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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0708-50

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Auf der Grundlage von § 71 SGB XII bietet das Senioren- und Generationenmanagement der Stadt Bamberg neben einer Vielzahl von Veranstaltungen, Teilhabeangeboten und Projekten auch Beratung zu allen altersrelevanten Fragen und Problemstellungen an. Eine Ausdifferenzierung dieses Angebots „Beratung und Begleitung im Einzelfall“ im Jahr 2013 hat dazu geführt, dass das Senioren- und Generationenmanagement der Stadt Bamberg zu einer in der Angebots- und Hilfelandschaft festen Größe wurde.

Die Stelle ist im Gefüge der städtischen Dienststellen etabliert und weist eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit vielfältigen Schnittstellenpartnern aus. Zu nennen sind hier in erster Linie:

 

  • Betreuungsstelle der Stadt Bamberg
  • Präventionsstelle vorbeugende Wohnungshilfen der Stadt Bamberg
  • Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg
  • Infothek im Rathaus Maxplatz der Stadt Bamberg
  • Fachbereich Gesundheitswesen für Stadt und Landkreis
  • Betreuungs- und Beratungszentrum im Klinikum Bamberg
  • Fachstelle für pflegende Angehörige
  • GKV-Projekt „24 Stunden Pflege im Quartier“
  • Hospizverein Bamberg
  • Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • Freie Träger und Träger der Wohlfahrtspflege
  • Arbeitsgemeinschaft der älteren Bürger Bambergs
  • Seniorenbüro Nothelfer und weitere Ehrenamtsdienste
  • Seniorenclubs und Seniorenkreise
  • etc.

 

Dabei zeigt sich, dass das Senioren- und Generationenmanagement zum Kern eines Geflechts aus Anbietern und Angeboten geworden ist, bei dem viele Fäden zusammen laufen. Diese Entwicklung nimmt das Senioren- und Generationenmanagement zum Anlass, die in der Stadt Bamberg vorhandenen vielfältigen Hilfsangebote noch engmaschiger zu vernetzen, um noch mehr voneinander zu lernen – zum Wohle der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Entsprechende Arbeitskreise zur Gestaltung eines solchen Prozesses sind für 2017 in Planung.

 

Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ist das Senioren- und Generationenmanagement immer auf der Suche nach vergleichbaren Angeboten oder innovativen Projekten um die eigene Arbeit fortlaufend zu verbessern und auszubauen.

Tatsächlich zeigt sich in Bezug auf Beratung und Begleitung im Einzelfall, dass die Stadt Bamberg hier einen besonders progressiven Weg geht: bei Kontakten außerhalb der Stadtgrenzen erfährt die Arbeit des Senioren- und Generationenmanagements regelmäßig große Neugier und Anerkennung.

Das Angebot der Beratung und Begleitung im Einzelfall ist folgendermaßen strukturiert:

 

Als Beratung werden alle Kontakte gewertet, bei denen innerhalb von einem oder zwei Gesprächen der Hilfebedarf identifiziert und gemeinsam mit dem Hilfesuchenden eine Lösung entwickelt werden kann. I.d.R. finden diese Gespräche im Rathaus oder am Telefon statt. Gesprächspartner ist entweder der ältere Mensch selbst oder ein Angehöriger, ein Nachbar, ein Bekannter oder eine andere Bezugsperson.

 

Die Begleitung hingegen ist umfassender als die reine Beratung. In bis zu vier Gesprächsterminen pro Problemlage erarbeitet das Senioren- und Generationenmanagement zusammen mit dem Klienten die für ihn passende Lösung. Dazu werden auch Hausbesuche angeboten. Eine Begleitung ist grundsätzlich eine kurzfristig angelegte Intervention mit dem Ziel, bei Bedarf den Weg für einen anderen professionellen oder ehrenamtlichen Dienst zu ebnen, der dann längerfristig tätig werden kann. Menschen, die Begleitung in Anspruch nehmen möchten, sind oft vollkommen sozial isoliert. Die „Meldung“ erfolgt i.d.R. über eine andere Stelle, z.B. die Betreuungsstelle, die Fachstelle für pflegende Angehörige, das Betreuungs- und Beratungszentrum des Klinikums u.v.a.m.

 

Beratung und Begleitung im Einzelfall durch das Senioren- und Generationenmanagement ist ein Angebot für alle älteren Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bamberg, das immer dann greift,

 

  • wenn Multiproblemlagen vorherrschen und keine klare Zuständigkeit einer anderen Fachstelle erkennbar ist.
  • wenn alle anderen Hilfesysteme zu versagen scheinen.
  • eine akute Krise vorliegt und schnell interveniert werden muss.
  • wenn im Rahmen einer ersten Fallklärung zu entscheiden ist, welche Hilfe in der individuellen Situation zielführend ist.
  • wenn die Zuständigkeit anderer Fachstellen endet und der Fortgang noch unklar ist.
  • wenn im Betreuungsverfahren eine „andere Hilfe“ zum Einsatz gebracht werden soll (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB).

 

Kurz: Beratung und Begleitung im Einzelfall ist dann angezeigt, wenn scheinbar alle Stricke reißen und ein älterer Mensch droht, durch alle Raster zu fallen.

Entscheidend für das Anlaufen des Hilfeprozesses ist dabei immer, dass der betroffene ältere Mensch die mögliche Unterstützung annehmen möchte. Beratung und Begleitung im Einzelfall basiert immer auf Freiwilligkeit und Kooperationsbereitschaft.

 

Mit Einführung der neuen Struktur im August 2013 wurde auch ein Dokumentationssystem entwickelt, das im Verlauf von nunmehr 3 ½ Jahren stetig ausgebaut wurde.

 

Somit lässt sich die Entwicklung der Fallzahlen (neue Fälle pro Jahr) vom 01.08.2013 bis 31.12.2016 wie folgt abbilden:[1]

 

 

[2]

2013

2014

2015

2016

Beratung

---

---

160

192

Begleitung

11

16

26

27

 

Dabei ist zu beachten, dass Personen, die zusammen mit dem Senioren- und Generationenmanagement eine Lösung für sich entwickeln konnten, im Bedarfsfall erneut auf das Beratungs- und Begleitungsangebot zurückgreifen. Somit ist der Umfang der erbrachten Leistung pro Jahr höher, als die tatsächlichen Fallzahlen vermuten lassen. Insgesamt ergab sich für die Jahre 2015 und 2016 folgende Anzahl von Kontakten:

 

[3]

2015

2016

Beratung

160

192

Begleitung

263

228

Zahlen: interne Dokumentation des SGM

 

Pro Beratungskontakt ist ein zeitlicher Aufwand von ca. 60 Minuten zuzüglich Nachbereitung und Kontakt zu bereits involvierten bzw. noch einzubeziehenden Stellen zu berechnen. Pro Begleitungskontakt ergibt sich ein zeitlicher Aufwand von 60 bis 90 Minuten zuzüglich An- und Abfahrt, Nachbereitung und Kontakt zu anderen Stellen. Darüber hinaus muss Zeit für wöchentliche Fallbesprechungen berücksichtigt werden.

 

Neben einem hohen Bedarf an Beratung und Begleitung beobachtet das Senioren- und Generationenmanagement, dass mehr und mehr ältere Menschen über kein oder kein ausreichendes soziales Netz verfügen. Das erschwert ihnen u.a. den Zugriff auf Beratung. Es ist also davon auszugehen, dass deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger auf das Angebot des Senioren- und Generationenmanagements zurückgreifen werden, wenn sie den entsprechenden Zugang erhalten.

 

 


[1] Für die Jahre 2013 und 2014 wurden reine Beratungen noch nicht strukturiert dokumentiert.

[2] Darstellung der Beratungs- und Begleitungsleistung der pädagogischen Fachkräfte im Senioren- und Generationenmanagement; zuzüglich der bisher nicht erhobenen Beratungsleitung der Verwaltungskräfte sowie der von ehrenamtlich Mitarbeitenden und zertifizierten ehrenamtlichen Altersberater/innen.

[3] Vergleiche Fußnote 2

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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