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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0733-15

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Sachstand Grunderwerb MUNA/Schießplatz:

 

Neben den Verhandlungen zum Erwerb der Flächen ehemalige Lagarde-Kaserne, ehemalige Offizierssiedlung sowie Golfplatz, ist auch weiterhin der Erwerb der ehemaligen MUNA sowie des ehemaligen Schießplatzes durch die Stadt Bamberg beabsichtigt.

 

Formell ermächtigte der Konversionssenat mit Beschluss vom 15.12.2015 die Verwaltung, das Konzept zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ als Zweckerklärung für die Bereiche MUNA und Schießplatz, an die BImA zu übergeben. Aufgrund des einem Verkauf durch die BImA gesetzlich vorgehendenden Bundesbedarf für den Bereich des ehemaligen US-Schießplatzes standen bislang ausschließlich die ca. 140 Hektar des ehemaligen MUNA-Areals, südlich der Geisfelder Straße, im Zentrum der Vorbereitungen für die Wertermittlung bzw. die Verkaufsverhandlungen. Nach Mitteilung der BImA wurden kürzlich die nicht für Zwecke der Bundespolizei benötigten, südlichen Bereiche der Schießbahnen zurück in den Verantwortungsbereich der Sparte Bundesforst der BImA übergeben. Die Stadt Bamberg ist daraufhin an die BImA mit der Bitte herangetreten, zumindest diese Bereiche wieder in die Verkaufsverhandlungen mit einzubeziehen. Dies wird derzeit durch die BImA geprüft. Der nördliche Teil des ehemaligen US-Schießplatzes wird – bis zur vorgesehenen Neuerrichtung einer Raumschießanlage – zur Schießausbildung durch die Bundespolizei temporär benötigt.

 

 

2. Sachstand Bauleitplanverfahren „Gewerbepark Geisfelder Straße“:

 

Im Hinblick auf das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren Nr. 429 kann, ohne dem Verfahren vorwegzugreifen, schon heute die Aussage formuliert werden, dass die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie der Eigenbedarf des Bundes für den Schießplatz und der Wegfall des ursprünglich vorgesehenen JVA-Standortes, zu einer Modifizierung des bisherigen Bebauungsplan- und Flächennutzungsplankonzeptes sowie zu einer teilweisen Ergänzung der vorliegenden Gutachten, führen werden. Dabei werden selbstverständlich die Aspekte des Naturschutzes nach wie vor, ebenso wie das Thema des möglichen Waldausgleiches, eine wesentliche Rolle im Zuge der Planaufstellung spielen.

 

Im Hinblick auf die teilweise geänderten Grundlagen wurde ein ergänzendes Klimagutachten beauftragt, um insbesondere die Einflüsse des modifizierten Konzeptes auf klimarelevante Aspekte (Frischluftzufuhr, etc.) aufzuzeigen. Hierzu liegen derzeit noch keine abschließenden Ergebnisse vor.

 

Aufgrund der langjährigen und intensiven militärischen Vornutzung wird insbesondere der Bereich der Altlastenuntersuchung intensiv geprüft. Hierzu wurde das IB Gartiser, Germann & Piewak, mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt. Ein Vertreter des Büros wird in der Sitzung des Konversionssenates am 14.02.2017 den aktuellen Sachstand der orientierenden Altlastenuntersuchung darlegen sowie für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Ebenfalls werden derzeit im Zuge einer ergänzenden historisch genetischen Untersuchung weitere historische Zusammenhänge der Nutzung des Areals durch Auswertung der Archivmaterialien erarbeitet. Parallel erarbeitet derzeit das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) eine umfassende Übersicht über die geschichtlichen und baulichen Zusammenhänge auf dem ehemaligen MUNA-Areal. Diese Arbeit wird in einer fundierten Stellungnahme münden, welche in das Verfahren eingebracht und eingearbeitet werden wird. Aktuell liegen der Stadt Bamberg allerdings noch keine entsprechenden Erkenntnisse seitens des BLfD vor, so dass der Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 10.10.2016 zur Berücksichtigung von historischen und denkmalpflegerischen Belangen im Bauleitplanungsprozess derzeit noch nicht abschließend bearbeitet werden kann. Dies wird nachgeholt, sobald die entsprechenden fachlichen Stellungnahmen vorliegen.

 

 

3. Natur- und Landschaftsschutz:

 

Im Hinblick auf die Behandlung naturschutzrechtlich relevanter Fragestellungen im laufenden Bebauungsplanverfahren ist zu betonen, dass den Fragen der ökologischen Bewertung und Kartierung sowie der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen von Anfang an sehr hohes Gewicht beigemessen wurde. Hierzu sei zuletzt auf den Bericht von Frau Dr. Bugla im Rahmen des Ortstermins des Konversionssenates im Bereich MUNA in der Sitzung des Konversionssenates am 21.09.2016 hingewiesen. Auch wurden bereits in der Vergangenheit intensive Gespräche mit Vertretern der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken sowie dem Naturschutzbeirat bei der Stadt Bamberg, zuletzt in dessen Sitzung am 16.02.2016, geführt. Die Gespräche dienten dabei in erster Linie der Information. Alle abgegebenen Stellungnahmen fließen in das laufende Bebauungsplanverfahren mit ein.

 

Mit dem Naturschutzbeirat der Stadt Bamberg wurde der Bereich MUNA / Schießplatz im Rahmen eines Vor-Ort-Termins am 30.04.2015 begangen und begutachtet. In der Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Bamberg am 16.02.2016 wurde durch die Verwaltung über den aktuellen Stand berichtet. Die Beschlüsse des städtischen Naturschutzbeirates fließen dabei selbstverständlich in das Bebauungsplanverfahren mit ein.

 

Mit der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken sowie dem dortigen Naturschutzbeirat fanden in der Vergangenheit, zuletzt am 10.02.2016, ebenfalls Informationsgespräche statt. Die entsprechenden Stellungnahmen werden ebenfalls zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens gemacht.

 

Dabei soll das Gespräch mit den Vertretern der Naturschutzverbände sowie der Naturschutzbeiräte auch künftig geführt werden. Ziel ist es, die Verbände entsprechend zu informieren sowie die Anregungen und Bedenken möglichst frühzeitig zu erfahren und in das laufende Verfahren mit einfließen zu lassen. Vereinbart wurde daher folgendes:

 

-Am 08.03.2017 findet mit Vertretern der örtlichen Naturschutzverbände ein Gespräch statt, um über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren sowie im Dialog die Anregungen und Bedenken aufgreifen zu können. Die entsprechenden Fachgutachter und Planer werden ebenfalls hinzugezogen. Damit wird auch die Rahmen der Stadtratssitzung am 27.07.2016 mit der Übergabe der Unterschriften verbundene Gesprächszusage aufgegriffen und eingehalten.

 

-Ebenfalls für März 2017 ist ein Gespräch mit der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken sowie mit den Mitgliedern des dortigen Naturschutzbeirates fest eingeplant. Auch dieses Gespräch soll der Information und dem Dialog dienen. Ziel ist auch hier, die Anregungen und Bedenken möglichst frühzeitig aufzugreifen und mit in das Verfahren einzubringen.

 

-In der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Stadt Bamberg am 23.03.2017 soll, zum wiederholten Mal, der aktuelle Sachstand - nicht nur zum laufenden Bebauungsplanverfahren, sondern zur allgemeinen Entwicklung im Bereich der Konversion – berichtet werden. Damit wird der begonnene Dialog fortgeführt. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken sowie die entsprechenden Beschlüsse werden zum Gegenstand des weiteren Verfahrens gemacht.

 

 

4. Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 03.10.2016 (Anlage):

 

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 03.10.2016 war bereits Gegenstand der Sitzung des Konversionssenates am 16.11.2016 (TOP: Verhandlungen mit der BImA). Nachfolgend darf der entsprechende Auszug aus dem seinerzeitigen Sitzungsvortrag wiedergegeben werden:

 

Bebauungsplanverfahren Gewerbepark Geisfelder Straße:

 

Derzeit wird intensiv an der Vorbereitung des nächsten Verfahrensschrittes gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB gearbeitet (vgl. hierzu auch den TOP 10 der Sitzung des Konversionssenates am 16.11.2016). Vorgesehen ist nach internem Abschluss der Planungsüberarbeitungen im Zuge der Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens die Diskussion mit Vertretern der örtlichen Naturschutzverbände, sowie mit den offiziellen Stellen der Regierung von Oberfranken. Der nächste Verfahrensschritt wird daher voraussichtlich im Frühjahr 2017 erfolgen.

 

Zum Bebauungsplanverfahren „Gewerbepark Geisfelder Straße“ liegt ein Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 03.10.2016 (Anlage 1) vor. Inhaltlich soll die Bedeutung des Waldes im Bereich der MUNA für Naturschutz und Klima bewusst gemacht werden. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Naturschutzfachliche und waldrechtliche Aspekte werden im Rahmen der Reglungen des BauGB für Bauleitplanverfahren auch im Bebauungsplanverfahren „Gewerbepark Geisfelder Straße“ berücksichtigt. Die Verwaltung steht hier in intensivem Austausch mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der BImA, Sparte Bundesforst. Der Naturschutzbeirat berät dabei die Untere Naturschutzbehörde aus fachlicher Sicht und wurde daher auch im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Verfahren beteiligt. Im weiteren Verfahren (aktuell: Vorbereitung §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB) werden die eingegangenen Stellungnahmen des Beirates sowie anderer Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit selbstverständlich behandelt werden. Aus heutiger Sicht ist zu prognostizieren, dass Forst- und Offenflächen stärker berücksichtigt werden, als dies noch in der Phase der frühzeitigen Öffentlichkeits- bzw. Trägerbeteiligung planerisch ablesbar war. Selbstverständlich erfolgt auch die weitere Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wie bei Bebauungsplanverfahren vorgesehen.

 

Im Kontext der beschlossenen Flächennutzungsplanneuaufstellung ist weiterhin eine Aktualisierung des Klimagutachtens des Deutschen Wetterdienstes aus dem Jahre 1985 vorgesehen. Die Untersuchung im Umgriff des Bebauungsplanes „Gewerbepark Geisfelder Straße“ wird dabei vorgezogen, um mittels Simulation mögliche qualitative Veränderungen der klimatischen Verhältnisse zu ermitteln, zu bewerten und ggf. entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu ermöglichen.

 

Die mit dem Antrag verfolgte Intention findet sich daher im laufenden Bebauungsplanverfahren wieder. Weitere, gesonderte Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

An dieser Einschätzung hat sich seitens der Verwaltung seit der Behandlung in der Sitzung am 16.11.2016 keine Änderung ergeben. Es darf nochmals betont werden, dass die mit dem Antrag verbundene Intension Gegenstand des laufenden Bebauungsplanverfahrens ist und daher weitere, gesonderte Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung nach wie vor nicht erforderlich sind. Insbesondere soll nochmals betont werden, dass die Einbindung der Naturschutzverbände sowie der Naturschutzbeiräte von Anfang an erfolgte. Die Verwaltung beabsichtigt den begonnenen Informationsaustausch und Dialog auch in Zukunft fortzusetzen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 03.10.2016 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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