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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0670-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Allgemeines

Zuletzt wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates vom 05.10.2016 über die geplanten Sanierungsarbeiten berichtet. Auch wurden die voraussichtlichen Kosten bzw. die Finanzierung erläutert. Im Finanzsenat vom 25.10.2016 wurden in diesem Zusammenhang zusätzliche Mittel beantragt und im Weiteren genehmigt.

 

Zwischenzeitlich wurden die Planungen zur Verkehrsführung konkretisiert und konnten bereits in der Ausschreibung berücksichtigt werden.

 

Die Submission der Sanierungsmaßnahme fand am 08.12.2016 in der Vergabestelle der Stadt Bamberg statt. Über das Ergebnis wird in der nicht öffentlichen Sitzung berichtet.

 

  1.  Verkehrsführung

Wie bereits in der letzten Bau- und Werkssenatssitzung vorgestellt, werden die Sanierungsarbeiten unter halbseitiger Sperrung erfolgen. Die Umleitungen für die Geh- und Radwege werden über den Reitersfeldweg sowie die Kronacher Straße geführt.

 

 

Im Einzelnen stellen sich folgende Situationen ein:

 

Berliner Ring :

Es erfolgt eine Reduzierung von 2 auf 1 Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit einer entsprechenden verkehrssicheren Überleitung, d. h. jeweils eine Richtungsfahrbahn ist jederzeit frei befahrbar. Nach der Instandsetzung des ersten, östlichen Bauabschnittes erfolgt die Umlegung der Verkehrsführung in den zweiten, westlichen Bauabschnitt. Jeweils dargestellt in den Verkehrsführungsplänen 1 und 2 (siehe Anlage 1 und 2).

 

Fußgänger – und Radfahrer entlang des Berliner Rings:

Für den Fußgänger - und Radverkehr der jeweiligen Richtung erfolgt eine innerörtliche Umleitung über den Reitersfeldweg sowie die Kronacher Straße bzw. im zweiten Sanierungsabschnitt unter Einbeziehung des Fürstenwiesenweges. Die Umleitungsstrecken sind ebenfalls in den o.g. Verkehrsführungsplänen dargestellt.

 

Kronacher Straße, Reitersfeldweg, Gundelsheimer Straße:

Zum Einbau und Ausbau der Auslegergerüste wird, jeweils zu Beginn und Ende der Hauptbauphasen, für einen Zeitraum von jeweils eins bis max. zwei Tagen unter dem Bauwerk in der Kronacher Straße eine halbseitige Sperrung mit Lichtsignalregelung installiert. Die Geh - und Radwegführung in der Kronacher Straße wird in diesen Zeiträumen, wie im Verkehrsführungsplan dargestellt, gesperrt und verlegt (siehe Anlage 3 und 4).

 

Es ist geplant, die Sperrung entsprechend dem Baufortschritt von der Südseite auf die Nordseite der Kronacher Straße zu verlegen. Die Standorte der Signalgeber werden dabei nicht verändert. Die Gundelsheimer Straße wird im Bereich des Bauwerkes für den Ein - und Ausbau der Auslegergerüste voll gesperrt. Eine gesonderte Umleitung hierfür erfolgt nicht.

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit

Eine erste Vorabinformation wurde am 28.10.2016 an die umliegenden Gewerbetreibenden von der Wirtschaftsförderung per Mail übermittelt. Die Öffentlichkeit konnte sich über die bevorstehenden Maßnahmen im Artikel des fränkischen Tages vom 04.11.2016 informieren.

 

Betroffene Anlieger und Unternehmen im Umfeld der Maßnahme werden, auch weiterhin von der Wirtschaftsförderung über den Beginn der Baumaßnahme sowie von den bevorstehenden Behinderungen informiert, insbesondere nach der Vergabeentscheidung der Bauleistung im Bau- und Werkssenat.

 

 

Unmittelbar vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme wird die Pressestelle der Stadt Bamberg über die öffentlichen Medien (Presse, Radio, städtischer Internetauftritt) erneut die Öffentlichkeit informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von      für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von      für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Mit der dargestellten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

 

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Anlagen

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