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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0604-23

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss vom Bau- und Werkssenat am 08.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt mit der im VOF-Verfahren erstplatzierten Architektengemeinschaft Grellmann Kriebel Teichmann + Architekt Jürgen Rebhan einen Stufenvertrag für die Leistungsphasen 3-9 zu schließen.

Auf Grundlage der bereits vorhandenen Vorplanung hat die o.g. Architektengemeinschaft die Leistungsphase 3, Entwurfsplanung und Kostenberechnung erarbeitet. Diese bildete gleichzeitig die Grundlage des Förderantrages für das Kommunale Investitionsprogramm KIP, dieser wurde am 11.11.2016 an die Regierung von Oberfranken in Bayreuth übersandt.

Die vorgelegte Planung sieht vor, im ehemaligen Kreiswehrersatzamt 177 Arbeitsplätze, vorwiegend in Einzel- und Doppelbüros unterzubringen. Weiterhin werden im Erdgeschoss eine Bürgerinfo sowie ein Servicebereich vorgesehen.

 

Die baulichen Maßnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Punkte:

 

  •    Verbesserung des baulichen Brandschutzes
  •    Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit
  •    Kompletterneuerung der elektrischen Anlagen
  •    Neueinbau einer Beleuchtungsanlage mit LED-Technik 
  •    Verbesserung der Energieeffizienz und Gebäudeklimatik durch den Einbau einer Lüftungsanlage mit               Wärmerückgewinnung und Erneuerung des Dachoberlichts mit verbessertem U-Wert.
  •    Erneuerung der Dachabdichtung mit gleichzeitiger Erhöhung der Dachdämmung.
  •    Erneuerung der Heizflächen mit hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage

Weitergehende Maßnahmen sind im Rahmen der aktuellen Budgetplanungen und finanziellen Vor              gaben nicht möglich.

 


Die von der Architektengemeinschaft vorgelegte Kostenberechnung beträgt 7.942.382,68 Euro und liegt somit 5.952,86 Euro unter der Kostenschätzung. Die Summe der Kostenberechnung teilt sich auf in 6.646.361,82 Euro Baukosten und 1.296.020.86 Euro Nebenkosten.

Aufgrund der Höhe der Baukosten wird der EU-Schwellenwert überschritten und somit sind 80% der Gewerke im EU-Verfahren zu vergeben.

 

Der Zeitplan sieht vor, die weiteren Planungsphasen bis Anfang 2017 so weit voranzutreiben, dass die Ausschreibungen des ersten LV-Pakets im Januar am Markt platziert werden können.

Die Ausführung der Baumaßnahme beginnt im April 2017 und wird bis Dezember 2018 fertiggestellt werden.

 

Planungsbegleitend fanden in den vergangenen Monaten verschiedene Gespräche mit den vom Umzug betroffenen Ämtern sowie dem Personal- und Organisationsamt statt, um die Bedarfe der Kolleginnen und Kollegen abzufragen. Im Fokus standen hierbei  vor allem Fragen zu den Arbeitsabläufen sowie datenschutzrelevante und arbeitsrechtliche Vorgaben. Darüber hinausgehende Wünsche und Anregungen werden berücksichtigt, soweit die räumliche und finanzielle Situation dies gestattet.

Seitens des Personal- und Organisationsamtes wird derzeit das im Personalsenat und Finanzsenat am 23.06.2015 vorgestellte Nutzungskonzept mit den Anforderungen der Fachämter und der vorhandenen Raumsituation abgestimmt. Die Ergebnisse dieser Koordination werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen einer internen Personalversammlung am 16.12.2016 vorgestellt und zusammen mit dem Herrn Oberbürgermeister diskutiert. Weitere Gesprächsrunden sind abhängig vom Ergebnis der vorgenannten Veranstaltung.

 

Bereits im Vorfeld findet am 6. Dezember eine Begehung des Gebäudes zusammen mit dem Bau- und Werksenat statt. In diesem Zusammenhang werden auch die geplanten, für ein Bürgerrathaus relevanten, Umbauten, wie barrierefreier Zugang, Servicebereich und Bürgerinformation im Foyer sowie behindertengerechte Toilettenanlage vorgestellt.

 

Nach Beendigung der Umbaumaßnahmen werden voraussichtlich im 1. Quartal 2019 die geplanten Ämterverlagerungen stattfinden.

 

Nach dem aktuellen Stand werden in jedem Fall das Jugendamt, das Sozialamt und das Sozialreferat aus dem Rathaus Geyerswörth und das Ordnungsamt aus dem Rathaus Maxplatz in das neue Bürgerrathaus umziehen. Das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt wird die städtischen Räume in der Hauptwachstr. 16 sowie die angemieteten Räume in der Hauptwachstr. 7 freimachen und im Rathaus Maxplatz einziehen. Inwieweit die Beiräte und das Senioren- und Generationenmanagement von Geyerswörth in das Bürgerrathaus oder an den Maxplatz umziehen, werden die abschließenden Raumbedarfsprüfungen des Personal- und Organisationsamtes zeigen. Gleiches gilt für den möglichen Verbleib des Standesamtes im Rathaus.

Vorbehaltlich der endgültigen Belegungsvorschläge durch das Personal- und Organisationsamt werden durch diese Rochade erste Einsparungspotentiale zwischen  75.000,-- € und 85.000,-- € pro Jahr generiert (Anlage 2). Diese setzen sich aus günstigeren Arbeitsplatzkosten (Anlage 1), dem Wegfall der Miete an die Stadtbau GmbH und der Vermietbarkeit der städtischen Immobilie „Hauptwachstr. 16“ zusammen.

 

Nach dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme „Rathaus Geyerswörth“ können hier wieder ca. 100 Arbeitsplätze bezogen werden. Hierfür kommen vorrangig die derzeit 84 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baureferates und seiner Ämter in Betracht. Die Räume in der Unteren Sandstraße (Baureferat / Bauordnung) könnten im Gegenzug durch das Personalamt (40 Personen), das Amt für Informationstechnik (24 Personen) und WIR (3 Personen) bezogen werden. Die Räume des Stadtplanungsamtes stünden für Vermietung an Dritte oder eine anderweitige Verwendung zur Verfügung. Ebenso könnte das Dienstgebäude „Heinrichsdamm 1“ ab diesem Zeitpunkt vollständig einer externen Nachnutzung zugeführt werden.

Mit Umsetzung dieses zweiten Schrittes wird der städtische Haushalt voraussichtlich um weitere ca. 250.000,-- € (Anlage 2) entlastet.

 


Die Verwaltungsstandorte der Stadt Bamberg werden nach dem Bezug der Räume am Michaelsberg im Jahr 2012 (Wegfall der Standorte Herzog-Max-Str. 16, Mußstr. 28 und Pfeuferstr. 16) mit Abschluss der Sanierungen Bürgerrathaus und Rathaus Geyerswörth um die Standorte Hauptwachstr. 7, Hauptwachstr. 16, Heinrichsdamm 1 und Untere Sandstr. 34 (teilweise) weiter reduziert.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion vom 17.10.2016 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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