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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0681-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 27.10.2016 stellte die BA-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:

 

  1. Die Verwaltung erhebt die tatsächlichen Zugangszahlen durch Flüchtlingskinder zu Kinderbetreuungseinrichtungen aufgeschlüsselt nach Kindertageseinrichtungen, Kindergarten und Hort, seit 2013 und wird darüber alsbald berichten im Zuge der aktuellen Haushaltsdebatte zur Frage der Erhöhung der entsprechenden Haushaltsstellen für die Jugendhilfe.

 

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Möglichkeiten es gibt, die Mehraufwendungen durch staatliche Zuschüsse (Bund, Land) auszugleichen.

 

Die Schwierigkeit dieses Antrages für die Bearbeitung ist die rückwirkende Erhebung der Daten in den Kindertageseinrichtungen, da der Besuch für Kinder aus Flüchtlings- oder Asylbewerberfamilien in den Kindertageseinrichtungen nicht gesondert registriert wurde. Dies liegt auch daran, dass die genaue Definition der Begriffe nicht immer klar war, vor allem auch bei anerkannten Flüchtlingen, die in regulären Wohnungen im gesamten Stadtgebiet wohnen.

 

Darüber hinaus sind zwar bei Amt für soziale Angelegenheiten die Zahlen der Kinder von Asylbewerberfamilien zu ermitteln, die Anzahl der Kinder von anerkannten Flüchtlingsfamilien, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, können von dort jedoch nicht geliefert werden. Somit liegen auch keine verlässlichen Zahlen über die Gesamtzahl der Kinder dieser Zielgruppe vor. Das Amt für soziale Angelegenheiten hat uns mit Stand 31.12.2016 insgesamt 152 Kinder im Alter von 0 bis 15 Jahren gemeldet. Darüber hinaus sind nach Angaben des Jobcenter Bamberg insgesamt906 Kinder im SGB II Bezug (Stand September 2016). Leider ist in dieser Statistik nirgendwo erfasst, wie viele dieser Kinder Migrations- oder gar Fluchthintergrund haben. Die einzige Aussage bezieht sich auf den Anteil von Ausländern insgesamt an der Zahl der erwerbsfähigen, die im SGB II-Bezug standen. Dieser betrug zu diesem Stand 30,1%. Hierbei einen Rückschluss auf die Zahl der Kinder zu ziehen und gar noch auf die Kinder bzw. Familien mit Fluchthintergrund wäre aus unserer Sicht sehr gewagt, sodass wir diese spekulativen Berechnungen unterlassen.

 

Die direkte Erhebung bei den Kindertageseinrichtungen hat jedenfalls ergeben, dass 65 Kinder mit Fluchthintergrund die Bamberger Einrichtungen besuchen.

Aufgeteilt nach Einrichtungsarten bedeutet dies:

 

Kinderkrippen9

Kindergärten39

Kinderhorte17

 

Mit Blick auf die kindbezogene Förderung, unterstellt man eine 6 – 7-stündige tägliche Betreuung (im Hort 4-5 Stunden täglich), heißt dies, dass der kommunale Anteil der Stadt Bamberg im Rahmen der kindbezogenen Förderung (kbF) beträgt:

 

 

kbF

Elternbeiträge

Summe

Kinder unter 3 Jahren

3.949,22 €/Jahr

3.288,00€/Jahr

7.237,22€/Jahr

Kinder zwischen 3 Jahren und Schulpflicht

2.567,00 €/Jahr

1.452,00€/Jahr

4.019,00€/Jahr

Schulkinder

1.833,57 €/Jahr

1.656,00€/Jahr

3.489,57€/Jahr

 

Eine Erstattung durch den Freistaat oder den Bund gibt es in dieser Angelegenheit nicht, da Familien, die hier regulär in Wohnungen in Bamberg leben, von der Daseinsvorsorge der Kommune erfasst und somit auch von der sozialen Infrastruktur zu versorgen sind. Hier bedarf es intensiver Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit den Verantwortlichen der Landes- und Bundesregierung, damit es hier zu entsprechenden Ausgleichszahlungen kommt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient

 

  1. Herr Oberbürgermeister wird gebeten, im Rahmen seiner Tätigkeit im Bayerischen Städtetag auf    diese Finanzierungsproblematik der Kommunen hinzuweisen

 

  1. Der Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 27.10.2016 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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