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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0688-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Medieninformation der Stadt Bamberg vom 07.11.2016

 

Die Erklärung des Erzbischofs zur grundsätzlichen Wählbarkeit eines islamischen Bundespräsidenten hat insbesondere in sozialen Netzwerken zu verunglimpfenden Äußerungen gegen den Erzbischof geführt. Mit der am 07.11.2016 veröffentlichten Medieninformation (Anlage) erklärte sich die Bamberger Stadtspitze solidarisch gegen Anfeindungen des Erzbischofs. Hinsichtlich der Einzelheiten darf auf die Anlage Bezug genommen werden.

 

 

2. Abmahnung durch die AfD

 

Mit Schreiben vom 11.11.2016 wandte sich die durch die AfD beauftragte, Kölner Anwaltskanzlei, Rechtsanwälte Höcker, an die Stadt Bamberg. Es wurden Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

 

 

3. Reaktion der Stadt Bamberg

 

Mit Schreiben vom 16.11.2016 wies die Stadt Bamberg das Begehren zurück, da es sich zum einen bei den Facebook-Einträgen unzweifelhaft um üble Hetze gegen den Bamberger Erzbischof handele und dort auch Morddrohungen ausgesprochen worden sind. Dies müsse sich die AfD zurechnen lassen.

 

 

4. Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth

 

Mit Schreiben vom 23.11.2016 beantragte die AfD den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Bamberg wegen der Unterlassung angeblich schädigender Aussagen. Nach umfangreichen Stellungnahmen im Verfahren fasste das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth am 20.12.2016 den Beschluss, die Stadt Bamberg im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einer noch zu erhebenden Hauptsacheklage, den Text der Pressemitteilung vom 07.11.2016 dahingehend zu ändern, dass die Worte „und sogar zu kriminellen Handlungen aufzurufen“ zu löschen sind. Der ganz überwiegende, restliche Teil der Medieninformation wurde ausdrücklich vom Gericht gebilligt, so dass der Antrag der AfD im übrigen abgelehnt wurde.

 

Das eindeutig überwiegende Obsiegen der Stadt Bamberg kommt auch in der Kostentragungsregelung deutlich zum Ausdruck, da von den Verfahrenskosten die AfD als Antragstellerin 9/10 der Kosten zu tragen hat.

 

Die durch das Gericht bemängelte Passage wurde in dem auf der Homepage der Stadt Bamberg veröffentlichen Text der Medieninformation (am Tag der Verkündigung des Beschlusses) gelöscht.

 

 

5. Antrag der AfD auf Androhung eines Zwangsgeldes

 

Mit Schreiben vom 23.12.2016 beantragte die Bevollmächtigte der AfD die Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot (Beschluss vom 20.12.2016) auszusprechen. Hintergrund dieses Antrages war, dass der - unveränderte - Wortlaut der Pressemitteilung über die städtische Homepage durch Zugriff auf das städtische RathausJournal (Nummer 23/2016) noch möglich war. Dies wurde umgehend korrigiert. Dementsprechend wurde durch den städtischen Bevollmächtigten auch beantragt, den Antrag der AfD zurückzuweisen. Mit Schreiben vom 29.12.2016 erklärten die Bevollmächtigten der AfD die Rücknahme des Antrags. Mit Beschluss vom 29.12.2016 wurde das Verfahren durch das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth eingestellt. Die Kosten wurden der AfD auferlegt.

 

 

6. Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth

 

Mit Schriftsatz vom 03.01.2017 wurde durch die Bevollmächtigten der Stadt Bamberg - zunächst zur Fristwahrung - Beschwerde eingereicht, mit dem Ziel, den ursprünglichen Beschluss vom 20.12.2016 dahingehend abzuändern, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in vollem Umfang abgelehnt wird. Der Antrag wurde zunächst nur fristwahrend, ohne Begründung eingereicht. Aktuell ist nicht bekannt, wie sich die AfD bzw. deren Bevollmächtigte verhalten und ob von deren Seite ebenfalls Beschwerde eingelegt wird.

 

 

7. Antrag der AfD auf Androhung eines Ordnungsgeldes

 

Mit Schreiben vom 09.01.2017 haben die Bevollmächtigten der AfD beim Verwaltungsgericht Bayreuth die Androhung eines Ordnungsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das ausgesprochene Verbot beantragt. Der Bevollmächtigte der Stadt Bamberg hat hierauf mit Schriftsatz vom 17.01.2017 geantwortet und beantragt, den Antrag auf Androhung eines Ordnungsgeldes zurückzuweisen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Sitzungsvortrages lag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Bayreuth noch nicht vor.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit wieder berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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