"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0684-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Ende 2015 trat Herr Michael Betz mit dem Anliegen an das Stadtjugendamt heran, einen naturnahen Kinderhort in Bamberg einrichten zu wollen. Zunächst wurden gemeinsam Überlegungen angestellt, wo dieser regional angesiedelt werden könnte. Aufgrund der im Jugendamt in den letzten Jahren bekannten Problematik bei der Betreuung der Schulkinder aus Bug wurde Herrn Betz Bug als möglicher Standort vorgeschlagen.

 

Nach Besichtigung der Örtlichkeiten und Vorgesprächen mit der Pfarrei, dem Schulamt und der Schulleitung bildete sich immer konkreter die Überzeugung, dass die Einrichtung eines Wiesenhortes dort sehr gut gelingen könnte. Die Katholische Kirche gab ihre grundsätzliche Einwilligung zur Nutzung der Wiese hinter der Kirche in Bug und die Schule gab die Möglichkeit der Mitnutzung von schulischen Räumen zu erkennen. Nachdem sich das Vorhaben in weiteren Gesprächen immer mehr konkretisierte, hat der Schulleiter der Kaulbergschule, Herr Eger, im September eine Bedarfsabfrage bei seinen Schülern gestartet. Gleichzeitig hat Herr Betz mit der iSo gGmbH, Herrn Gensner, bezüglich der Übernahme der Trägerschaft für diesen Kinderhort aufgenommen.

 

Neben der Tatsache, dass in Bug derzeit 47 Kinder im Grundschulalter wohnen und in den nächsten Jahren die Zahl der Schulkinder noch zunehmen wird (Geburtsjahr 2012: 13, 2013: 16), brachte die konkrete Abfrage bei den Eltern der Kaulbergschule, die in Bug wohnhaft sind, 57 Rückmeldungen von Eltern, die eine solche Betreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen würden (Auswertung siehe Anlage).

 

In den weiteren Planungen und Gesprächen wurden dann sowohl der Standort und die Anzahl der Container, als auch die von der Schule zu nutzenden Räume konkretisiert. Die Planungen wurden mit dem städtischen Bauamt abgestimmt und es liegen keine Erkenntnisse vor, die diesem Vorhaben entgegenstehen. Die Kostenschätzung für die benötigten Container mit Aufstellung beläuft sich auf 183.500 €. Hierzu erwartet der Träger einen Zuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von 50% der Kosten.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken ist dieses Projekt förderfähig, wenn eine mindestens 10jährige Nutzung gesichert und der Bedarf für diesen Zeitraum gegeben ist. Nach den dem Jugendamt vorliegenden Zahlen ist die Zahl der Kinder in diesem Stadtteil die nächsten Jahre steigend, sodass bei einer entsprechenden Inanspruchnahme der Bedarf gegeben sein sollte.

 

Das Projekt ist durch das naturverbundene Konzept für Bamberg auch wieder besonders, da es eine solche Schulkindbetreuung in Bamberg aktuell noch nicht gibt. Wie aber schon die Einrichtungen im vorschulischen Bereich zeigen, ist diese Pädagogik von den Eltern sehr geschätzt und nachgefragt. Die konkreten Inhalte zur Pädagogik sind der Anlage zu entnehmen.

 

Aufgrund des Bedarfs und der Notwendigkeit, sowie der pädagogischen Besonderheit dieses Projektes schlägt das Stadtjugendamt vor, den geplanten Wiesenhort in Bug zu genehmigen und entsprechend zu fördern.

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis. Die Eröffnung des Wiesenhortes in Bug als Erweiterung des pädagogischen Angebotes in Bamberg wird begrüßt.

 

2.Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

2.1Der iSo gGmbH wird die Trägerschaft für diesen Wiesenhort übertragen.

 

2.2Der iSo gGmbH werden für den Wiesenhort bis zu 25 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Diese Plätze gelten für Kinder, die gem. der Definition im BayKiBiG ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bamberg haben.

 

2.3Die Maßnahme der Errichtung eines Wiesenhortes in Bug wird unter der Bedingung genehmigt, dass ein FAG-Antrag bei der Regierung von Oberfranken gestellt wird und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

 

2.4Über die Höhe des Nettozuschusses der Stadt Bamberg (maximal 91.750,00 €) wird gesondert entschieden, wenn die Höhe der staatlichen Förderung bekannt ist.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von bis zu maximal 91.750,00für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Deckung aus Budgetring 516 (freiwillige Investitionszuschüsse)

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  26.000 € kindbezogene Förderung

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der zu erwartenden finanziellen Verbesserung für die Stadt Bamberg und den Träger besteht Einverständnis mit der Vorgehensweise.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...