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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0699-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

 

Das Sozial- und Umweltreferat hat im Vollzug der Nr. 3 des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 30.04.2014 (VO/2014/0834-15) in der Dienstanweisung vom 12.05.2014 für das Amt für soziale  Angelegenheiten und das Jobcenter Stadt Bamberg das ab 01.01.2014 gültige Verfahren zur Anwendung der Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten festgeschrieben.

Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt – entsprechend den ständigen Vorgaben des Bundessozialgerichtes – auch die Angemessenheitsgrenzen für die Heizung unter Anwendung des bundesweiten Heizspiegels neu zu regeln und auch hier sogenannte „Nichtprüfungsgrenzen“ für die Heizarten Heizöl, Erdgas und Fernwärme gebildet.

 

 

Nachdem nun der aktuelle bundesweite Heizspiegel für Deutschland 2016 auf Grundlage des Abrechnungsjahres 2015 im November 2016 veröffentlicht wurde, können die damals festgelegten Werte der Dienstanweisung ab 01.01.2017 angepasst werden, was zu nachstehenden „Nichtprüfungsgrenzen“  führt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl der Haushaltsmitglieder

1

2

3

4

5

weitere Person

Angemessene Wohnungsgröße qm 

50

65

75

90

105

15

Heizöl:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert

46,67 €

60,67 €

70,00 €

84,00 €

98,00 €

14,00 €

Differenz zum Vorjahr

-10,83 €

-14,08 €

-16,25 €

-19,50 €

-22,75 €

-3,25 €

Richtwert

ohne zentrale WW

39,38 €

51,19 €

59,06 €

70,88 €

82,69 €

11,81 €

Differenz zum Vorjahr

-10,21 €

-13,27 €

-15,32 €

-18,38 €

-21,44 €

-3,07 €

Erdgas:

 

Heizkostenvorauszahlung -Richtwert

52,08 €

67,71 €

78,13 €

93,75 €

109,38 €

15,63 €

Differenz zum Vorjahr

0,83 €

1,08 €

1,25 €

1,50 €

1,75 €

-0,33 €

Richtwert

ohne zentrale WW

44,79 €

58,23 €

67,19 €

80,63 €

94,06 €

13,44 €

Differenz zum Vorjahr

1,46 €

1,90 €

2,19 €

2,63 €

3,06 €

0,44 €

Fernwärme:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert

60,42 €

78,54 €

90,63 €

108,75 €

126,88 €

18,13 €

Differenz zum Vorjahr

0,83 €

1,08 €

1,25 €

1,50 €

1,75 €

0,25 €

Richtwert

ohne zentrale WW

53,13 €

69,06 €

79,69 €

95,63 €

111,56 €

15,94 €

Differenz zum Vorjahr

1,46 €

1,89 €

2,19 €

2,63 €

3,06 €

0,44 €

 

 

Die Dienstanweisung vom 23.03.2016 wird in Nr. 2 durch die oben stehende Tabelle für die Zeit ab 01.01.2017 ersetzt.

Besitzstandswahrung:

Sollte in einem Einzelfall in der Vergangenheit eine Entscheidung z.B. höhere Nichtprüfungsgrenze aus dem Vorjahr getroffen worden sein, die günstiger als die Werte in dieser Regelung ist, hat der Leistungsbezieher einen zu wahrenden Besitzstand. Die ursprüngliche Leistung wird bis zur Vorlage der nächsten Heizkostenabrechnung weiterbewilligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Die in der Tabelle aufgeführten Werte als Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten werden ab dem 01.01.2017 im SGB II und SGB XII angewendet.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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