"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0855-ZWB

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Ziel

Es ist das Ziel der Stadt, die bedeutenden Flächen innerhalb der Gärtnerstadt als Teil des UNESCO-Welterbes und seiner Pufferzone zu erhalten und wieder in Nutzung zu bringen.

 

  1. Begründung

Seit dem Mittelalter prägen die Gärtnerflächen mit der entsprechenden gartenbaulichen Nutzung das kulturelle Leben, die Wirtschaft und das Stadtbild Bambergs wesentlich mit. Der Gartenbau ist in den letzten Jahrzehnten in der Stadt jedoch stark zurückgegangen. Damit sind große Teile der einmaligen innerstädtischen Freiraumstrukturen brach gefallen und nicht mehr als historische Gartenbaufläche erkennbar. Die zum Stadtdenkmal gehörenden Gärtnerflächen sind ein strukturierendes Element der Stadtplanung. Sie sind deutschlandweit einzigartig und denkmalgeschützt. Daher müssen sie erhalten und wieder in Nutzung gebracht werden.

 

  1. Lösungsvorschlag „Gartenbauprämie“

Das Zentrum Welterbe Bamberg fördert die Erhaltung der Tradition des Urbanen Gartenbaus auf den historischen Anbauflächen, die Bamberger Lokalsorten und das immaterielle Kulturerbe der Gärtner.

 

Eine denkmalgerechte gartenbauliche Nutzung ist wünschenswert. Um den wachsenden Brachflächen in der Gärtnerstadt entgegenzusteuern, sollen Eigentümer und Pächter von historischen Anbauflächen innerhalb der Oberen und Unteren Gärtnerei eine finanzielle Förderung zum Zweck der Erhaltung oder Wiederherstellung des denkmalgerechten Zustands dieser Flächen – die Gartenbauprämie – für die private oder gemeinnützige Nutzung der Flächen erhalten.

 

Die Gartenbauprämie ist nicht als Wirtschaftsförderung, sondern als Förderung zur Erhaltung des Kulturerbes konzipiert. Die Prämie ist ein Pauschalsatz, der nicht für sich in Anspruch nimmt, eventuelle mit dem Anbau im Stadtgebiet verbundenen Nachteile finanziell auszugleichen. Die Erhaltung des Welterbes ist vielmehr ein Ziel, welches im öffentlichen Interesse gefördert werden soll. Mit der Gartenbauprämie wird das Engagement, Flächen im Stadtgebiet in einer dem Welterbe entsprechenden gartenbaulichen Kultur zu erhalten, durch ein finanzielles Signal symbolisch gewürdigt.

 

Die Gartenbauprämie stellt eine Zuwendung durch die Stadt Bamberg für die Bewirtschaftung historischer Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals Bamberg dar. Unterstützt werden historische Flächen ab einer Anbaufläche von mindestens 100 Quadratmetern, die für Gemüsebau, Beeren-/Obstbau und/oder für Sonderformen des Urbanen Gartenbaus (z.B. solidarische Landwirtschaft, Selbsterntegarten, etc.) genutzt werden. Mittelfristig soll die Prämie die private oder gemeinnützige gartenbauliche Nutzung der historischen Flächen ausbauen und sichern. Anvisiert wird Pilotlaufzeit von 3 Jahren, die Bereitstellung entsprechender Mittel vorausgesetzt, gefolgt von einer Evaluation, um die Zielsetzung der Gartenbauprämie sicherzustellen.

 

Neben privaten Eigentümern, mit denen das Zentrum Welterbe Bamberg derzeit im Gespräch ist, können sich auch gemeinnützige Interessenten wie der Bamberger Sortengarten oder das Gärtner- und Häckermuseum voraussichtlich um die Gartenbauprämie bewerben. Eine Förderung des Erwerbgartenbaus ist ausdrücklich ausgenommen.

 

In Abstimmung mit einem Vertreter der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau sowie Stadträten aus dem Gärtnerbereich wurden entsprechende Förderrichtlinien erarbeitet und mit der Rechtsabteilung abgestimmt. Die Förderrichtlinie liegt als Anlage bei.

 

Für 2017 war beabsichtigt, Gelder für die Gartenbauprämie i.H.v. EUR 4.000 auszuschütten. Mit Blick auf das Gartenjahr soll diese Ausschüttung nun 2018 stattfinden. Aus kameralistischen Gründen sind die Mittel nicht ins Folgejahr übertragbar. Daher werden für den Haushalt 2018 für die Gartenbauprämie Haushaltsmittel i.H.v. EUR 4.000 benötigt.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gartenbauprämie Mittel in Höhe von EUR 4.000 für die Haushaltsberatungen 2018 anzumelden.

 

  1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss folgender Förderrichtlinie:

 

 

Richtlinie im Rahmen des Projekts zur Förderung des Gartenbaus auf historischen Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals Bambergs (Gartenbauprämie)

 

  1. Allgemeiner Grundsatz

 

Das Projekt zur Förderung des Gartenbaus auf historischen Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals Bambergs zielt darauf ab, die im Mittelalter entstandenen stadtbildprägenden gartenbaulich genutzten Flächen (historische Anbauflächen) innerhalb des Stadtgebiets zu erhalten.

 

II.Fördervoraussetzungen

 

1.Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck

Die Stadt Bamberg gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift und ihrer jeweils gültigen Haushaltsordnung Zuwendung für die private und/oder gemeinnützliche Bewirtschaftungen historischer Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals Bambergs. Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/ des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

 

 

 

2.Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich ist die Fläche des Stadtdenkmals Bambergs. Das Stadtdenkmal ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege als eingetragenes Flächendenkmal (Ensemble) definiert.

 

3.Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der private und/oder gemeinnützliche und nicht kommerzielle Gartenbau auf historischen Anbauflächen (Ziffer I.) innerhalb des Stadtdenkmals Bambergs. Auch die Förderung der Rekultivierung von zuvor brach liegenden historischen Anbauflächen (Ziffer I) innerhalb des Geltungsbereichs ist möglich. Gartenbau im Sinne dieser Förderrichtlinie betrifft die Form der Kultivierung und setzt daher weder eine betriebswirtschaftliche Arbeitsweise noch eine Vermarktung der Ernte voraus. Die als Zier- oder Erholungsgärten genutzten Flächen sind von der Förderung ausgenommen.

 

4.Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können sowohl Einzelpersonen (natürliche Personen) als auch Personengruppen, Verbände, Vereinigungen und juristische Personen sein, die privaten oder gemeinnützlichen Gartenbau auf historischen Anbauflächen innerhalb des Stadtdenkmals betreiben. Erwerbsgärtnerische Betriebe sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.

 

5.Zuwendungsvoraussetzungen

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn:

a.es sich bei der gartenbaulich kultivierten Fläche um eine historische Anbaufläche (Ziffer I.) im Stadtdenkmal Bambergs handelt,

b.die Fläche mindestens 100 qm groß ist,

c.die Fläche das gesamte Gartenjahr, mindestens jedoch von Mai bis September, kultiviert wird und

d.die Antragsunterlagen einschließlich Sachbericht vollständig, wahrheitsgemäß ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden.

Zusätzlich muss eines der folgenden Gartenbaukriterien erfüllt werden:

-Gemüsebau

-Beeren-/Obstbau

-Sonderformen (z.B. solidarische Landwirtschaft, Selbsterntegarten, etc.)

 

Soweit es sich um Flächen mit Gründüngung, sowie Bienen- oder Streuobstwiesen handelt können diese nur nachrangig in reduziertem Maß gefördert werden, soweit im Haushaltsjahr für dieses Projekt zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nicht aufgebraucht sind.

 

6.Art und Umfang der Förderung

Die Höhe der Förderung bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen unterliegt folgender Staffelung:

 

100-250 qm0,10 EUR pro qm

> 250 qm0,08 EUR pro qm

 

Die Mindestgröße (100 qm) der bewirtschaften Fläche wird mit 0,10 EUR pro Quadratmeter und Jahr gefördert. Ab dem 251. Quadratmeter wird mit 0,08 EUR pro Quadratmeter und Jahr gefördert.

 

Flächen mit Gründüngung können maximal einen Zuschuss in Höhe von 0,02 EUR pro qm und Jahr erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III.Förderverfahren

 

1.Antragsform

Der Antrag ist mittels des vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Formblatts an die Stadt Bamberg, Zentrum Welterbe zu richten. Das entsprechende Formblatt ist im Zentrum Welterbe Bamberg und im Internet unter www.welterbe.bamberg.de erhältlich.

 

Dem Antrag ist ein Sachbericht beizufügen. Der Sachbericht besteht aus einem Bericht zu Anbausorte, -menge und -art sowie einem fotografischen Nachweis: Hierzu sind Fotodateien der kultivierten Anbaufläche im relevanten Anbauzeitraum mit Aufnahmedatum einzureichen.

 

2.Antragsfrist

Die Antragsfrist endet am 31. Juli des jeweiligen Bezuschussungsjahres.

 

3.Antragsentscheidung

Die Entscheidung über einen Antrag erfolgt in der Regel binnen acht Wochen ab dem 31. Juli. Die Ausschüttung der Zuschüsse erfolgt jeweils am Ende eines Haushaltsjahres, nach Freigabe der Haushaltsmittel.

 

4.Rückzahlung von Zuschüssen

Eine Rückzahlung der Zuwendung ist möglich, wenn nach Auszahlung der Zuwendung Fehler und/oder Falschangaben im Sachbericht nachgewiesen werden.

 

IV.Geltung der Fördergrundsätze

 

Diese Fördergrundsätze gelten ab deren Veröffentlichung im Rathaus Journal der Stadt Bamberg.

 

In Kraft getreten mit Beschluss des Stadtrates

Bamberg, den ##. ## 2017

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden

Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...