Beschlussvorlage - VO/2010/0686-30
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufhebung der Flohmarkt-Ordnung der Stadt Bamberg vom 04.11.1985
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 Ordnungsamt
- Referent:in:
- Grimm Rupert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Empfehlung
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03.02.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Anfang der 70er Jahre wurden von privater
Seite die ersten Trödelmärkte in der Bamberger Innenstadt veranstaltet.
Vorbilder waren damals ebensolche Märkte in größeren Städten, wie z.B.
Nürnberg.
Im Jahre 1985 hat der Stadtrat
beiliegende Flohmarkt-Ordnung beschlossen und damit regelmäßig in den
Sommermonaten die Abhaltung städtischer Flohmärkte in der Geyerswörthstraße
ermöglicht.
Diese Flohmärkte wurden nach anfänglichem
Erfolg letztmals im Jahre 2002 abgehalten. Nach anfänglichem Boom wurde über
die Jahre hinweg die Zahl der Händler dort immer geringer. Zum Schluss war nur
noch eine Hand voll Flohmarktbeschicker anwesend. Der Publikumszulauf hielt
sich demzufolge ebenfalls in Grenzen. Der vom Ordnungsamt mit der Platzvergabe
und Überwachung des Flohmarktes veranlasste Personalaufwand war in keiner Weise
mehr gerechtfertigt. Der durchwegs defizitäre Flohmarktbetrieb wurde daraufhin
eingestellt. Auch den in den Jahren 2003 bis 2006 von der Fa. Bogner-Team auf
dem Plärrerplatz an der Breitenau abgehaltenen Flohmärkten war mangels
Interesse und mangels Zulauf kein dauerhafter Erfolg beschieden.
Der Rückgang des Interesses am
städtischen Flohmarkt ist hauptsächlich wohl auf die zunehmende Zahl von
Konkurrenzveranstaltungen zurückzuführen. In Bamberg bieten mehrere Vereine und
Privatpersonen eine Vielzahl von Flohmärkten an. Auch die Möglichkeit des
einfacheren Verkaufs privater Gebrauchtwaren im Internet schmälert das
Interesse der Bevölkerung an Flohmärkten.
Einzig der vom städtischen Jugendamt auf
der Unteren Brücke in den Sommermonaten veranstaltete Kinderflohmarkt erfreut sich
weiter allgemeiner Beliebtheit und regem Zulauf. Dieser Kinderflohmarkt
unterliegt jedoch nicht der gegenständlichen Flohmarkt-Ordnung.
In den letzten sieben Jahren sind beim
Ordnungsamt keinerlei Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung vorgetragen
worden, den städtischen Flohmarkt in der Geyerswörthstrasse wiederaufleben zu
lassen. Der Wegfall bzw. das Ausbleiben dieser zuletzt unpopulären Flohmärkte
wurde von niemandem bemängelt oder gar bedauert.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem Stadtentwicklungssenat folgende Beschlussfassung:
1. Der Sitzungsvortrag dient zur
Kenntnis.
2.
Der Stadtrat
beschließt folgend Verordnung:
Verordnung zur Aufhebung der Flohmarkt-Ordnung
der Stadt Bamberg
§ 1
Aufhebung der Flohmarkt-Ordnung
Die Flohmarkt-Ordnung der Stadt Bamberg vom 04.11.1985 ((Mitteilungsblatt
- Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 22.11.1985 Nr. 24), geändert am 06.04.1992
(Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 30.04.1992 Nr. 9),
geändert am 07.11.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom
16.11.2001 Nr. 24) wird aufgehoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bamberg
in Kraft.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |