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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0612-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag

 

Haushaltsberatungen 2017 des Finanzsenates vom 07.12.2016

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussantrag:

 

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017.

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haus­haltssatzung:

§ 1

 

(1)Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2017 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S T I F T U N G E N

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen u. Ausgaben

Einnahmen u. Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung

791.300

 

1.361.100

 

32

Bürgerspital-Stiftung

2.319.600

 

7.514.200

 

33

St.-Getreu-Stiftung

402.500

 

1.692.900

 

34

Krankenhaus-Stiftung

508.200

 

994.000

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung

15.000

 

5.100

 

36

Waisenhaus-Stiftung

16.700

 

11.200

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung

 

 

 

 

 

(Goldene Hochzeit Stiftung)

312.400

 

876.800

 

38

Paritätische Wohltätigkeits-

 

 

 

 

 

stiftung

110.700

 

65.100

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim´sche-Stiftung

15.100

 

10.800

 

40

Verein. Stipendien-Stiftung

 

 

 

 

 

für Studierende in Bamberg

2.900

 

2.600

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung

297.700

 

1.150.800

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung

4.900

 

3.500

 

44

Schwesternhaus-Stiftung

15.000

 

213.100

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung

340.800

 

263.800

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung

11.400

 

8.600

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-

 

 

 

 

 

Stiftung

5.000

 

3.700

 

48

Schiffauer-Stiftung

2.400

 

1.100

 

 

 

 

 

 

 

 

(2)     Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im

 

a)                 Erfolgsplan in den Erträgen mit   992.000 €

und in den Aufwendungen mit1.023.900 €

und

b)                 im Vermögensplan

in den Einnahmen

und Ausgaben mit     31.900 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung wird auf 770.000 € festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung wird auf 3.677.000 € festgesetzt.

(3)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung wird auf 870.000 € festgesetzt.

(4)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 121.000 € festgesetzt.

(5)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen-Stiftung wird auf 500.000 € festgesetzt.

(6)   Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(7)   Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung auf 60.000 € festgesetzt.

(2)    Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(3)    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)   131.800 € für die Antonistift-Stiftung,

b)   5.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung,

c)   600.000 € für die St.-Getreu-Stiftung,

d)   500.000 € für die Krankenhaus-Stiftung,

e)   2.500 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung,

f)     2.700 € für die Waisenhaus-Stiftung,

g)   500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung,

h)   18.400 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung,

i)      2.500 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung,

j)      400 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)   500.000 € für die Edgar-Wolf´sche Stiftung,

l)      800 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung,

m) 2.500 € für die Schwesternhaus-Stiftung,

n)   56.800 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung,

o)   1.900 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,

p)   800 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q)   400 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

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