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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0663-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Das bestehende erdgeschossige Werkstattgebäude soll um ein Geschoss (flachgeneigtes Pultdach, Dachneigung ca. 3 Grad) aufgestockt werden, wobei das neue Obergeschoss im Norden und Westen über das Erdgeschoss hinauskragt. Es wird beabsichtigt die zusätzliche Fläche für Büros zu nutzen. Die Verbindung zwischen der Aufstockung und dem vorhandenen Verwaltungsgebäude erfolgt durch eine Verbindungsbrücke.

Größe des Bauvorhabens:

Aufstockung

Breite: 15,06 m   Länge: 22,87 m   Traufhöhe (EG+OG): 7,98 mFirsthöhe (EG+OG): 8,84 m

Verbindungsbrücke

Breite:    1,67 mLänge: ca. 8,35 mHöhe:  ca. 3,60 m

 

           bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 28.09.2016

        vollständig: 19.10.2016

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes - Nr.: 428 A

rechtsverbindlich seit: 26.03.1964

Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): IG (§ 9 BauNVO)

 

Das beantragte Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                       

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 9anrechenbar: 1nachzuweisen: 8

gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-

Nachweis auf Baugrundstück: 8 Nachbargrundstück:              -/-

Fahrradstellplätze:

erforderlich: 4anrechenbar: 1        nachzuweisen: 3

Nachweis auf Baugrundstück: 3

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

Sonstiges:

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Deshalb ist keine formale Beschlussfassung des Bausenates erforderlich. Weil das Vorhaben aber städtebaulich prägnant in Erscheinung tritt und von entsprechendem öffentlichem Interesse ist, wird es in öffentlicher Bausenatssitzung behandelt. Der eigentliche Genehmigungsvorgang ist laufendes Verwaltungshandeln. Der Beschlussantrag lautet daher auf Kenntnisnahme.

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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