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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0677-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage zum Immobilienerwerb „Lagarde-Kaserne“ (TOP 4).

 

Durch den Erwerb und die damit verbundene Finanzierung über eine Kreditaufnahme ergeben sich Änderungen beim Haushaltsvolumen des Vermögenshaushalts 2017 sowie beim Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen 2017. Deshalb ist die am 14.12.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2017 mit Änderungen unter § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 neu zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

(1)Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

219.662.500

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

48.793.500

.

 

(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

33.013.000

und in den Aufwendungen mit

 

34.011.000

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

22.613.000

€.

 

(3)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.192.600

und in den Aufwendungen mit

 

2.493.000

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 17.625.000 € festgesetzt. Davon entfallen

a) auf den Kernhaushalt 2.793.000 € und

b) auf den Bereich Konversion 14.832.000 €.

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögens­plan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 8.236.000 € festgesetzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 21.677.512 € festgesetzt. Davon entfallen

a) auf den Kernhaushalt 16.259.176 € und

b) auf den Bereich Konversion 5.418.336 €.

 

(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 10.095.000 € festgesetzt.

 

(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 36.000.000 € festgesetzt.

 

(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.500.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT  BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Festsetzung des Haushaltsvolumens 2017

 

 

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