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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0686-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Im Kindergarten St. Gangolf gibt es schon seit Längerem immer wieder Feuchtigkeitsprobleme mit Schimmelbildung im Deckenbereich. Verschiedene kleinere Maßnahmen konnten an dem Grundproblem bislang nichts ändern. Deshalb wurde eine grundlegende Untersuchung zur Feststellung der Ursache vorgenommen. Grund für die Schäden ist demnach eine sogenannte Kältebrücke, die durch ein aufgesetztes Mauerelement aus Betonsteinen, die damals als Sichtschutzwand aufgestellt wurde, entsteht. Die Untersuchungen haben auch ergeben, dass neben den konstruktiv bedingten Problemen auch die viel zu geringe Wärmedämmung aus maximal 4 cm Glasfasern die Schäden verursachen.

 

Um diese Probleme zu beheben hat die Kath. Kirchenstiftung St. Gangolf nun beschlossen, die vom Architekten vorgeschlagenen Maßnahmen in Form des Abbruchs der Betonwand sowie der Verstärkung der Wärmedämmung und der Neueindeckung des Blechdaches durchführen zu lassen. Mit Schreiben vom 22.12.2016 beantragt der Träger zu dieser Baumaßnahme einen Zuschuss der Stadt Bamberg. Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg über die Gewährung von freiwilligen Investitionszuschüssen ist bei Kosten von über 30.000,00 € ein Beschluss des Stadtrates bei Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Die zwingende Notwendigkeit der Durchführung dieser Sanierungsmaßnahme wird seitens des Stadtjugendamtes anerkannt.

 

Grundsätzlich würde die Verwaltung hier vorschlagen, der Kath. Kirchenstiftung St. Gangolf  für die erforderlichen Baumaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 50% der notwendigen Kosten, also insgesamt maximal 35.475,00 € zu gewähren.

 

Da das neue 4 Förderprogramm des Bundes aber äußerst weit gefasst ist und nach Informationen aus dem Sozialministerium auch Sanierungen umfasst, wobei die Bagatellgrenze auf 25.000,00 € gesenkt werden soll, muss diese Maßnahme für diese Förderprogramm angemeldet werden, da die Aufwendungen von Träger und Stadt hiermit erheblich reduziert werden können. Nachdem, wie im Sitzungsvortrag zum Ausbau der Kinderbetreuung bereits erläutert, derzeit noch keine Förderrichtlinien existieren und für Maßnahmen lediglich Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilt werden, gestaltet sich die weitere Vorgehensweise etwas schwierig.

 

Die Verwaltung würde deshalb vorschlagen, dass unabhängig von der exakten Förderkulisse (welche ja nur günstiger sein kann als diejenige ohne staatliches Förderprogramm), die Durchführung der Maßnahme grundsätzlich beschlossen wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden, wie sonst auch üblich bei den freiwilligen Investitionszuschüssen, aus dem dafür vorgesehenen Ansatz bei HHSt. 46420.70890 entnommen. Der Träger beginnt damit zunächst auf eigenes Risiko, allerdings mit der Sicherheit, dass durch die staatliche Förderung sein Anteil am Ende definitiv erheblich geringer ausfallen wird als üblich. Für die Stadt Bamberg stellt sich dies ebenso dar, weshalb nach Auffassung der Verwaltung der Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme mit Antragstellung zur FAG-Förderung gefasst werden kann. Selbstverständlich ist ein Beginn der Maßnahme erst dann möglich, wenn von der Regierung von Oberfranken zumindest eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2.Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1Die Maßnahme der Dachsanierung am Kindergarten St. Gangolf der Kath. Kirchenstiftung St. Gangolf wird unter der Bedingung, dass ein FAG-Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken gestellt wird und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen, genehmigt.

2.2Über die Höhe des Nettozuschusses der Stadt Bamberg (maximal 35.475,00 €) wird gesondert entschieden, wenn die Höhe der staatlichen Fördermittel bekannt ist.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe vonfür die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von bis zu maximal 35.475,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Deckung v. HSt. 46420.70890

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der zu erwartenden finanziellen Verbesserung für die Stadt Bamberg und den Träger besteht Einverständnis mit der Vorgehensweise.

 

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Anlagen

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