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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0686-30

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Beratungsfolge

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I.        Sitzungsvortrag:

 

Anfang der 70er Jahre wurden von privater Seite die ersten Trödelmärkte in der Bamberger Innenstadt veranstaltet. Vorbilder waren damals ebensolche Märkte in größeren Städten, wie z.B. Nürnberg.

 

Im Jahre 1985 hat der Stadtrat beiliegende Flohmarkt-Ordnung beschlossen und damit regelmäßig in den Sommermonaten die Abhaltung städtischer Flohmärkte in der Geyerswörthstraße ermöglicht.

 

Diese Flohmärkte wurden nach anfänglichem Erfolg letztmals im Jahre 2002 abgehalten. Nach anfänglichem Boom wurde über die Jahre hinweg die Zahl der Händler dort immer geringer. Zum Schluss war nur noch eine Hand voll Flohmarktbeschicker anwesend. Der Publikumszulauf hielt sich demzufolge ebenfalls in Grenzen. Der vom Ordnungsamt mit der Platzvergabe und Überwachung des Flohmarktes veranlasste Personalaufwand war in keiner Weise mehr gerechtfertigt. Der durchwegs defizitäre Flohmarktbetrieb wurde daraufhin eingestellt. Auch den in den Jahren 2003 bis 2006 von der Fa. Bogner-Team auf dem Plärrerplatz an der Breitenau abgehaltenen Flohmärkten war mangels Interesse und mangels Zulauf kein dauerhafter Erfolg beschieden.

 

Der Rückgang des Interesses am städtischen Flohmarkt ist hauptsächlich wohl auf die zunehmende Zahl von Konkurrenzveranstaltungen zurückzuführen. In Bamberg bieten mehrere Vereine und Privatpersonen eine Vielzahl von Flohmärkten an. Auch die Möglichkeit des einfacheren Verkaufs privater Gebrauchtwaren im Internet schmälert das Interesse der Bevölkerung an Flohmärkten.

 

Einzig der vom städtischen Jugendamt auf der Unteren Brücke in den Sommermonaten veranstaltete Kinderflohmarkt erfreut sich weiter allgemeiner Beliebtheit und regem Zulauf. Dieser Kinderflohmarkt unterliegt jedoch nicht der gegenständlichen Flohmarkt-Ordnung.

 

In den letzten sieben Jahren sind beim Ordnungsamt keinerlei Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung vorgetragen worden, den städtischen Flohmarkt in der Geyerswörthstrasse wiederaufleben zu lassen. Der Wegfall bzw. das Ausbleiben dieser zuletzt unpopulären Flohmärkte wurde von niemandem bemängelt oder gar bedauert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtentwicklungssenat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

2.       Der Stadtrat beschließt folgend Verordnung:

 

 

 

Verordnung zur Aufhebung der Flohmarkt-Ordnung

der Stadt Bamberg

 

§ 1

Aufhebung der Flohmarkt-Ordnung

Die Flohmarkt-Ordnung der Stadt Bamberg vom 04.11.1985 ((Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 22.11.1985 Nr. 24), geändert am 06.04.1992 (Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 30.04.1992 Nr. 9), geändert am 07.11.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 16.11.2001 Nr. 24) wird aufgehoben.

 

 

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bamberg  in Kraft.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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