Beschlussvorlage - VO/2016/0663-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstockung Werkstatt zur Nutzung als Büro mit Errichtung einer Verbindungsbrücke, Bamberg, Gutenbergstraße 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Kenntnisnahme
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18.01.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das bestehende erdgeschossige Werkstattgebäude soll um ein Geschoss (flachgeneigtes Pultdach, Dachneigung ca. 3 Grad) aufgestockt werden, wobei das neue Obergeschoss im Norden und Westen über das Erdgeschoss hinauskragt. Es wird beabsichtigt die zusätzliche Fläche für Büros zu nutzen. Die Verbindung zwischen der Aufstockung und dem vorhandenen Verwaltungsgebäude erfolgt durch eine Verbindungsbrücke.
Größe des Bauvorhabens:
Aufstockung
Breite: 15,06 m Länge: 22,87 m Traufhöhe (EG+OG): 7,98 mFirsthöhe (EG+OG): 8,84 m
Verbindungsbrücke
Breite: 1,67 mLänge: ca. 8,35 mHöhe: ca. 3,60 m
Antragseingang: 28.09.2016
vollständig: 19.10.2016
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes - Nr.: 428 A
rechtsverbindlich seit: 26.03.1964
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): IG (§ 9 BauNVO)
Das beantragte Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 9anrechenbar: 1nachzuweisen: 8
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 8 Nachbargrundstück: -/-
Fahrradstellplätze:
erforderlich: 4anrechenbar: 1 nachzuweisen: 3
Nachweis auf Baugrundstück: 3
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Sonstiges:
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Deshalb ist keine formale Beschlussfassung des Bausenates erforderlich. Weil das Vorhaben aber städtebaulich prägnant in Erscheinung tritt und von entsprechendem öffentlichem Interesse ist, wird es in öffentlicher Bausenatssitzung behandelt. Der eigentliche Genehmigungsvorgang ist laufendes Verwaltungshandeln. Der Beschlussantrag lautet daher auf Kenntnisnahme.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |