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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0700-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Stand 19.01.2016 leben 539 Personen (Stand 10.02.216: 660 Personen) in den Gemeinschafts- (GUs), Ausweichunterkünften (AUs) und externen Wohnungen in Bamberg.

Davon sind 369 Personen  Asylbewerber (Stand 10.02.216: 604 Personen) und 170 Personen anerkannte Flüchtlinge (Stand 10.02.216: 56 Personen), die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen, aber noch keine Wohnung gefunden haben.

 

Mit Schreiben vom 24.11.2016 an Frau Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz wurde von Seiten der Stadt Bamberg darauf hingewiesen, dass die Stadt Bamberg ihrer Verpflichtung, Asylbewerber in Bamberg aufzunehmen, weit über das vorgeschriebene Maß hinaus nachkommt und die bestehenden Beherbergungsverträge für die Ausweichunterkünfte im Jahr 2017 gekündigt werden. Die Regierung von Oberfranken wurde daher aufgefordert die Asylbewerber und die anerkannten Flüchtlinge auf Grundlage der Verteilungsquote der DVAsyl innerhalb von Oberfranken zu verteilen, da die Stadt Bamberg ihre vorgegebene Quote mit der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken und den vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften mehr als erfüllt.

 

Mit Schreiben vom 19.12.2016 hat Frau Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz zugesichert, dass die Stadt Bamberg kurz- und mittelfristig aus der dezentralen Zuweisung von Asylbewerbern herausgenommen wird. Des Weiteren werden freie Plätze in den GUs in Bamberg, bis auf weiteres, mit dezentral untergebrachten Asylbewerbern aus der Stadt Bamberg belegt, bzw. die Asylbewerber werden in die dezentrale Unterbringung bei anderen Kreisverwaltungsbehörden (z.B. Landkreis Bamberg) verteilt.

Bei der Verteilung der anerkannten Flüchtlinge (Wohnsitzverfahren nach § 8 DVAsyl) durch die Regierung von Oberfranken wird angestrebt die anerkannten Flüchtlinge zu verpflichten, ihren Wohnsitz in einem anderen Landkreis bzw. einer anderen kreisfreien Stadt zu nehmen.

 

 

Die von der Regierung im oben genannten Schreiben angekündigten Maßnahmen bei der Umverteilung haben zwischenzeitlich begonnen und die Belegung in den AUs Baunacher Str. (Kündigung 31.03.2016) und Neuerbstr. (Kündigung 31.05.2016) wurde bereits deutlich reduziert.

 

Belegungsstand zum 19.02.2017:

 

  • Baunacher Str.:14 Personen (Vormonaten durchschnittlich 40-45 Personen)
  • Neuerbster. :65 Personen (Vormonaten durchschnittlich 80-90 Personen)

 

Im August bzw. September 2017 laufen die Beherbergungsverträge für die Schildstr., Pödeldorfer Str., Kaimsgasse und Zollnerstr. aus. In den 4 AUs leben aktuell insgesamt 44 Personen.

 

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen:

 

In einer Infoveranstaltung im September 2016 hat die Agentur für Arbeit Bamberg – Coburg das Förderprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ vorgestellt.

 

Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Integration der Asylbewerber zu fördern, noch bevor über den Asylantrag entschieden ist.

Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern oder mit einer Duldung, vollziehbar Ausreisepflichtige und Personen, über deren Asylantrag kurzfristig entschieden werden kann, sind von der Maßnahme ausgeschlossen. Alle weiteren Einzelheiten zu den FIMs können aus der Präsentation (Anlage1) entnommen werden.

 

Am 09.11.2016 haben das Landratsamt Bamberg und die Stadt Bamberg in einer gemeinsamen Info-Veranstaltung alle in Frage kommenden Maßnahmeträger eingeladen und über die FIM und den geplanten Ablauf der Maßnahme informiert.

 

Zwischenzeitlich haben folgenden Träger Interesse an den FIM bekundet und wollen Plätze für die Integrationsmaßnahmen bereitstellen.

 

  • Soziale Bereiche der Laufer Mühle gGmbH
  • AWO Kreisverband Stadt und Land Bamberg e.V.
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
  • Kolping Dienstleistungs-GmbH Bamberg
  • iSo – Innovative Sozialarbeit e.V. Bamberg
  • BRK – Kreisverband Bamberg
  • Bamberger Lebenshilfe-Werkstätten

 

Im nächsten Schritt müssen in Absprache mit den Maßnahmeträgern Asylbewerber gesucht werden, damit die bereitgestellten Plätze belegt werden können.

 

Das Amt für soziale Angelegenheiten wird über den weiteren Fortschritt bei den FIM wieder berichten. Die FIM werden von der Agentur für Arbeit bis 2020 gefördert.

 

 

Übernahme der kommunalen Kosten des Unterkunftsaufwandes für anerkannte Asylbewerber:

 

Der Bayerische Städtetag und der Deutsche Städtetag forderten in mehreren Schreiben im Jahr 2016 eine Übernahme der kommunalen Kosten der Unterkunft bei anerkannte Asylbewerbern/Flüchtling durch den Bund (vgl. Schreiben vom 10.10.2016 – Anlage 2).

 

Wie im Familien- und Integrationssenat am 10.11.2016 bereits berichtet wurde, werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in Höhe von 25 € pro Person und Tag für „Fehlbeleger“ von den Regierung von Oberfranken im Rahmen der Abrechnung nach Art. 8 AufnG (vierteljährige Asylabrechnung) erstattet.

 

Somit muss die Stadt Bamberg im Rahmen des SGB II-Bezuges für anerkannte Flüchtlinge die angemessen Kosten der Unterkunft tragen. Für eine alleinstehende Person sind das 306 €/Monat.

Der Stadt Bamberg wurden im Rahmen der Bundeserstattung „Kosten der Unterkunft“ hiervon 34,9 % im Jahr 2016 erstattet, der Differenzbetrag in Höhe von 65,1 % verblieb bei der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28.11.2016 wurde die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft rückwirkende ab dem 01.01.2016 auf 40,9 % erhöht.

Die Nachberechnung der rückwirkenden Erhöhung für 2016 in Höhe von 445.480,22 € ist bereits bei der Stadt Bamberg eingegangen.

 

Ab dem 01.01.2017 wird die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft auf 44,6 % erhöht (siehe Schreiben Bayerischer Städtetag vom 15.12.2016 – Anlage 3).

 

Ob durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft auf 44,6 % in allen SGB II Fällen (Deutsche, EU Ausländer, Ausländer und anerkannte Flüchtlinge) alle zusätzliche Kosten der Kommunen für die Unterbringung der anerkannten Asylbewerbern gedeckt werden, kann nicht nachgeprüft werden, da bei den Jobcentern mit der vorhandenen Software immer noch nicht zwischen anerkannten Flüchtlingen und anderen Leistungsbezieher unterschieden werden kann.

 

In wie weit daher die Forderung auf eine vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge erfüllt ist, kann daher nicht beantwortet werden.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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