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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0685-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die Notwendigkeit der Schaffung zusätzlicher Betreuungskapazitäten für Kinder unter Drei, Kindergarten- und Schulkinder vom Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung in Zahlen gegossen.

 

Zur Verdeutlichung und zum besseren Verständnis möchten wir im Jugendhilfeausschuss als Fachgremium diese Beschlusslage und das weitere Vorgehen im Detail erläutern.

 

Verpflichtungsermächtigung KiTa-Paket:8.885.000,00 €

 

Verpflichtungsermächtigung Luise Scheppler Kinderhaus1.327.000,00 €

 

Kassenwirksame Haushaltsmittel 20171.107.000,00 €

(zur Abfinanzierung von Maria Hilf, Friedrich Oberlin, Am Stadion

und Erweiterung St. Gisela)

 

Wichtig hierbei ist auch, dass das Bundesförderprogramm, welches nun auch Kinderbetreuungsplätze für Kinder bis zur Schulpflicht umfasst, nur Maßnahmen beinhaltet, die bis spätestens 30.06.2018 beantragt wurden und bis Ende 2020 umgesetzt sind.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigung des KiTa-Paketes ergibt sich aus den vom Jugendhilfeausschuss im Mai 2016 als notwendig beschlossenen Investitionsmaßnahmen mit einer Gesamtverpflichtungsermächtigung von 8,885 Mio. €. Die Anzahl der hiermit zu schaffenden Plätze hängt nicht von den vorgeschlagenen Maßnahmen ab, sondern von den Projekten, die nun in Zusammenarbeit mit den Freien Trägern umgesetzt werden können.

 

Die entscheidenden Fakten bei diesem Finanzierungsszenario und den damit verbundenen finanziellen Rahmenbedingungen sind:

 

  1. Dadurch, dass ein Globalbetrag geschaffen wurde, sind nicht einzelne Beträge an bestimmte Maßnahmen geknüpft. Es besteht daher die Freiheit, auch andere Maßnahmen durchzuführen, so eine der genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann;

 

  1. Die Obergrenze für die durchzuführenden Maßnahmen bilden die Summe der Verpflichtungsermächtigung und der mögliche Nettoanteil der Stadt Bamberg; hierdurch wäre es auch möglich, mehr als die genannten Maßnahmen durchzuführen, wenn z.B. die staatliche Förderung entsprechend hoch ist, sodass der gesetzte städtische Anteil ausreicht.

 

  1. Durch die Verpflichtungsermächtigung können die Planungen umgehend begonnen werden, da die Finanzierung in dem genannten Rahmen ja gesichert ist. Selbstverständlich werden aber für die konkreten Maßnahmen dann noch Einzelbeschlüsse mit den Fördermodalitäten zu fassen sein.

 

  1. Zusätzlich zu den gesamten Maßnahmen kommt noch der Ersatzneubau des Kinderhortes Luise Scheppler als Kinderhaus mit 60 Plätzen für Kinder ab 2,5 Jahren, die Erweiterung des Kindergarten St. Gisela um eine Krippengruppe, die Kindertagesstätte An der Auferstehungskirche sowie die Erweiterung des Kindergartens Am Stadion.

 

  1. Für das Förderpaket gilt aufgrund der akut fehlenden Betreuungsplätze das Prinzip: Quantität vor Qualität!

Die Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen nach diesem Kriterium erfolgt nach Zusammenstellung sämtlicher Maßnahmenvorschläge.

 

Die erste Veränderung hat die förderrechtliche Klärung der Erweiterung des Kindergartens St. Gisela mit dem Finanzministerium gebracht. Da der Kindergarten erst vor 10 Jahren generalsaniert wurde, wird die erforderliche Erweiterung im Dachbereich zur Herstellung des Mehrzweckraumes (dieser sollte Krippengruppe werden) nur mit der Pauschale für 27,3 m² Erweiterungsfläche gefördert. Damit sind die förderfähigen Kosten insgesamt jedoch so niedrig, dass dem Träger rund 300.000 € nicht förderfähige Kosten verbleiben würden, was für die Kirchenstiftung jedoch nicht leistbar ist. Somit müssen wir leider von diesem Projekt vorerst Abstand nehmen.

 

Dafür gibt es eine gute andere Nachricht, denn an der Dr. –Ida-Noddak-Straße gibt es ein Grundstück, welches im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen ist und somit sofort für die Errichtung einer Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Hier gilt es nun rasch mit Trägern ins Gespräch zu gehen, um die Planung möglichst umgehend auf den Weg zu bringen. Es könnten hier nämlich 24 Krippen- und 50 Kindergartenplätze entstehen.

 

Am 20.01.2017 hatte Herr Oberbürgermeister Starke zu einem Kita-Gipfel die größten in Bamberg tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege eingeladen, um gemeinsam Vorschläge und Ideen für den raschen Ausbau zu sammeln. Die Ergebnisse aus dieser Runde werden aufgrund der Kürze der Zeit in der Sitzung mündlich vorgetragen.

 

Unabhängig davon liegen zwischenzeitlich verschiedene Anträge von Stadtratsfraktionen vor:

 

  1. Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 11.07.2016 auf Schaffung 500 neuer KiTa-Plätze bis 2020
  2. Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 17.11.2016 zur Klärung von Möglichkeiten nach dem Flächennutzungsplan, zur Sanierung und Erweiterung der KiTas Jean Paul und St. Johannes sowie der Errichtung eines Kinderhortes im Kath. Bildungszentrum am Oberen Stephansberg
  3. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.12.2016 zur Entwicklung eines Konzeptes zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Wohnpark Bamberg-Ost am Rothseelein (frühere Nato-Siedlung)

 

Die Anträge Nr. 2 und 3 beziehen sich teilweise auf Maßnahmen, die bereits in den Planungen des Stadtjugendamtes verankert waren und auch mit der Investitionsliste vom Mai 2016 beschlossen wurden. Dennoch müssen diese Maßnahmen nun noch einmal unter dem Gesichtspunkt der raschen Schaffung möglichst zahlreicher Plätze überprüft werden und eventuell zugunsten neuer Projekte zurückgestellt werden. Bezüglich des Antrags Nr. 4 hat das Stadtjugendamt bereits das Stadtplanungsamt gebeten zu prüfen, wo in diesem Bereich eine Kinderbetreuungseinrichtung möglich wäre.

 

Die Verwaltung ist daneben gerade in Zusammenarbeit mit den Bamberger Trägern dabei, weitere Projekte zu definieren und zu konkretisieren. Die oben genannten Anträge werden im Zuge der Entwicklung dieser Planungen in das Gesamtkonzept, soweit dies die weiteren Planungen und das vorhandene Gesamtbudget zulassen, mit einbezogen.

 

Leider können nach einer aktuellen Rückfrage bei der Regierung von Oberfranken derzeit keine Anträge gestellt werden, da noch keine Förderrichtlinien erlassen sind. Die Bundesregierung hat es leider nicht geschafft, das entsprechende Gesetz zu erlassen und sogar signalisiert, dass damit wohl erst Mitte diesen Jahres zu rechnen ist. Somit war es leider auch nicht möglich, den Anbau der Krippengruppe an die KiTa An der Auferstehungskirche zu behandeln. Das Sozialministerium hat im Vorgriff aber schon die möglichen Förderrichtlinien vorbereitet, die unter Vorbehalt des Bundesgesetzes eine Berechnung der Förderszenarien ermöglichen. Hierbei sollen auch Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, die dem Erhalt von Plätzen dienen, wobei die Bagatellgrenze auf 25.000,00 € herabgesetzt werden soll.

 

Wir bemühen uns trotz des Handicaps der fehlenden Förderrichtlinien, die Maßnahmen möglichst schnell umzusetzen. Dies kann aber dazu führen, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen in Form des Einzelbeschlusses der Maßnahmen ohne Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss gleich im Finanzsenat behandeln lassen müssen, um nicht wertvolle Zeit zu verlieren. Selbstverständlich werden wir dann im nächstfolgenden Jugendhilfeausschuss immer detailliert darüber berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Die Anträge der Stadtratsfraktionen CSU, SPD, GAL und BA sind hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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