konversionsamt stehen bereits in engem Austausch mit dem neu gegründeten Kulturquartier Lagarde e.V., welcher die Interessen der unterschiedlichen potenziellen Nutzergruppen eines soziokulturellen Zentrums bündelt.

 

Um eine Einschätzung zu den Möglichkeiten und wirtschaftlichen Realisierungsbedingungen eines möglichen Kulturquartiers auf der ehem. Lagarde-Kaserne zu erhalten, wurde die Fa. METRUM mit der Erstellung einer entsprechenden Studie beauftragt. Die Arbeiten an dieser Studie sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Da hiermit aber unmittelbar Aussagen über die Realisierungsmöglichkeiten verbunden sein werden, sollte vor weiteren Schritten, zunächst das Ergebnis dieser Begutachtung geprüft, bewertet und diskutiert werden. In Abhängigkeit dieses Prüfungsergebnisses ist über die weiteren Schritte zu entscheiden.

 


Dabei wird die Idee eines runden Tisches von Seiten der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Zur Umsetzung böte sich aber die Einbettung - entsprechend der bisherigen umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung - in ein standardisiertes Verfahren, wie beispielsweise dem Fachforum Kunst & Kultur, an. Hierüber sollte aber, ebenso wie über die Besichtigung möglicher „best-practice-Beispiele“ (Potsdam), in Abhängigkeit von der Beratung über die Ergebnisse der METRUM-Studie entschieden werden.

 

Zur Entwicklung eines Kulturquartiers liegen Anträge von Herrn Stadtrat Pöhner sowie von Frau Stadträtin Reinfelder, beide vom 28.05.2016 (Anlagen 2 und 3), vor.

 

 

6.Digitales Gründerzentrum:

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 16.11.2016 werden Herr Dr. Goller, Leiter Bürgermeisteramt, über den aktuellen Stand der baulichen Umsetzung sowie Herr Geschäftsführer Bastian, IGZ GmbH, über den Stand der Umsetzung der Netzwerkaktivitäten (NWA) mündlich berichten.

 

 

7.Anwenderzentrum Gesundheitswirtschaft:

 

Hierzu finden derzeit intensive Gespräche mit den Vertretern von Medical Valley, Erlangen, sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie statt. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

2.Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion vom 03.10.2016 sowie von Frau Stadträtin Reinfelder und Herrn Stadtrat Pöhner, beide vom 28.05.2016, sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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